Betreff
BP 330 - 1. Deckblatt „Südliche Sieboldstraße“, hier: Beschluss der Ausführungsplanung Gerstenbergstraße
Vorlage
66/227/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Umbau des südlichen Teilstücks der Gerstenbergstraße (BP 330 – 1. Deckblatt)

 

1 Lageplan
1 Deckenhöhenplan

1 Höhenplan

1 Regelquerschnittsplan

M 1: 250

M 1: 100

M 1: 250/50

M 1: 50

2-2112.1-A

2-2112.2-A

2-2112.3-A

2-2112.4-A

 

wird zugestimmt.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Ausführungsplanung für den Umbau des südlichen Teilstücks der Gerstenbergstraße soll beschlossen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Um die Gerstenbergstraße in ihrem Charakter zu erhalten und dennoch notwendige Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten in das Plangebiet zu ermöglichen, soll mit einer entsprechenden Erschließungsplanung der südliche Teil neu geordnet werden. Mit der Verlagerung der Fahrbahn auf die westliche Seite konnten die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden und mit der Schaffung von schräg aufgestellten Parkplätzen mit dazwischenliegenden Baumpflanzungen auf der östlichen Seite wird das ursprüngliche und einheitliche Straßenbild wiederhergestellt.

Zum Vollzug des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 mit integriertem Grünordnungsplan - Südliche Sieboldstraße - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 24.02.2022 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen.  Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger, der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträgerin beauftragte Ing.- Büro Valentin Maier, Höchstadt, die Ausführungsplanung für den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Anfallendes Oberflächenwasser wird - wie im weiteren Straßenverlauf vorhanden - der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Die vorhandene Bestandsbeleuchtung in der Gerstenbergstraße wird zurückgebaut und richtlinienkonform gegen hocheffiziente LED-Technik ausgetauscht. Eingesetzt werden hierbei neue Maste (LPH 4,5m) und LED-Leuchten, Typ Laterne, mit Straßenoptik (asymmetrische Optik, breit strahlend, Lichtfarbe 3000K / CRI 70 oder größer). Das Dimm-Konzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt (Beleuchtungsklasse von P4 bis P6). Das vorhandene Versorgungsnetz für die Straßenbeleuchtung wird zwischen den einzelnen Leuchten-Standorten teilweise erneuert. Die Einspeisung erfolgt über das vorhandene Netz.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Umbauarbeiten voraussichtlich in der Zeit von Ende Mai – Mitte Juli 2024 durchgeführt werden können.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca.  280.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zum Umbau der Verkehrsanlagen auf eigene Kosten.

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, da die Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages von der Vorhabenträgerin übernommen werden.

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:  Anlage 1: Übersichtskarte

                      Anlage 2: Lageplan