GSB-Bericht 2023
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2023 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gewässerbenutzer,
die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen
oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte)
zu bestellen (WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von
Gebietskörperschaften sind die für die Abwasseranlagen zuständigen
Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des
Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit
Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Der
Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen
Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen
schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2023, d.h. vom 01.01.2023 bis
31.12.2023, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht
obliegenden Pflichten festgestellt
wer-den.
Der für das Jahr 2023 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 21,56 % nahe an
der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht. Verschiedene Einleiter und Abwasserpartner
wurden daher abermals
aufgefordert, die bekannten Fremdwassereinleitungen abzustellen.
Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und
ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur.
Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 21,56 % in 2023 (17,78 % in
2022 und 18,77 % in 2021) ist im Jahr 2024 sowie in den Folgejahren das Kanal-
und Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen
hinsichtlich der weiteren Steigerung
der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit wird auf den Umwelt- und
Gemeinwohlbericht 2023 verwiesen. Siehe hierzu die Vorlage Umwelt- und
Gemeinwohlbericht 2023 des EBE in gleicher Sitzung.