Betreff
Änderung im Stadtteilbeirat Innenstadt - Benennung eines Ersatmitgliedes der Grünen Liste-Fraktion für die Amtszeit vom 01.Mai 2024 bis 30. April 2026
Vorlage
13-2/199/2024
Aktenzeichen
OBM/13-2/RY001
Art
Beschlussvorlage

Für die Grüne Liste-Fraktion wird Herr Felix Gänsicke als neues Ersatzmitglied in den
Stadtteilbeirat Innenstadt berufen. Der Posten war bis 30.04.2021 mit Frau Maria Scherrers
besetzt, diese wurde zum 01.05.2021 ordentliches Mitglied ernannt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2016 den Grundsatzbeschluss zur Bildung von Stadtteilbeiräten gefasst.

Die Mitglieder des Beirates werden nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte berufen.

 

Das bisherige Ersatzmitglied, Frau Maria Scherrers, ist zum 01.05.2021 zum ordentlichen
Mitglied berufen worden. Demnach ist ein neues Mitglied für die Grüne Liste-Fraktion
erforderlich. In diese Funktion wird Herr Felix Gänsicke ab dem 01.05.2024 berufen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder im Stadtteilbeirat werden für die Amtszeit bis 30. April 2026 bestellt und namentlich genannt. Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Stadtteilbeirat rücken die Ersatzmitglieder nach.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: keine