Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2024
Vorlage
II/028/2024
Aktenzeichen
II
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die „Genehmigung von Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2024“ durch die Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Regierung von Mittelfranken hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67
Abs. 4, Art. 71 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben Nr. RMF-SG 12-1512-3-11-8 vom 04.04.2024 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde auflagenfrei genehmigt.

 

Die Regierung von Mittelfranken attestiert, dass es der Stadt gelingt, auch im Haushaltsjahr 2024 ohne Nettoneuverschuldung auszukommen sowie einen Jahresüberschuss und damit einen ausgeglichen Ergebnishaushalt auszuweisen. Anderseits werden in der mittelfristigen Finanzplanung von 2025 bis 2027 negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Mit Blick auf die künftigen Haushalte sollte die Stadt „nunmehr zeitnah ein umfassendes Konzept und einen Umsetzungsfahrplan erarbeiten, wie auf der Ausgabenseite signifikante Einsparungen erzielt werden können; dies betrifft sowohl den Bereich der Verwaltungsauszahlungen, als auch den Bereich der Investitionsauszahlungen. Nur so wird es möglich sein, dass die Stadt die Grundlagen schafft, die nötig sein werden, auch in den kommenden Jahren noch leistungsfähig zu sein und künftige Haushalte genehmigungsfähig zu gestalten. Ihr Hauptaugenmerk sollte die Stadt hierbei auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit legen.“

 


Anlagen:        Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 04.04.2024                         (nicht öffentlich)