Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2023
Vorlage
EBE-2/038/2024
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2023 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.


Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen
oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen (WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.


Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2023, d.h. vom 01.01.2023 bis 31.12.2023, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt    wer-den.


Der für das Jahr 2023 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 21,56 % nahe an der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht. Verschiedene Einleiter und Abwasserpartner wurden daher abermals        aufgefordert, die bekannten Fremdwassereinleitungen abzustellen.


Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur. Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 21,56 % in 2023 (17,78 % in 2022 und 18,77 % in 2021) ist im Jahr 2024 sowie in den Folgejahren das Kanal- und Fremdwassersanierungsprogramm konsequent              fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der    weiteren Steigerung der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit wird auf den Umwelt- und Gemeinwohlbericht 2023 verwiesen. Siehe hierzu die Vorlage Umwelt- und Gemeinwohlbericht 2023 des EBE in gleicher Sitzung.