Betreff
Bericht des Sozialreferats und der Ausländerbehörde; Antrag der Erlanger Linken vom 19.02.2024 (Nr. 022/2024)
Vorlage
50/118/2024
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Erlanger Linken Stellung.

2. Der Antrag der Erlanger Linken vom 19.02.2024 ist damit bearbeitet.

 


1 Wohngeld

 

1.1 Ist die derzeitige durchschnittliche sowie maximale Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen bekannt und falls ja, wie lange betragen diese?

 

Die Bearbeitungszeit für einen Wohngeldantrag ab Eingang beträgt 1-3 Monate. In komplexen Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch abweichen.

 

1.2 Sind bezüglich der Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen Fortschritte erzielt worden und wie wird sich diese voraussichtlich entwickeln?

 

Die Bearbeitungszeit ab Eingang betrug mit letzter Wohngeldreform ca. 2 bis 3 Monate. Im Vergleich zu anderen Wohngeldbehörden, ist dies eine sehr kurze Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit kann sich weiter reduzieren, wenn die neuen Mitarbeiter*innen vollständig eingearbeitet und keine neuen Vakanzen entstanden sind.

 

Auf Grund der steigenden Komplexität des Wohngeldrechtes ist nicht damit zu rechnen, dass eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von unter einem Monat erreicht werden wird.

 

2 Bürgergeld

 

2.1 Ist die derzeitige durchschnittliche sowie maximale Bearbeitungsdauer von Bürgergeldanträgen bekannt und falls ja, wie lange betragen diese?

 

Bezogen auf den Zeitraum der letzten 6 Monate betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bürgergelderstanträgen, inkl. der Klärung von Rückfragen und Nachforderung(en) von Unterlagen/Nachweisen zum Antrag, 1 bis 2 Monate. Bei 4% der im gleichen Zeitraum gestellten Anträge lag die Bearbeitungsdauer bei durchschnittlich 5 Monaten.

 

2.2 Sind bezüglich der Bearbeitungszeit von Bürgergeldanträgen Fortschritte erzielt worden und wie wird sich diese voraussichtlich entwickeln?

 

Im Zuge der verbesserten Personalbesetzung in der Leistungssachbearbeitung wird zunehmend eine schnellere Bearbeitung (weil niedrigerer Fallschlüssel) möglich. Die neuen Mitarbeitenden befinden sich aktuell noch in der Einarbeitung, so dass mit weiteren Verbesserungen zu rechnen ist.

 

3 Grundsicherung

 

3.1 Ist die derzeitige durchschnittliche sowie maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bekannt und falls ja, wie lange betragen diese?

 

Die durchschnittliche sowie maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung wird nicht erfasst. Oberste Priorität hat die zeitnahe Bearbeitung der Anträge und Sicherstellung des laufenden Lebensunterhaltes. Erfahrungsgemäß erfolgt die Entscheidung innerhalb von einem Monat.

 

3.2 Sind bezüglich der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung Fortschritte erzielt worden und wie wird sich diese voraussichtlich entwickeln?

 

Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen, insbes. bei einer guten personellen Besetzung wird dieser Standard beibehalten werden.

 

4 Aufenthaltstitel

 

4.1 Ist die derzeitige durchschnittliche sowie maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Ausstellung bzw. Erneuerung von Aufenthaltstiteln bekannt und falls ja, wie lange betragen diese?

 

4.3 Sind bezüglich der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Ausstellung bzw. Erneuerung von Aufenthaltstiteln Fortschritte erzielt worden und wie wird sich diese voraussichtlich entwickeln?

 

4.4 Wie viele Wochen vor Ablauf eines Aufenthaltstitels muss derzeit eine Verlängerung beantragt werden, damit ohne eine Fiktionsbescheinigung ein durchgehender Aufenthaltstitel gewährleistet ist?

 

Die Ausländerbehörde nimmt zu den Fragen 4.1 – 4.4 wie folgt Stellung:

 

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen wird in der Ausländerbehörde nicht statistisch erfasst. Sie unterliegt nicht unerheblichen Schwankungen aufgrund der sich häufig verändernden Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Personalsituation in der jeweiligen Fachgruppe, Aufgabenverschiebungen zwischen Zentraler Ausländerbehörde und kommunaler Ausländerbehörde, gesetzliche Neuerungen sowie Sondersituationen wie beispielsweise der Ukrainekrieg. Auf all diese Faktoren versucht die Erlanger Ausländerbehörde natürlich zu reagieren, dies ist jedoch nur bedingt möglich.

 

Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausländerbehörde beträgt zurzeit je nach zuständiger Fachgruppe wenige Tage bis maximal ca. sechs Wochen ab Kontaktaufnahme. Im Falle einer positiven Sachentscheidung kommen anschließend noch ca. zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei hinzu bis der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Im Einzelfall kann sich die Bearbeitungszeit dadurch verlängern, dass der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder eine andere Behörde einbezogen werden muss. Die Ausländerbehörde empfiehlt deshalb eine Antragstellung ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels, um ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Regelfall eine abschließende Bearbeitung gewährleisten zu können.

 

 

Angesichts der in den letzten Jahren enorm gewachsenen ausländischen Bevölkerung Erlangens (2020: 22.917 Personen, 2023: 29.529 Personen) wertet es die Ausländerbehörde als Erfolg, dass sich die Wartezeiten dennoch in einem überschaubaren Rahmen halten.

 

5 Online-Zugangsgesetz

 

Wann wird es im Sozialamt bzw. im Jobcenter eine bürgerfreundliche Lösung geben, gegen Nachweis Dokumente ggf. elektronisch einreichen zu können?

 

Sozialamt

 

Dokumente können im Wohngeld bereits über das Bayernportal und den Online Antrag eingereicht bzw. zu einem gestellten Antrag nachgereicht werden.

Dokumente zum ErlangenPass können bereits online über ein Kontaktformular auf der städtischen Homepage eingereicht werden. Der*die Bürger*in erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

 

Es ist geplant, diese Möglichkeit nach und nach für weitere Aufgabenbereiche des Sozialamts einzurichten.

 

Erlanger Jobcenter

 

Das Erlanger Jobcenter bietet derzeit drei verschiedene Wege Unterlagen digital einzureichen:

 

1. Per E-Mail an Funktionsmailadresse (nur in eine Richtung möglich → Antwort über den Postweg

2. Per Kontaktformular

3. Per Upload Formular (nur über QR Code)

 

Die Variante 3 wurde im Dezember 2023 live geschaltet und wird rege genutzt (Stand 28.03.2024 ca. 200 Vorgänge/Monat). Das Upload Formular ist bürgerfreundlich gestaltet und es sind keine manuellen Eingaben erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass das Formular über den QR Code aufgerufen wird.

 

     

 


Anlagen: Antrag_Bericht des Sozialreferats und der Ausländerbehörde