Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Bundestag hat mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Mittelkürzungen für die SGB II Leistungen beschlossen. Konkret sind
Einsparungen beim Verwaltungs- und Eingliederungstitel (= wesentlicher Teil der
Finanzierung der Jobcenter) in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro für das
Jahr 2025 beschlossen. Unter Berücksichtigung aller von der Bundesregierung
flankierend dazu beschlossenen Änderungen im SGB II und SGB III (z.B. Wegfall
Bürgergeldbonus, Aufgabenverlagerung vom SGB II ins SGB III) wird das Erlanger
Jobcenter prognostisch mit einem Einnahmerückgang von 1 Million Euro rechnen
müssen.
Die Kostensteigerungen in der Verwaltung, z.B. durch die anhaltende Inflation und Anhebung der Tariflöhne, wurde bisher nicht durch eine entsprechende Erhöhung des Verwaltungstitels ausgeglichen und müssen somit entweder zu Lasten der Mittel für die Eingliederungsleistungen nach SGB II aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel umgeschichtet oder durch zusätzliche kommunale Haushaltsmittel gedeckt werden.
Da aber auch der kommunale Haushalt nicht unendlich belastet werden kann, stehen in den nächsten Monaten wichtige Entscheidungen dazu an, wie die Stadt Erlangen mit den angekündigten Mittelkürzungen bei den SGB II Leistungen umgehen will und ob dies bzw. welche Konsequenzen dies unter Umständen für die künftige Arbeitsmarktpolitik sowie für das künftige Arbeitsmarktprogramm des Erlanger Jobcenters haben soll.
Für die dazu notwendigen Gespräche und zur Vorbereitung dieser Entscheidungen wird die Abtei-lung Finanzen und Controlling des Erlanger Jobcenters mittels einer Präsentation die Finanzie-rungsstruktur des Erlanger Jobcenters darstellen und gern auch anschließende Fragen dazu be-antworten.
Anlagen: