- Die Anbindung des westlichen Bereichs der Sieglitzhofer Siedlung wird als Teil der Maßnahmenempfehlungen des Nahverkehrsplans beschlossen und zur Umsetzung geprüft.
- Der Antrag aus der Bürgerversammlung Sieglitzhof am 27.02.2024: TOP 5 Öffentlicher Nahverkehr in Sieglitzhof ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Bürgerversammlung Sieglitzhof am 27.02.2024 wurde folgender Antrag gestellt, siehe Anlage 1:
„Der westliche Teil der Sieglitzhofer Straße soll an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der westliche Bereich von Sieglitzhof und die Meilwaldsiedlung sind durch die vorhandenen Haltestelleinzugsbereiche gemäß der „Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern“ nicht erschlossen. Dieser Bereich stellt eines der wenigen Erschließungsdefizite im Stadtgebiet im ÖPNV dar, siehe Anlage 2. Der westliche Bereich Sieglitzhofs wird bisher aufgrund der notwendigen Schleifenfahrten sowie infrastrukturell schwierigen Wendemöglichkeiten für einen (End-)Halt nicht durch einen Standardlinienbus erschlossen.
Als Teil der Planungsmaßnahmen des Nahverkehrsplans wird bei der aktuellen Fortschreibung zunächst eine Bedienung mit einem Rufbus vorgeschlagen. Diese eignen sich insbesondere zur Sicherstellung von ergänzenden Erschließungsfunktionen für Bereiche mit bisherigen Defiziten in der Anbindung und in der Bedienung. Ein fahrplangebundener Rufbus, wie er bereits mehrfach im Stadtgebiet zum Einsatz kommt, ist auf den Anschluss an die weiterführende reguläre Linie abgestimmt und muss im Vorfeld bestellt werden.
Darüber hinaus wird mit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Erschließung des westlichen Bereichs von Sieglitzhof mit einem Standard-Bus geprüft. Hierfür müssen jedoch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen geeignet sein. Eventuelle Anpassungen wie z.B. beim ruhenden Verkehr sind hierbei nicht auszuschließen. Neben diesen Anpassungen muss in einem weiteren Schritt der Ressourcen- und Kosteneinsatz abgewogen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Fahrplanänderungen werden grundsätzlich zum Fahrplanwechsel im Dezember umgesetzt. Der Nahverkehrsplan wird bis Ende 2024 zum Beschluss vorgelegt. Ein Umsetzungszeitraum für die ergänzende Erschließung von Sieglitzhof kann daher noch nicht genannt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Auszug Protokoll Bürgerversammlung Sieglitzhof am 27.02.2024
Anlage 2: Erschließung im Erlanger ÖPNV-Netz