Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2023 des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz
Vorlage
37/046/2024
Aktenzeichen
I/37
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 37 i.H.v. 91.940,79 Euro und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 27.582,24 Euro sowie eines Teilbetrages von 36.898,20 Euro aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 70.000,00 Euro besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 37 beträgt

91.940,79

 

(2022: 72.815,13, 2021: -67.066,80 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

14.348,37

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

14.348,37

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen

0,00

 

(2022: 0,00 EUR, 2021: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Mehr – nach Bayerischem Feuerwehrgesetz – verrechnungsfähige Einsätze; Durchführung eines bayernweiten Gruppenführerlehrgangs.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2023 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 27.582,24 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 37 im Jahr 2023

 

Stand am 01.01.2023

70.000,00

 

Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 21.06.2023

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von technischem Gerät und Ausstattungsgegenständen, Beschaffung und Reparatur Fahrzeugtechnik

47.723,10

64.315,99

 

 

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-64.315,99

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

101.214,19

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+101.214,19

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

106.898,20

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-36.898,20

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

70.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.3.1

Einrichtung von Impfstellen (zweckgebundene Mittel des Freistaates Bayern).

7.276,90

 

2.3.2

Notwendige Aufwendungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte

5.000,00

 

2.3.3

Anschaffung von Dienst-/Schutzkleidung und Schutzausrüstung; Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugtechnik, technischem Gerät, Gerätschaften für die Küche und Sportgeräten sowie Betriebsstoffen.

39.723,10

 

2.3.4

Material für Bau-/Umbaumaßnahmen; Ausstattungsgegenstände (Schränke, Spinde, Tische und Stühle, Küche, Regale, Rollwagen etc.)

10.000,00

 

2.3.5

Umsetzung eines Hydranten im Bereich eines Gerätehauses

8.000,00

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 36.898,20 Euro.

(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)

 

 

 

 


Anlagen: Amt 37 – Budgetabrechnung 2023