Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2023 des Amtes für Stadtplanung und Mobilität (Amt 61 einschließlich Subbudget Referat VI/PET)
Vorlage
610.1/014/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes für Stadtplanung und Mobilität i.H.v. 373.089,31 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 106.790,98 EUR wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2023 i.H.v. 5.135,81 und der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 80.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 61 beträgt

373.089,31

 

(2022: 19.352,87 EUR, 2021: -372.219,77 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen

737.522,32

 

(2022: 292.568,33 EUR, 2021: 660.000,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

- ein außerplanmäßiger Ertrag aus der Jahresabrechnung 2022 des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ)

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2023 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

SG 610.3 Stadterneuerung und Stadtgestaltung:

- Erarbeitung eines Konzepts zu den Ausbaustandards von Straßen- und Wegen im öffentlichen Raum wurde zurückgestellt

- Sitzbank-Radar: Verzögerung bei der Umsetzung

- Umgestaltung Zollhausplatz: Begleitung der Entwurfsplanung und Umsetzung, Abwicklung Förderungen, Vorentwurf wurde nochmals überarbeitet, Fertigstellung des Umbaus voraus. 12/2026

- Strategische Vorbereitung zur Erstellung eines ISEK´s für die Innenstadt wurde nicht begonnen

- Durchführung Planungsprozess öffentlicher Raum Umfeld Büchenbacher Anlage „Neue Mitte“ (Auftrag vergeben, Planung ruht)

- Begleitung Quartiersentwicklung GEWOBAU-Odenwaldallee, Abwicklung Förderung (Projekt ruht, Förderung nicht möglich)

Abt. 612 Geodaten und Bodenordnung, Vermessung (Projekte):

- Kanalbestandsvermessung für das digitale Kanalkataster konnte nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden

Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Projekte):

- Realisierung der grafischen Anbindung der Kaufpreissammlung an das neue Geoinformationssystem QGIS

Abt. 613 Mobilitätsplanung:

- Nahverkehrsplan 2022 – 2027
Noch nicht final abgeschlossen, Busnetz muss wegen laufend geänderter Rahmenbedingungen neu konzipiert werden

- Umsetzung Parkraumkonzept Innenstadt (inkl. Durchführung Pilotprojekt)

wird für 2024 weitergeschrieben

- Vorplanung Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach und Erlangen-Nürnberg

Vergabe erfolgt. Vorplanungen erfolgen erst 2024

- Neuplanung von Fahrradstraßen im Rahmen Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen

Planung erfolgt, Umgestaltung derzeit zurückgestellt

- Ausweisung Bewohnerparkgebiet

Verkehrserhebungen laufen, Umsetzung nächstes Gebiet voraus. erst 2025

- Schüler*innenjahreszählung auf 2024 geschoben

- Verzögerungen bei planerischer Begleitung der Entwurfsplanung des ZV StUB

 

 

Projektentwicklungsteam (PET):

- Kommunales Denkmalschutzkonzept Bismarckstraße 4

Voraussetzung nicht eingetreten, da die Stadt das Grundstück Bismarckstr. 4 nicht erwerben wird

- Stadtteilzentrum Alterlangen wird derzeit nicht weiterverfolgt

- Zweckentfremdung - Aufarbeitung des Bearbeitungsrückstaus derzeit nicht leistbar

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 106.790,98 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 61 im Jahr 2023

 

Stand am 01.01.2023

5.805,86

 

Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (20.06.2023)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung zur Verbesserung von Büroraumsituation, Einrichtung und Mobilität (hier: Anschaffung Dienstfahrräder)

5.805,86

4.100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-4.100,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

73.158,33

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+73.158,33

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

74.864,19

./.

zuzüglich Budgetübertrag 2023

 

5.135,81

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

80.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Anschaffung zur Verbesserung von Büroraumsituation, Einrichtung und Mobilität (z.B. Dienstfahrräder)

35.000,00

 

2.4.2

kleinere Gutachten (z.B. Parkraumerhebung, Bodengutachten etc.)

35.000,00

 

2.4.3

Öffentlichkeitsarbeit/ -beteiligung für BKB und Architekturpreis

10.000,00

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 5.135,81 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)

 


Anlagen:

Amt 61 – Budgetabrechnung 2023, bereinigt