Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Zu den in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 07.03.2024
von Herrn Prof. Dr. Schulze
gestellten Fragen werden folgende Informationen gegeben:
1. Warum
müssen Erlanger Schüler*innen einen Termin beim Schulpsychologen in
Herzogenaurach wahrnehmen? Warum ist dies nicht in Erlangen möglich?
Hierzu teilte das Staatliche Schulamt mit, dass im Grund- und Mittelschulbereich feste Zuständigkeiten gelten. Alle Erlanger Schülerinnen und Schüler dieser beiden Schularten sind einer Erlanger Schulpsychologin zugeteilt.
Im Realschulbereich obliegt die Einteilung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken.
2. Es wurde um Informationen zur Handhabung von Fernunterricht bei witterungsbedingten Unterrichtsausfall gebeten. Sind die Regelungen einheitlich für alle Schulen oder können dies die Schulen selbst entscheiden?
Laut Auskunft des Staatlichen Schulamtes gilt seit 10.11.2022 mit Bay. MBL Nr. 626, dass die Entscheidung der lokalen Koordinierungsgruppe, auch im Hinblick auf Distanzunterricht, für alle öffentlichen Schulen im Bereich eines Schulamtsbezirkes verbindlich ist. Für private Schulen gibt es die Empfehlung, die Entscheidung zu übernehmen.
Informationen des Kultusministeriums über witterungsbedingten Schulausfall sind zu finden unter: https://www.km.bayern.de/portale/prod/unterrichtsausfall/
Anlagen:
Protokollvermerk aus Sitzung des Bildungsausschusses vom 07.03.2024