Betreff
Kinder- und Jugendgipfel: Erkenntnisse und Maßnahmeempfehlungen
Vorlage
51/134/2024
Aktenzeichen
V/51-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Jugendhilfeausschuss und Stadtrat nehmen den Bericht zum Kinder- und Jugendgipfel und insbesondere die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt eine übergreifende, partizipative Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll die Handlungsempfehlungen prüfen und Vorschläge zur konkreten Umsetzung erarbeiten. Dafür notwendige Mittel sind entsprechend zu beantragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Ende der Amtszeit des aktuellen Stadtrates eine Evaluation über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen durchzuführen und vorzulegen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vom 29.09.2023 bis zum 01.10.2023 fand an mehreren Orten innerhalb von Erlangen der erste Erlanger Kinder- und Jugendgipfel unter Federführung des Stadtjugendrings in Kooperation mit dem Stadtjugendamt statt.

Eine Vielzahl von Erlanger Vereinen, Institutionen und Initiativen führte dezentral unterschiedlichste Beteiligungsformate für und mit Kindern und Jugendlichen durch. Allen beteiligten Partnern wird ausdrücklich für ihr Engagement, die eingebrachten Ideen und die geleistete Arbeit gedankt.

Die gewonnen Erkenntnisse wurden im Nachgang ausgewertet und zusammengefasst. Diese richten sich an Verbände, Vereine, Verwaltung sowie die Erlanger Stadtpolitik. Alle Punkte der nachfolgenden Aufzählung stellen eine Zusammenfassung der Wünsche, Forderungen und Meinungen der Gipfelteilnehmer*innen dar. Eine Vorabfilterung nach Umsetzbarkeit oder Anschlussfähigkeit an sonstige Ziele der Stadt Erlangen erfolgte nicht. Die Reihenfolge der Darstellung ist nicht als Priorisierungsreihenfolge zu verstehen.
Diese Liste ergänzend, präsentieren die Organisatoren in der Sitzung Eindrücke und Erkenntnisse aus dem Gipfel. Des Weiteren findet eine Ausstellung von während des Gipfels erarbeiteten Projekten durch die Kooperationspartner und den SJR im Vorraum des Sitzungssaals statt.

 

1.    Schaffung von leicht zugänglichen Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ausführende Organisationen, um Aktionen und Veranstaltungen leichter umsetzen zu können

Es wird ein einfacher Zugang für Kinder, Jugendliche und die sie unterstützenden Organisationen geschaffen, um Projekte und Aktivitäten zu entwickeln und umzusetzen. Dadurch wird gewährleistet, dass junge Menschen in unserer Stadt die Möglichkeit haben, ihren Interessen nachzugehen. Sie können soziale Bindungen aufbauen, Verantwortung übernehmen und bisher unbekannte Talente entfalten.

Damit können die Herausforderungen des Erwachsenwerdens gemeistert werden. Dies impliziert mehr Chancengleichheit und soziale Integration.

Es besteht seitens der Verwaltung bereits jetzt schon die große Bereitschaft, sich zu beteiligen und nach praktikablen Lösungen zu suchen. Doch die Verantwortlichen stehen trotz dieser Hilfsbereitschaft häufig vor vielen bürokratischen und rein praktischen Problemen. Es sollte eine unbürokratische und kurzfristig wirksame Umsetzung durch die Ämter möglich sein.

Die Schulen und die Universität sollen geöffnet werden. Dies bedeutet konkret, Grundsatzvereinbarungen zu entwickeln, die eine Kooperation verschiedener Ämter (wie Schulverwaltungsamt, GME, Staatliches Schulamt, etc.), Bildungseinrichtungen und Personen (wie Schulleitungen, Hausmeister) voraussetzt.

Die Werbemöglichkeiten für öffentliche (kostenfreie) Veranstaltungen preiswerter gestalten.

Damit entstehen für sowohl für haupt- als auch vor allem für ehrenamtliche Ausführende niederschwellige Zugänge zu Material und Planungssicherheiten.

2.    Barrierefreier Ausbau der Innenstadt

Um allen Menschen einen unbeschwerten Aufenthalt in der Erlanger Innenstadt zu ermöglichen und die Einbindung in die Erlanger Stadtgemeinschaft zu gewährleisten, gilt es, die Infrastruktur der Innenstadt barrierefrei auszubauen.

Es wird empfohlen, die Infrastruktur der Innenstadt in Bezug auf unebene Gehwege oder Engstellen und fehlende Rampen für Rollstuhlfahrer*innen zu überprüfen. Dabei sollen auch die öffentlichen Verkehrsmittel den Bedürfnissen aller entsprechen.

Des Weiteren gilt es, Einrichtungen und Informationen in der Innenstadt so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich sind.

Die Sicherheit soll für alle gewährleistet sein. Maßnahmen zur vollständigen Ausleuchtung des Wegenetzes wie auch die Schaffung sicherer Überquerungsmöglichkeiten sind zu ergreifen.

3.    Ausbau von inklusiven und niederschwelligen Angeboten im Rahmen der Ferienbetreuung und von Vereins- und Verbandsangeboten

Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern wünschen und brauchen unkomplizierte Zugänge zu Angeboten. Austausch, Vernetzung und hilfreiche Informationsquellen sind für Familien mit erhöhten Belastungen von besonderer Bedeutung.
Zudem gibt es weitere Zielgruppen in Erlangen, die nur schwer einen Zugang zu Angeboten für Kinder und Jugendliche finden.

Um Eltern und Kinder gleichermaßen zu entlasten, wird empfohlen inklusive Angebote von Ferienbetreuung und Vereins- und Verbandsangeboten auszubauen und die Information über diese zu erweitern. Die bisherige Angebotslandschaft in Erlangen wird den Bedürfnissen dieser Zielgruppe nur bedingt gerecht. Dabei sind sinnvollerweise bestehende städtische Buchungssysteme, wie zum Beispiel „Simson“ zu nutzen und auszubauen, um die Zugänge zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit niederschwellig möglich zu machen.

Um die Teilnahme zu erleichtern, wird empfohlen niederschwellige Zugänge zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Informationen und Werbung für Angebote über unterschiedliche Kanäle – digitale wie auch analoge – erfolgen, um Familien auf Programme aufmerksam zu machen. Flexible Teilnahmeoptionen, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen entsprechen, sind bereitzuhalten. Auch hier gilt es die inklusive Ausrichtung im Blick zu behalten. Dabei sind möglichst niedrige Kosten anzusetzen, als auch eventuelle Gebührenbefreiungen zu ermöglichen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

4.    Schaffung attraktiver Plätze für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche brauchen Outdoor-Entfaltungs(spiel)räume. Verschiedene Elemente sind in diese Plätze zu integrieren.

Es wird empfohlen, sowohl innenstadtzentriert als auch dezentral Orte für Kinder und Jugendliche zu schaffen, welche mit Sitzgelegenheiten, Grünflächen, ausreichender Beleuchtung, freiem W-Lan, Müllentsorgung als auch mit Trinkwasserspendern und dem Zugang zu WC-Anlagen ausgestaltet sind. Spielgeräte und Ausstattungselemente sind den unterschiedlichen Altersstrukturen anzupassen und entsprechend über die Stadt zu verteilen. Diese grundlegende Infrastruktur trägt dazu bei, den Komfort und die Nutzbarkeit dieser Plätze zu erhöhen.

Es sollten Plätze geschaffen werden, die durch wirkliche Nutzung von Kindern und Jugendlichen belebt und bespielt werden.

Es wird empfohlen, den bereits angedachten „Platz der Kinderrechte“ in mehrere „Plätze der Kinderrechte“ mit genannter Ausstattung zu entwickeln. So lassen sich bildende und künstlerische Aspekte mit den bedürfnisorientierten verbinden.

5.    Unbürokratischer Zugang zu bestehenden Räumlichkeiten als auch Schaffung neuer Räume für Vereine und Verbände

Das Bereitstellen öffentlich zugänglicher Räume, einschließlich Sporthallen und -plätze, Trainingsräume und -plätze sowie Veranstaltungsräume für Vereine und Verbände ist entscheidend für die Förderung von Gemeinschaftsaktivitäten und sozialem Engagement.

Es wird empfohlen, einerseits die Nutzungspotentiale bereits bestehender Räume niederschwellig zu ermöglichen und die Auslastung zu optimieren. Ungenutzte Räumlichkeiten sind zu identifizieren. Andererseits ist durch eine gründliche Bedarfserhebung zu ermitteln, ob über Aus- bzw. Neubauten nachgedacht werden muss. Dabei sind Bauten zum einen an die Bedürfnisse von Vereinen und Verbänden, als auch nutzerunabhängig anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass diese zur Nutzung aller Bevölkerungsgruppen barrierefrei und inklusiv gestaltet sind.

6.    Angebote zur Aufarbeitung der Folgen der Corona-Pandemie

Kinder und Jugendliche sind – auch in Erlangen – durch die Corona-Pandemie besonders belastet worden. Es hängt von den persönlichen Ressourcen ab, wie die pandemiebedingten Herausforderungen gemeistert wurden und werden. Viele Kinder und Jugendliche haben weiterhin dringenden Unterstützungsbedarf. Als Stadtgesellschaft sind wir gefordert, diese Belastungen von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten und abzumildern.

Es wird empfohlen, städtische Angebote der Unterstützung und Entlastung zu erarbeiten, die Kinder und Jugendliche in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen stärken und psychische Belastungen verringern. Ein besonderer Fokus ist auf sozial benachteiligte junge Menschen zu richten. Ein Ausbau bestehender Angebote im Rahmen der Jugend- und Familienberatungsstelle wäre wünschenswert.

7.    Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Es wird empfohlen, auf die Bedeutung von Nachhaltigkeit aufmerksam zu machen und den Klimaschutz aktiv zu betreiben. Der Klimanotstand ist vollumfänglich ernst zu nehmen. Konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen sowie der klimafreundliche Aus-, Um- und Neubau städtischer Institutionen und Gebäude sind dringend voranzutreiben und umzusetzen. Diese Haltung zu einem nachhaltigen und bewussten Lebensstil ist in und von der politischen Spitze, dem Stadtrat und bei allen Bürger*innen zu fördern.

8.    Schulen als Lebensräume

Am Beispiel der Eichendorffschule zeigt sich eindrucksvoll, wie die Veränderung des Unterrichtskonzeptes Schüler*innen aus allen Bevölkerungsschichten und mit den unterschiedlichen Wissensständen zu zunehmend eigenverantwortlichen und selbstorganisierten jungen Erwachsenen erzieht.

Es wird empfohlen, Ganztagsschulen als zeitgemäße Bildungs- und Kulturorte in Erlangen zu etablieren, in welchen sich Kinder und Jugendliche jeden Tag wohlfühlen können. Integrative Lernumgebungen mit ansprechenden Außenbereichen, Ruhe- und Rückzugsräumen sind zu schaffen. Damit die Potentiale der Kinder und Jugendlichen geweckt werden und sich entfalten können, sind die notwendigen baulichen Veränderungen herbeizuführen.

9.    Verbesserung des ÖPNV und Ausbau von Fahrradinfrastruktur

Kinder und Jugendliche sind eine der Hauptnutzergruppen des ÖPNV sowie der Fahrradwege in der Stadt Erlangen. Doch nicht immer ist diese Nutzung komfortabel.

Es wird daher empfohlen, zusätzliche Transportmöglichkeiten zu den Stoßzeiten zu schaffen, um volle Schulbusse zu entlasten. Die Sicherheit der (jungen) Fahrgäste hat hierbei oberste Priorität. Vergünstigte Tarife für Kinder und Jugendliche bzw. die kostenlose Nutzung aller Busse und Bahnen innerhalb des gesamten Stadtgebiets sind anzustreben. Randzeiten, nächtliche Fahrten, auch in abgelegene Stadtteile und die Möglichkeiten von Direktverbindungen sind zu optimieren.

Es wird weiterhin empfohlen, in den Ausbau, die Instandhaltung und die helle nächtliche Ausleuchtung von Fahrradwegen zu investieren. Die Bereitstellung von Fahrradparkplätzen ist zu erweitern. Durch ein gutes Radwegenetz wird eine bessere Erreichbarkeit gewährleistet und dadurch der ÖPNV nachhaltig entlastet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umsetzung und Evaluation der Handlungsempfehlungen

Durch eine zeitlich angemessene Prüfung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch Vereine, Verbände, Verwaltung und die politische Ebene wird sichergestellt, dass den Bedürfnissen und Forderungen der Kinder, Jugendlichen und weiteren Teilnehmenden des Kinder- und Jugendgipfels Rechnung getragen wird. Das Zeitfenster der Jugend ist vergleichsweise klein – die zeitnahe Befassung bzw. Realisierung damit umso entscheidender. Kinder und Jugendliche messen die Wirksamkeit ihrer Forderungen an deren Umsetzung. Jugend ist geprägt von Veränderung, Flexibilität, unvorhergesehenen Ereignissen und letztlich ihrem schnellen Herauswachsen.

Es wird deshalb empfohlen, obenstehende Handlungsempfehlungen zeitnah zu prüfen und bis zum Ende der aktuellen Amtszeit des Stadtrates 2026 zu realisieren bzw. mit der Realisation zu beginnen. Die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel sind hierfür in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Die kontinuierliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen ist hierbei zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven auch berücksichtigt werden.

Eine abschließende Evaluation über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen durch die Beauftragten zum Kinder- und Jugendgipfel (SJR und Stadtjugendamt) ist anzusetzen.

 

        Eine ausführliche Darstellung des 1. Erlanger Kinder- und Jugendgipfels ist in der Dokumentation „Gipfelbuch“ niedergelegt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Über die Fortführung und Umsetzung eines weiteren Gipfels sowie dessen Evaluation muss zukünftig beraten werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Das „Gipfelbuch“ wird als Tischauflage zur Verfügung gestellt.