Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2024/2025
Vorlage
40/199/2024
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2025/2025 die an den staatlichen Erlanger Grundschulen bestehenden Mittagsbetreuungen mit insgesamt 375.800 €. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "Kinder- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den staatlichen Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittagsbetreuungen ermöglichen an Grundschulen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis mindestens 14:00 Uhr und je nach Schule längstens bis 17:00 Uhr.

Sie unterstützen die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).

 

In Erlangen wird die Mittagsbetreuung von Elternbeiräten, Förderkreisen, gemeinnützigen

Einrichtungen und Kirchengemeinden wahrgenommen.

 

Zum Schuljahr 2026/2027 wird durch den Bund sukzessive ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.

Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, können auch Plätze in den Mittagsbetreuungsgruppen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, mitberücksichtigt werden. Eine Gruppe der Mittagsbetreuung kann als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn

 

a) eine Betreuung an allen Schultagen in einem Umfang von 8 Stunden (i.d.R. bis 16.00 Uhr) angeboten wird und

b) Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird und

c) bei Antragstellung ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorgelegt wird und

d) entweder in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche Lern- und Förderangebote und/oder Angebote im musisch-kreativen Bereich bzw. Sport- und Bewegungsangebote für die Gruppe eingerichtet sind oder die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.

 

Die Finanzierung der Mittagsbetreuungen setzt sich zusammen aus den

- monatlichen Teilnehmerbeiträgen der Eltern,

- Zuschüssen der Kommune und

- Zuschüssen des Freistaates Bayern.

  Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden den Trägern direkt ausbezahlt.

 

Die Höhe der Zuschüsse der Stadt Erlangen wurde zum Schuljahr 2023/2024 angepasst und orientiert sich zum Teil an der Höhe der Förderung des Freistaates Bayern.

Sie betragen 3.323 € je regulärer Mittagsbetreuungsgruppe, 7.000 € je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe und 9.000 € für verlängerte Gruppen, die die Betreuung an 5 Tagen/Woche bis 16:00 Uhr anbieten (künftig rechtsanspruchserfüllende Gruppen).

 

 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2024/2025
(Anzahl der voraussichtlichen Gruppen sowie Fördersummen)

Schule

 

verlängerte

verlängerte

 

verlängerte 

verlängerte

Förderung durch die Stadt Erlangen

MiBe

MiBe

MiBe bis 16:00 Uhr

MiBe

MiBe

MiBe bis 16:00 Uhr

2023/2024

2023/2024

2023/2024

2024/2025

2024/2025

2024/2025

GS Adalbert-Stifter

6 (7) *

0

0

6 (7) *

0

0

25.200 €

GS Max-und-Justine-Elsner

1

0

0

2

0

0

8.400 €

GS Brucker Lache

3

2

0

4

2

0

30.800 €

GS Büchenbach

2

0

3

2

0

3

35.400 €

GS Heinrich-Kirchner

5

0

3

4

0

4

52.800 €

GS Loschgeschule

4

0

4

3

0

5

57.600 €

GS Mönauschule

2

0

0

2

0

0

8.400 €

GS Pestalozzi

1

6

0

2

7

0

57.400 €

GS Dechsendorf

3

0

3

3

0

3

39.600 €

GS Frauenaurach

6

0

1

6

2

0

39.200 €

GS Friedrich-Rückert

0

3

0

0

3

0

21.000 €

Summe

33 (34)

11

14

34 (35)

14

15

375.800 €

 

58

63

 

 

*es wird jeweils eine Gruppe weniger berechnet; diese Gruppe wird von der Gemeinde Buckenhof gefördert

 

 

Im kommenden Schuljahr 2024/2025 rechnen die Max-und-Justine-Elsner-Grundschule, die Grundschule an der Brucker Lache sowie die Pestalozzischule mit einer zusätzlichen regulären Gruppe. Mit einer bzw. zwei verlängerten Gruppen mehr kalkulieren die Pestalozzischule und die Grundschule Frauenaurach. Die Loschgeschule und die Heinrich-Kirchner-Schule möchten jeweils eine verlängerte Gruppe mit erhöhter Förderung mehr einrichten als im Vorjahr, dafür erwarten sie je eine reguläre Gruppe weniger. Ebenso entfällt an der Grundschule Frauenaurach die verlängerte Gruppe mit erhöhter Förderung.

Die Gesamtgruppenzahl erhöht sich im Vergleich zum aktuellen Schuljahr voraussichtlich um fünf Gruppen von 58 auf 63. Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin an die Regierung von Mittelfranken im Juli ermittelt werden.

 

 

MiBe Gruppenzahlen

 

 

Bedingt durch die Veränderung der Gruppenanzahl steigen die Kosten für das Schuljahr 2024/2025 um 34.200 € im Vergleich zum Schuljahr 2023/2024.

 

 

MiBe Förderung

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt in zwei Teilzahlungen, die 1. Rate im Herbst 2024, die 2. Rate im Frühjahr 2025.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

375.800 €

bei Sachkonto: 545801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Budget vorhanden i.H.v. 363.000 € (SKO: 531801). Die weiteren Kosten müssen im Jahr 2024 durch Einsparungen im Budget gedeckt werden.

Im Rahmen der Einigungsgespräche mit der Kämmerei werden die erhöhten Kosten zum Haushalt 2025 angemeldet.

                    sind nicht vorhanden