Betreff
Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion Nr. 014/2024 – Bericht zur Umsetzung und Wirksamkeit des Erlanger Hitzeaktionsplans
Vorlage
52/152/2024
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Erlanger Hitzeaktionsplans und verweist auf den bereits vorliegenden aktuellen Stand zur Maßnahmenumsetzung des Klimaanpassungskonzepts. Die Ausschüsse nehmen den Bericht zur Kenntnis. Der Fraktionsantrag 014/2024 ist somit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Mai 2023 ist der Hitzeaktionsplan (HAP) der Stadt Erlangen in Kraft getreten. Er enthält einen Maßnahmenkatalog, der zuvor durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Koordination des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung erarbeitet wurde. Ziel des HAP ist die Prävention von Gesundheitsrisiken, die durch zunehmende Hitze im Stadtgebiet entstehen. Der Erlanger Hitzeaktionsplan beinhaltet langfristige Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen vor dem Sommer und Ad-hoc-Maßnahmen (bei Hitzewarnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes). Dabei liegt Fokus auf Maßnahmen, die auf Ebene der Verhaltensprävention ansetzen, d.h. die Sensibilisierung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vulnerabler Gruppen, sowie die Schaffung von verbesserten Informationsangeboten. Zum Teil sind auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen enthalten. Der HAP verweist in Bezug auf längerfristige strukturelle Maßnahmen auf das Klimaanpassungskonzept (KlAK) der Stadt Erlangen, das sowohl in seinen Kernzielen als auch bei fast allen Schlüsselmaßnahmen die Hitzeanpassung einschließt.

 

Auch die im Fraktionsantrag explizit genannten Maßnahmen (Begrünung, Beschattung, Schwammstadtprinzip, etc.) betreffen langfristige Anpassungsmaßnahmen in Stadtplanung und Bauwesen. Diese sind bereits seit 2020 im bereits genannten Klimaanpassungskonzept (KlAK) der Stadt Erlangen verortet. Die Kernziele und Schlüsselmaßnahmen wurden auf Basis von Risiko- und Betroffenheitsanalysen abgeleitet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei Maßnahmen zu Klimaanpassung bzw. zum Hitzeschutz der Stadtbevölkerung handelt es sichum Querschnittsaufgaben. Zwar geben HAP und KlAK einen Rahmen vor, die Maßnahmen sind jedoch größtenteils in Regelaufgaben und laufende Prozesse verschiedener Fachämter integriert. Die Maßnahmen des HAP und KlAK werden fortlaufend ämterübergreifend umgesetzt.

 

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen der Fachämter, da sie größtenteils in Regelaufgaben der Stadt Erlangen integriert sind. Eine genaue Abgrenzung der Finanzierung ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Lediglich einzelne Beispiele können herausgegriffen werden, beispielsweise wenn Fördermittel zur Umsetzung herangezogen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Projekt „Grün findet Innenstadt – Coole Bäume für die Fußgängerzone“ für das die Stadt Erlangen Fördermittel des Bundesprogramms „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von rund 1,25 Millionen Euro erhält.

 

Ebenso können zur Wirksamkeit der Maßnahmen keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da die Einzelmaßnahmen immer in Wechselwirkung mit weiteren städtischen Maßnahmen zu betrachten sind.

 

Bei der Erstellung des HAP lag der Fokus auf der Beteiligung relevanter Fachämter. Die Fachämter konnten dabei aus fachlicher Perspektive Bedarfe und Besonderheiten ihrer jeweiligen Adressatengruppen berücksichtigen. Eine Einbeziehung weiterer Organisationen oder der Bürgerinnen und Bürger fand bisher nicht statt. Dies ist maßnahmenbezogen im weiteren Verlauf grundsätzlich möglich. Eine Vorstellung des HAP im Seniorenbeirat fand am 18.03.2024 statt und kann für weitere Gremien erfolgen.

 

Der Inhalt des Hitzeaktionsplans selbst richtet sich primär an die umsetzenden Dienststellen. Eine öffentlichkeitswirksame Bewerbung des HAP für Bürgerinnen und Bürger ist daher sekundär. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachakteure ist der HAP seit März 2024 als barrierefreie PDF auf städtischen Internetseite zum Hitzeaktionsplan verfügbar (unter: https://erlangen.de/aktuelles/hitzeaktionsplan). Darüber hinaus ist der Erlanger HAP als eines von vielen Praxisbeispielen auf der Internetseite des Deutschen Städtetags einsehbar. Primär geht es bei der Außendarstellung jedoch darum, einzelne Maßnahmen des HAP bzw. deren Ergebnisse ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Um Materialien zu allgemeinen Verhaltenstipps und Hilfestellungen für vulnerable Gruppen zu bündeln, wurden zwei Online-Informationsangebote umgesetzt: Zum einen eine Übersichtseite auf der städtischen Internetseite (vgl. https://erlangen.de/aktuelles/hitze). Diese wird bei Hitzewarnstufe 1 auf der Startseite der städtischen Internetseite verlinkt und in weitere städtische Kommunikationskanäle eingebunden. Zum anderen wurde eine Themenseite im Rahmen des Onlineportals waswiewo.de (vgl. https://www.waswiewo.de/hitze-und-gesundheit/ ) angelegt. Beide Online-Angebote verweisen auf vorhandene Trinkbrunnen und Refill-Stationen, also Orten an denen man kostenlos Trinkwasser erhält, in Erlangen. Im HAP haben verschiedene Fachämter zudem festgelegt, dass sie in ihren Einrichtungen vorhandenes Informationsmaterial (Flyer, Aushänge) zum Thema Hitzeschutz bereitstellen. Noch ausstehend ist die Erstellung eines Erlangen-spezifischen Flyers zur Auslage in städtischen Einrichtungen.

 

Zum Stand der Maßnahmen des KlAK wurde auf Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen eine Ämterabfrage durchgeführt und der aktuelle Stand der Maßnahmenumsetzung für die Sitzung des Umwelt-Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.01.2024 aufbereitet. Ein Sachstand der Maßnahmen liegt mit Stand Dezember 2023 vor (siehe Anlage). Nach einer erneuten Abfrage der beteiligten Ämter im März 2024 durch das Amt für Sport und Gesundheitsförderung wurden keine Ergänzungen oder Anpassungen gemeldet.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Deutschland sind Länder und Kommunen für Klimanpassungsmaßnahmen und die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zuständig. Bislang gibt es Handlungsempfehlungen und verschiedene Hilfestellungen von Ministerien und Fachämtern auf Bundes- und Länderebene. Ob und wie Hitzeaktionspläne ausgestaltet werden liegt in der Gestaltungsfreiheit der Kommunen, da sie individuell auf örtliche Rahmenbedingungen abgestimmt sein müssen. Dementsprechend variieren Konzeption und Maßnahmenkatalog der HAP von Kommune zu Kommune. Auch gibt es Unterschiede, in welchem Ressort die Koordination der HAP verortet ist und wie der HAP mit weiteren Maßnahmen der Kommune zur Klimaanpassung ineinandergreift. Einige Kommunen setzen für die Koordination, Weiterentwicklung und das Monitoring der Maßnahmen sogenannte Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmanager*innen ein. Mitte 2024 tritt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft und schafft in Deutschland erstmals einen gesetzlichen Rahmen für Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Laut Gesetz wirken künftig die Bundesländer darauf hin, dass sich lokale Klimaanpassungskonzepte an Risikoanalysen orientieren.

 

Zusammenfassend setzt die Stadtverwaltung bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Anpassung an ein sich zunehmend erwärmendes Stadtklima in Erlangen um. Diese sind zum Teil schon seit Jahren etabliert. Bei Planungen und Entscheidungen werden Klimaanpassungsmaßnahmen fachübergreifend integriert. Teilweise gibt es Ergänzungen durch neue Teilprojekte und ergänzende Konzepte, wie den HAP. Für die Weiterentwicklung gibt es Potenziale bezüglich der weiteren Verzahnung der Prozesse, der Orientierung an Risikoanalysen und der Einbeziehung vulnerabler Gruppen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X              nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

x                werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        ÖDP Antrag 014/2023