Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 23 i.H.v.
45.940,16 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 13.782,05 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2023 i.H.v. 13.782,05 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 135.010,14 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 23 beträgt |
45.940,16 |
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(2022: 267.675,26 EUR, 2021: 168.389,66 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
25.654,95 |
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für das 2.Halbjahr |
13.181,16 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
38.836,11 |
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In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen |
0 |
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(2022: 0 EUR, 2021: 0 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Einerseits Steigerungen bei Mietzinsen, Erbbauzinsen sowie
privatrechtlichen Leistungsentgelten, andererseits auch erhöhte Aufwendungen insbes.
Unterhaltungskosten für Grundstücke und Infrastruktur. Im Saldo übersteigen
jedoch die Mehrerträge gestiegene Aufwendungen. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2023 konnte wie geplant erfüllt werden: |
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… |
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2.3 |
Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 23 im Jahr 2023 |
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Stand am 01.01.2023 |
200.000,00 |
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Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (20.06.2023) |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Sanierung der Sandsteinmauer inkl. Hangstabilisierung am Bergkirchweihgelände |
130.000,00 |
0,00 |
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für Instandhaltungsarbeiten/Reparaturen an der Infrastruktur in städtischen Kleingartenanlagen |
30.000,00 |
28.618,96 |
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für Deckung von etwaigen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Veranstaltung der Bergkirchweih |
36.400,00 |
36.370,90 |
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für Beratungs-/Honorarleistungen, insbesondere hinsichtlich Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Bergkirchweihgeländes (Schlussrechnung) |
3.600,00 |
0,00 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-64.989,86 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+0,00 |
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= gegenwärtiger Rücklagenstand |
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135.010,14 |
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2.5 |
Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant: |
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Gegenwärtiger Rücklagenstand |
135.010,14 |
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zuzüglich Budgetübertrag 2023 |
13.782,05 |
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= künftiger Rücklagenstand |
148.792,19 |
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Geplante Verwendung: |
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2.5.1 |
Sanierung
der Sandsteinmauer inkl. Hangstabilisierung am Bergkirchweihgelände |
145.000,00 |
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2.5.2 |
Beratungs-/Honorarleistungen,
insbesondere hinsichtlich Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des
Bergkirchweihgeländes (Schlussrechnung) |
3.792,19 |
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3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 13.782,05 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)
Anlagen: Budgetrücklage
Budgetabrechnung 2023