Die Verwaltung berichtet über den
aktuellen Stand zur Umsetzung des Erlanger Hitzeaktionsplans und verweist auf
den bereits vorliegenden aktuellen Stand zur Maßnahmenumsetzung des
Klimaanpassungskonzepts. Die
Ausschüsse nehmen den Bericht zur Kenntnis. Der Fraktionsantrag 014/2024 ist
somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Mai 2023 ist der Hitzeaktionsplan (HAP) der Stadt Erlangen in Kraft getreten. Er enthält einen Maßnahmenkatalog, der zuvor durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Koordination des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung erarbeitet wurde. Ziel des HAP ist die Prävention von Gesundheitsrisiken, die durch zunehmende Hitze im Stadtgebiet entstehen. Der Erlanger Hitzeaktionsplan beinhaltet langfristige Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen vor dem Sommer und Ad-hoc-Maßnahmen (bei Hitzewarnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes). Dabei liegt Fokus auf Maßnahmen, die auf Ebene der Verhaltensprävention ansetzen, d.h. die Sensibilisierung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vulnerabler Gruppen, sowie die Schaffung von verbesserten Informationsangeboten. Zum Teil sind auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen enthalten. Der HAP verweist in Bezug auf längerfristige strukturelle Maßnahmen auf das Klimaanpassungskonzept (KlAK) der Stadt Erlangen, das sowohl in seinen Kernzielen als auch bei fast allen Schlüsselmaßnahmen die Hitzeanpassung einschließt.
Auch die im Fraktionsantrag explizit genannten Maßnahmen (Begrünung, Beschattung, Schwammstadtprinzip, etc.) betreffen langfristige Anpassungsmaßnahmen in Stadtplanung und Bauwesen. Diese sind bereits seit 2020 im bereits genannten Klimaanpassungskonzept (KlAK) der Stadt Erlangen verortet. Die Kernziele und Schlüsselmaßnahmen wurden auf Basis von Risiko- und Betroffenheitsanalysen abgeleitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei Maßnahmen zu Klimaanpassung bzw. zum Hitzeschutz der Stadtbevölkerung handelt es sichum Querschnittsaufgaben. Zwar geben HAP und KlAK einen Rahmen vor, die Maßnahmen sind jedoch größtenteils in Regelaufgaben und laufende Prozesse verschiedener Fachämter integriert. Die Maßnahmen des HAP und KlAK werden fortlaufend ämterübergreifend umgesetzt.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanungen der Fachämter, da sie größtenteils in Regelaufgaben der
Stadt Erlangen integriert sind. Eine genaue Abgrenzung der Finanzierung ist
daher nicht ohne Weiteres möglich. Lediglich einzelne Beispiele können
herausgegriffen werden, beispielsweise wenn Fördermittel zur Umsetzung
herangezogen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Projekt „Grün findet
Innenstadt – Coole Bäume für die Fußgängerzone“ für das die Stadt Erlangen
Fördermittel des Bundesprogramms „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“
in Höhe von rund 1,25 Millionen Euro erhält.
Ebenso können zur Wirksamkeit der Maßnahmen keine
belastbaren Aussagen getroffen werden, da die Einzelmaßnahmen immer in
Wechselwirkung mit weiteren städtischen Maßnahmen zu betrachten sind.
Bei der Erstellung des HAP lag
der Fokus auf der Beteiligung relevanter Fachämter. Die
Fachämter konnten dabei aus fachlicher Perspektive Bedarfe und Besonderheiten
ihrer jeweiligen Adressatengruppen berücksichtigen. Eine Einbeziehung weiterer Organisationen oder der
Bürgerinnen und Bürger fand bisher nicht statt. Dies
ist maßnahmenbezogen im weiteren Verlauf grundsätzlich möglich. Eine
Vorstellung des HAP im Seniorenbeirat fand am 18.03.2024 statt und kann für
weitere Gremien erfolgen.
Der Inhalt des Hitzeaktionsplans selbst richtet sich primär
an die umsetzenden Dienststellen. Eine öffentlichkeitswirksame Bewerbung des
HAP für Bürgerinnen und Bürger ist daher sekundär. Für interessierte
Bürgerinnen und Bürger sowie Fachakteure ist der HAP seit März 2024 als
barrierefreie PDF auf städtischen Internetseite zum Hitzeaktionsplan verfügbar
(unter: https://erlangen.de/aktuelles/hitzeaktionsplan). Darüber hinaus ist der Erlanger HAP als eines von vielen
Praxisbeispielen auf der Internetseite des Deutschen Städtetags einsehbar.
Primär geht es bei der Außendarstellung jedoch darum, einzelne Maßnahmen des
HAP bzw. deren Ergebnisse ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Um
Materialien zu allgemeinen Verhaltenstipps und Hilfestellungen für vulnerable
Gruppen zu bündeln, wurden zwei Online-Informationsangebote umgesetzt: Zum
einen eine Übersichtseite auf der städtischen Internetseite (vgl. https://erlangen.de/aktuelles/hitze). Diese wird bei Hitzewarnstufe 1 auf der Startseite der
städtischen Internetseite verlinkt und in weitere städtische
Kommunikationskanäle eingebunden. Zum anderen wurde eine Themenseite im
Rahmen des Onlineportals waswiewo.de (vgl. https://www.waswiewo.de/hitze-und-gesundheit/ ) angelegt. Beide Online-Angebote verweisen auf vorhandene
Trinkbrunnen und Refill-Stationen, also Orten an denen man kostenlos
Trinkwasser erhält, in Erlangen. Im HAP haben verschiedene Fachämter zudem
festgelegt, dass sie in ihren Einrichtungen vorhandenes Informationsmaterial
(Flyer, Aushänge) zum Thema Hitzeschutz bereitstellen. Noch ausstehend ist die
Erstellung eines Erlangen-spezifischen Flyers zur Auslage in städtischen
Einrichtungen.
Zum Stand der Maßnahmen des KlAK wurde auf Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen eine Ämterabfrage durchgeführt und der aktuelle Stand der Maßnahmenumsetzung für die Sitzung des Umwelt-Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.01.2024 aufbereitet. Ein Sachstand der Maßnahmen liegt mit Stand Dezember 2023 vor (siehe Anlage). Nach einer erneuten Abfrage der beteiligten Ämter im März 2024 durch das Amt für Sport und Gesundheitsförderung wurden keine Ergänzungen oder Anpassungen gemeldet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Deutschland sind Länder und Kommunen für
Klimanpassungsmaßnahmen und die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zuständig.
Bislang gibt es Handlungsempfehlungen und verschiedene Hilfestellungen von
Ministerien und Fachämtern auf Bundes- und Länderebene. Ob und wie
Hitzeaktionspläne ausgestaltet werden liegt in der Gestaltungsfreiheit der
Kommunen, da sie individuell auf örtliche Rahmenbedingungen abgestimmt sein
müssen. Dementsprechend variieren Konzeption und Maßnahmenkatalog der HAP von
Kommune zu Kommune. Auch gibt es Unterschiede, in welchem Ressort die
Koordination der HAP verortet ist und wie der HAP mit weiteren Maßnahmen der
Kommune zur Klimaanpassung ineinandergreift. Einige Kommunen setzen für die
Koordination, Weiterentwicklung und das Monitoring der Maßnahmen sogenannte
Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmanager*innen ein. Mitte
2024 tritt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft und schafft in Deutschland
erstmals einen gesetzlichen Rahmen für Klimaanpassung in Bund, Ländern und
Kommunen. Laut Gesetz wirken künftig die Bundesländer darauf hin, dass sich
lokale Klimaanpassungskonzepte an Risikoanalysen orientieren.
Zusammenfassend
setzt die Stadtverwaltung bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Anpassung an
ein sich zunehmend erwärmendes Stadtklima in Erlangen um. Diese sind zum Teil
schon seit Jahren etabliert. Bei Planungen und Entscheidungen werden
Klimaanpassungsmaßnahmen fachübergreifend integriert.
Teilweise gibt es Ergänzungen durch neue Teilprojekte und ergänzende Konzepte,
wie den HAP. Für die Weiterentwicklung gibt es Potenziale bezüglich der
weiteren Verzahnung der Prozesse, der Orientierung an Risikoanalysen und der
Einbeziehung vulnerabler Gruppen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
x werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ÖDP Antrag 014/2023