1. Der Stadtrat erklärt, durch den Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn keine zusätzliche einseitige fiskalische Belastung der Unternehmen entstehen zu lassen.
2. Der
Stadtrat nimmt die Ausführungen zum ÖPNV-Betriebsdefizit zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung
wird beauftragt, weiterhin gemeinsam mit den Stadtwerken und (im Fall der
Realisierung der StUB) dem Zweckverband dafür Sorge zu tragen, dass das
Betriebsdefizit im ÖPNV für Erlangen finanzierbar bleibt. So ist das von der
Stadt zu tragende Betriebskostendefizit des Stadtverkehrs pro zurückgelegtem
Personenkilometer insgesamt durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der StUB nicht
höher als ohne die StUB.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines „Masterplanes Innenstadt“ im Rahmen
des bereits beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STEK die
Themen Verkehr und Mobilität mit dem Schwerpunkt Erreichbarkeit und
Funktionstüchtigkeit der Innenstadt umfassend und partizipativ mit
Wirtschaftsvertretungen zu bearbeiten und dabei die in der Begründung
aufgelisteten gesetzten Themen besonders zu berücksichtigen und umzusetzen.
Meilensteine für die Umsetzung dieses Masterplans sollen ab 2025 dokumentiert
und nachgehalten werden. Die Wirtschaftsverbände werden beteiligt.
4. Der
Stadtrat bekräftigt das Grundsatzziel des Zweckverbands, die in der Bauphase
der Stadt-Umland-Bahn auftretenden Einschränkungen zu minimieren. Die
Unterteilung in Bauabschnitte wird begrüßt. Die in der Begründung genannten
weiteren Maßnahmen werden begrüßt und sind rechtzeitig vor Beginn der Bauphase
im weiteren Verlauf zu konkretisieren, mit den Wirtschaftsverbänden abzustimmen
und zur Umsetzung zu bringen.
5. Der Stadtrat empfiehlt dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn und beauftragt das Amt für Stadtplanung und Mobilität, die bislang im Rahmen der Beteiligungsformate bereits praktizierte fortwährende Information und Beteiligung der Wirtschaftsverbände beizubehalten und weiter auszubauen, auch mit Blick auf die o.g. Maßnahmen.
Sachbericht:
Im unterstützenden Beschluss
der IHK zur Stadtumlandbahn (StUB) wurden Rahmenbedingungen genannt, die die
Einschränkung während Bau und Umsetzung für die StUB minimieren soll. Im
Folgenden wird dazu Stellung genommen:
1)
Die Finanzierung der StUB ist auch für die Stadt
Erlangen eine Herausforderung – trotz 90-prozentiger Förderung. Es stehen nicht
nur die Bauphase mit entsprechenden Unwägbarkeiten, sondern auch die
Betriebsphase zur Finanzierung an. Das IHK-Gremium Erlangen legt besonderen
Wert darauf, dadurch keine zusätzliche und keine einseitige Belastung
der Unternehmen (z.B. Gewerbesteuererhöhung, „Dritt-Nutzer- Finanzierung des
ÖPNV“, …) entstehen zu lassen.
Antragstext:
Der
Stadtrat erklärt seine Absicht, durch den Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn
keine zusätzliche und keine einseitige Belastung der Unternehmen entstehen zu
lassen.
Begründung:
Planung
und Bau der StUB kosten die Stadt Erlangen nach aktueller Kostenschätzung 82
Millionen
Euro (Preisstand 2022). Ca. 16 Mio. Euro davon sind bereits bezahlt, so dass
eine Restsumme von 66 Mio. Euro verbleibt. Diese Summe verteilt sich unter der
Annahme, dass die StUB bis 2034 fertiggestellt ist, von heute gerechnet auf 10
Jahre. Die StUB liegt damit auf dem Niveau anderer städtischer Investitionen,
die sich ebenfalls auf mehrere Jahre verteilen (Campus Berufliche Bildung, 76
Mio. Euro, Kultur- und Bildungscampus Frankenhof, 59 Mio. Euro).
Unterhalt
und Betrieb der StUB verursachen natürlich Kosten. Dem stehen Fahrgasteinnahmen
und Einsparungen im Busnetz gegenüber. Nach aktuellen Berechnungen betragen die
jährlichen Kosten der StUB für die Stadt Erlangen ca. 10% des Verlustausgleichs
für den Stadtverkehr. 2022 lag der Verlustausgleich bei ca. 12 Millionen Euro, 10%
davon sind 1,2
Mio.
Euro.
Im
Rahmen der derzeitigen Kooperation im Stadtrat in der Wahlperiode 2020 bis 2026
haben CSU und SPD vereinbart, die Gewerbesteuerhebesätze auf dem aktuellen
Niveau zu halten. Entscheidungen zu Gewerbesteuerhebesätzen über diesen
Zeitraum hinaus obliegen dem künftigen Stadtrat und den damit einhergehenden
Mehrheitsverhältnissen. Die Fraktionen/ Parteien können sich hierzu bereits im
Voraus festlegen.
Das
Risiko echter Kostensteigerungen bei Planung und Bau ist durch den Risikopuffer
und die inzwischen detaillierte Planung minimiert. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass insbes. die Baukosten inflationsbedingt weiter steigen.
Die oben erwähnten Berechnungen zeigen, dass selbst bei einer signifikanten
Erhöhung der Bau- und Betriebskosten das Projekt in seiner finanziellen
Dimension überschaubar bleibt und Überlegungen zur Verbesserung der
Einnahmesituation vor dem Hintergrund der StUB, z.B. durch die Gewerbesteuer
oder Drittnutzerfinanzierungsmodelle des ÖPNV, nicht angestellt werden müssen.
Mit einer StUB-induzierten Erhöhung der Gewerbesteuer ist daher nicht zu
rechnen.
2)
Mit der StUB wird der Busverkehr neu geordnet. Dabei
können Einsparungen erzielt werden, die das ÖPNV-Betriebsdefizit reduzieren,
statt zu erhöhen. Es ist sicherzustellen und in regelmäßigen Abständen
nachzuweisen, dass dies nachhaltig gegeben ist. Einen engen laufenden Austausch
zwischen Zweckverband, Stadt und Stadtwerken setzen wir voraus.
Antragstext:
Der
Stadtrat nimmt die Ausführungen zum ÖPNV-Betriebsdefizit zur Kenntnis. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, weiterhin gemeinsam mit den Stadtwerken und
(im Fall der Realisierung der StUB) dem Zweckverband dafür Sorge zu tragen,
dass das Betriebsdefizit im ÖPNV für Erlangen finanzierbar bleibt.
Begründung:
Mit
der Einführung der StUB gehen finanzielle Einsparungen im Busnetz einher, die
aus optimierten Linienführungen und dem Wegfall parallel verlaufender Linien
resultieren. Der ÖPNV kann durch die StUB deutlich effizienter und schneller in
Erlangen abgewickelt werden – zum Vorteil für alle künftigen (Neu-)Kunden. Die
neue Infrastruktur verursacht auf der anderen Seite zusätzliche Betriebs- und
Unterhaltskosten. Das von der Stadt zu tragende Betriebskostendefizit des
Stadtverkehrs pro zurückgelegtem Personenkilometer ist insgesamt durch
Maßnahmen im Zusammenhang mit der StUB nicht höher als ohne die StUB.
Dabei
ist grundsätzlich bundesweit immer von einem defizitären ÖPNV auszugehen, außer
die Bundesförderrichtlinien würden sich fundamental ändern, wovon ohne ein
stärkeres Engagement von Bund oder Land bei der Finanzierung des ÖPNV nicht
auszugehen ist.
Die
Stadt entscheidet vor diesem Hintergrund über jede Weiterentwicklung des ÖPNV
nach Abwägung von Nutzen und zusätzlichen Kosten. Dies gilt für die finale
Realisierung des Busnetzes im StUB-Mitfall ebenso wie für jede künftige
Weiterentwicklung des ÖPNV.
Sollten
aus betriebswirtschaftlichen und synergetischen Gründen in naher Zukunft
weitere Busverkehre innerhalb Erlangens oder über die Stadtgrenzen hinaus im
Auftragsbuch der Stadt Erlangen stehen, trägt dies ebenso zur Steigerung von
Qualität, Fahrzeiten und Kundenvolumen bei.
Es
besteht ein Bewusstsein dafür, dass die übergeordnete Politik aktuell Maßnahmen
getroffen hat, die gerade den Busverkehr in der Zukunft erheblich verteuern
werden (insbesondere die Umstellung auf emissionsfreie Busse). Dieser von der
Stadt nicht beeinflussbare Effekt ist bei der nachträglichen Bewertung der
Umsetzung dieses Punktes zu berücksichtigen und
betrifft
die Straßenbahn nicht.
3)
Die StUB wird die innerstädtischen Verkehrswege
Erlangens tiefgreifend und nachhaltig verändern. Gleichzeitig behält die
mobilitätsoffene Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe für Kunden,
Mitarbeitende, Lieferanten und Handwerker aus Unternehmenssicht weiter höchste
Priorität. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für die Bau- und Betriebsphase
der StUB.
Hier erwartet das IHK-Gremium Erlangen von Seiten der
Stadt/Zweckverband ein verbindliches Gesamtkonzept, das gewerbliche
Erreichbarkeit mit den Anforderungen moderner Verkehrsmobilität verknüpft, d.h.
-
multimodal (für alle Verkehrsmittel, ob öffentlich
oder privat)
-
flexibel (z.B. Quartiersparkhäuser als Mobilitätshub
inkl. städtischer Bewirtschaftung)
-
digital (z.B. Mobilitätsleitsysteme)
-
nachhaltig.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt,
innerhalb eines „Masterplanes Innenstadt“ im Rahmen des bereits beschlossenen
integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STEK die Themen Verkehr und Mobilität
mit dem Schwerpunkt Erreichbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Innenstadt
umfassend und partizipativ zu bearbeiten und dabei die in der Begründung aufgelisteten
gesetzten Themen besonders zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Innenstadt verändert sich
und mit ihr die Mobilität. Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit ihren
Gewerbebetrieben für Kunden, Mitarbeitende, Lieferanten und Handwerksbetriebe
ist von großer Bedeutung – sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase der
StUB.
Der Verkehrsentwicklungs- und
Mobilitätsplan bildet seit seiner Erarbeitung und Fertigstellung die Grundlage
für die Entwicklung des Verkehrs in der Stadt. In den kommenden Jahren steht
die
Erarbeitung eines integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes STEK für Erlangen an. Dabei soll innerhalb eines
„Masterplanes Innenstadt“ die Themen Verkehr und Mobilität mit dem Schwerpunkt
Erreichbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Innenstadt umfassend und
partizipativ mit Wirtschaftsvertretungen bearbeitet werden Die Verwaltung wird
diesen Prozess in naher Zukunft anstoßen (vgl. Vorlage 611/171/2023).
Meilensteine für die Umsetzung dieses Masterplan sollen ab 2025 dokumentiert
und nachgehalten werden. Die Wirtschaftsverbände werden im Rahmen eines
exklusiven Formates für die
Wirtschaft in Form eines regelmäßigen Jour Fixes beteiligt.
Im Rahmen der städtischen
Agenda sind dabei mit Blick auf die Innenstadt u.a. folgende Themen bereits
jetzt gesetzt und werden umgesetzt:
Keine Umsetzung von Straßensperrungen ohne Sicherstellung von
funktionsfähigen Ausweichrouten
Einschränkungen in der
Verkehrsführung erfolgen nur dann, wenn es funktionsfähige und
attraktive Ausweichrouten für
die Abwicklung der Verkehrsströme gibt.
Ergänzung der Lieferzonen um markierte Handwerker- und
Lieferantenparkplätze
Wie in anderen Städten üblich,
sollen innerhalb von Lieferzonen eigene Stellplätze für den
Wirtschaftsverkehr entstehen,
die besonders gekennzeichnet sind. Diese können von
Entsorgungsfahrzeugen, Post-
und Paketdiensten, Lieferanten zum Be- und Entladen sowie von
Handwerkern für die Dauer ihres
Arbeitseinsatzes genutzt werden.
Schaffung attraktiver Parkplätze in Quartiersparkhäusern in ausreichender
Anzahl – z.B. KuBiC, Zollhaus, Regnitzstadt
Die Stadt Erlangen sieht die
Schaffung von Möglichkeiten zum Abstellen von MIV-Fahrzeugen als wichtige
städtische Aufgabe und arbeitet an der Entwicklung von
Innenstadt-Quartiersparkhäusern mit Stellplätzen in ausreichender Anzahl (z.B.
KuBiC, Zollhaus, Regnitzstadt). Alleine in der
Regnitzstadt wird die Anzahl
der Stellplätze die Anzahl der ursprünglich auf dem Großparkplatz vorhandenen
Stellplätze deutlich übersteigen. Damit werden auch die bislang weggefallenen
und die zukünftig vor allem aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen
im Innenstadtbereich wegfallenden Parkflächen kompensiert (vgl. VEP 2016).
Bereits in Bezug auf die
Bauzeit der StUB ist geplant, diese erforderliche Parkplatzzahl im Bereich der
Innenstadt bereitzustellen.
Gegenstand im Rahmen der
Mobilitätsplanung für den MIV ist die Ausweitung der kommunalen
Aufgabenstellung „Eigenbewirtschaftung der Stellplätze durch die öffentliche
Hand“ zur Sicherstellung des zielgerichteten Einsatzes und der
Lenkungsfunktion. Aufgrund des Verdrängungseffektes im Parkraum sind diese
nicht nur für Besucher/ Kunden/ Gäste und Mitarbeitende, sondern auch für
Bewohner darzustellen.
(Wieder-)Einführung eines (digitalisierten) Parkleitsystems
Das vor kurzem abgeschaltete
Parkleitsystem war in seiner Organisation komplex und im Inhalt nicht mehr
zeitgemäß. Die Stadt Erlangen plant die Einführung eines innovativen
Parkleitsystems mit zusätzlichem Datenaustausch zur Verfügbarkeit von
Stellplätzen mit großen, digitalen Kartenanbietern. Darüber hinaus wird so eine
Darstellung sauberer Wegeführungen in Navigationssystemen gewährleistet,
Schleichverkehre Ortsunkundiger werden verringert. Die Ausschreibung dafür soll
2025 erfolgen.
Weiterer Ausbau der verschiedenen Mobilitätsangebote (VAG-Rad etc.) und
Abstimmung im Rahmen des ganzheitlichen Verkehrssystems
Ergänzende Mobilitätsangebote
wie VAG-Rad werden nachfragegerecht ausgebaut und in das ganzheitliche
Verkehrssystem integriert.
4)
Die Bauphase wird einzelne Unternehmen durch Einschränkungen
in der Erreichbarkeit besonders belasten. Eine Belastung, die unter
Umständen deren Fortbestand gefährden kann. Aus Sicht des IHK-Gremiums Erlangen
muss hier von Zweckverband/Stadtplanung abgestimmt aufgezeigt werden, wie z.B.
durch
-
kurze, nachvollziehbare Bauabschnitte
-
aktive, transparente und rechtzeitige Kommunikation
-
weitere Unterstützung zur Attraktivitätssteigerung
-
Härtefallregelungen zur Kompensation
die Auswirkungen auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
Antragstext:
Der Stadtrat bekräftigt das
Grundsatzziel des Zweckverbands, die in der Bauphase der Stadt-Umland-Bahn
auftretenden Einschränkungen zu minimieren. Die Unterteilung in Bauabschnitte
wird begrüßt. Die in der Begründung genannten weiteren Maßnahmen werden begrüßt
und sind rechtzeitig vor Beginn der Bauphase im weiteren Verlauf zu
konkretisieren.
Begründung:
Der Bau der StUB erfolgt in
Bauabschnitten, die wiederum in kleinere Teilbauabschnitte unterteilt sind.
Weiträumige, zeitlich lang andauernde Einschränkungen durch die Baumaßnahme
sind zu vermeiden.
Wie bei Großprojekten Standard
wird ein baubegleitendes Projektsteuerungsteam mittels digitaler Plattform
transparent und umfänglich Bauabschnitte definieren, abstimmen und Bauzeiten kommunizieren.
Vor allem der laufende Veränderungsprozess innerhalb der geplanten Bauzeiten
und Bauabschnitte wird dabei unter besonderer Feinjustierung mit den jeweils
betroffenen Geschäftslagen und Wohnbereichen abgestimmt. Die
Wirtschaftsvertretungen werden in regelmäßigen, gemeinsam definierten
Zeitabständen beteiligt.
Der Zweckverband
Stadt-Umland-Bahn ist auch für den Bau der StUB verantwortlich. Folgende
Zusagen werden im Vorfeld der konkreten Bauzeitenplanung gemacht:
·
Optimierte
Bauabschnitts- und Zeitplanung zur Minimierung der Auswirkungen für Gewerbe,
Handwerk, Gastronomie und weitere Anlieger während der Bauphase
·
Beteiligung der
Wirtschaftsvertretungen zum aktuellen Stand der Bauplanung in gemeinsam
definierten Zeitabständen durch eine Jour Fixe zwischen Zweckverband und
Wirtschaftsvertretungen
·
Erstellung eines
Zeitplans zum Bauablauf und rechtzeitige Kommunikation aller Meilensteine
·
Frühzeitige
Kommunikation zur Bauzeitenplanung und zu den ggf. damit einhergehenden
Einschränkungen, bilaterale Diskussion von Lösungsmöglichkeiten
·
Sicherstellung
der Anlieferbarkeit für Wirtschaftsbetriebe
·
Enge Koordination
zwischen Zweckverband, Stadtverwaltung Erlangen und Wirtschaftsvertretungen zur
Entwicklung von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt während
der Bauphase, z.B. Aktionen zum kostenfreien Parken auf definierten
Stellplätzen in der Innenstadt als Signal für Besucher/Gäste/Kunden;
Baustellenmarketing
Etwaige Ansprüche zu
finanziellem Ausgleich von Einschränkungen während der Bauphase
können grundsätzlich im
Planfeststellungsverfahren geklärt werden.
5) Das
IHK-Gremium Erlangen bringt sich in die weiteren Abstimmungsprozesse des
Zweckverbandes ein, mit der Maßgabe jederzeit eine (auch kritische)
Stellungnahme abgeben zu können.
Antragstext:
Der Stadtrat empfiehlt dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, die bislang
im Rahmen der Beteiligungsformate bereits praktizierte fortwährende Information
und Beteiligung der IHK beizubehalten und auszubauen, auch mit Blick auf die
o.g. Maßnahmen.
Begründung:
Die Planung der Stadt-Umland-Bahn erfolgt im Rahmen eines umfassenden
Informations- und Beteiligungsprozesses, in dem die Wirtschaftsverbände von
Anfang an einbezogen waren. Mit fortschreitender Konkretisierung des Projekts
wächst die Bedeutung dieser Einbindung, gerade mit Blick auf die legitimen
Interessen der Wirtschaft im Rahmen der Bauphase und der weiteren o.g.
Maßnahmen. Es wird festgelegt, dass die Wirtschaftsvertretungen in einem
exklusiven Wirtschafts-Jour-Fixe in einem gemeinsam zu definierenden
Zeitabstand bei der weiteren Bauplanung beteiligt wird. Zentrale
Entscheidungen, die die Interessen der Wirtschaft tangieren, werden gemeinsam
abgestimmt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: