1. Die Versorgung, die Beratung sowie die psychische Unterstützung und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen jeden Lebensalters sowie ihren An- und Zugehörigen ist ein wichtiges Thema für die Stadtgesellschaft, das auch in der Quartiersarbeit thematisiert werden muss.
2. Im Rahmen der Umsetzung des Seniorenpolitischen Konzepts werden unter anderem nachbarschaftliche Sorgestrukturen unterstützt, gestärkt oder entwickelt. Die Thematik Krankheit, Altern und Sterben lässt sich hierbei in das Wirkungsfeld „Gesundes Alter(n)“ mit den Handlungsschwerpunkten „Gesundheitsfördernde und psychosoziale Versorgung“ sowie „Pflege“ einordnen.
3. Handlungsansätze der „mitfühlenden Gemeinde“ können in diesen Handlungsrahmen des Seniorenpolitischen Konzepts eingebettet und in der Quartiersarbeit erprobt werden.
4. Mit Institutionen und Einrichtungen, die über spezifische Erfahrungen und Expertise in der Versorgung und Unterstützung von Menschen am Lebensende verfügen, wird die Zusammenarbeit angestrebt.
5. Der Antrag des Seniorenbeirats vom 29.01.2024 (Antragsnummer 013/2024) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In Erlangen bestehen unterschiedliche Einrichtungen und
Angebote für die Versorgung, die Beratung sowie die psychische Unterstützung
und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen jeden Lebensalters
sowie ihren An- und Zugehörigen (stationäres Hospiz, Spezialisierte Ambulante
Palliativversorgung SAPV, Kinderpalliativteam an der Uniklinik Erlangen,
Hospizverein). Eine Vernetzung und Zusammenarbeit aller an der Versorgung
Beteiligten geschieht (über die Stadtgrenzen hinaus) im Netzwerk Hospiz- &
Palliativ-Versorgung Erlangen und Erlangen-Höchstadt (NetHPV). Dies hat unter
anderem das Ziel, die Hospiz- und Palliativversorgung im ambulanten und
stationären Bereich weiter auszubauen.
Entsprechend des Antrags des Seniorenbeirats soll mit Handlungsansätzen des Konzepts der „mitfühlenden Gemeinde“ über diese speziellen Strukturen hinaus auf breiter Ebene auch in der Zivilgesellschaft das Wissen über die Lebenslagen von schwerstkranken und sterbenden Menschen erhöht werden. Das Bewusstsein für deren besonderen Bedürfnisse und Belange soll geschärft werden. Sorge und Mitverantwortung für diese Menschen und ihre An- und Zugehörigen sollen aus zivilgesellschaftlichem Engagement heraus entwickelt und gestärkt werden. Durch Einbindung in soziale Netze soll Vereinsamung und Überforderung in dieser Lebenssituation entgegengewirkt werden. Im Sinne der Förderung von Gesundheitskompetenz soll Wissen über unterstützende (hauptamtliche) Angebote in der Gesellschaft auf breiter Ebene vermittelt werden.
Mit geeigneten Informations- und Beratungsangeboten und Gelegenheiten für sozialen Austausch sollen die unter Abschnitt 1 genannten Zielsetzungen in Erlangen verwirklicht werden. Außerdem sollen für Erkrankte sowie ihre An- und Zugehörigen kleinräumige Unterstützungsnetzwerke und Treffpunkte modellhaft in einzelnen Wohnquartieren aufgebaut werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Von Amt 50 besteht grundsätzlich Offenheit für die
Anliegen des Konzepts „mitfühlende Gemeinde“. Anstelle einer gesonderten
Konzeptentwicklung wird aber die Einbindung in bestehende Angebotsstrukturen
und Handlungskonzepte unter Beteiligung fachspezifischer Netzwerke (siehe
Abschnitt 1) als geeigneter Weg betrachtet.
Im Handlungsrahmen von Amt 50 besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen vorhandener Angebotsformate (beispielsweise in Quartiersprojekten) verstärkt eine Aufklärung und Sensibilisierung im Sinne des Konzepts der „mitfühlenden Gemeinde“ erfolgt. Hierfür könnten beispielsweise Informationsveranstaltungen und Vortragsreihen genutzt werden.
Quartiers- oder Nachbarschaftstreffs in den Quartiersprojekten sind grundsätzlich offen für die (ältere) Bewohnerschaft im Quartier. Inwiefern hier zielgruppenspezifische Treffpunkte für Erkrankte oder ihre An- und Zugehörigen aufgebaut werden können, muss mit den Kooperationspartnern in den Quartiersprojekten abgestimmt werden. Hierfür sind zudem insbesondere spezifische Kompetenzen notwendig, für die auch zusätzliche Expertise eingebunden werden muss.
Über punktuelle Angebote und Veranstaltungen hinaus wird von Amt 50 jedoch mittel- und langfristig die strukturelle Einbindung von Handlungsansätzen des Konzepts der „sorgenden Gemeinde“ in die Weiterentwicklung der Quartiersarbeit vorgeschlagen (siehe Abschnitt 3).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemeinschaft, Unterstützungsnetzwerke,
soziale Teilhabe, niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote, Kooperation und Vernetzung sowie bürgerschaftliches
Engagement und Mitwirkung sind Kernelemente von quartiersbezogenen
Handlungsansätzen.
So finden sich die wesentlichen Zielsetzungen des Konzepts „mitfühlende Gemeinde“ grundsätzlich auch in Quartierskonzepten der Seniorenarbeit unter dem Leitbild der Teilhabeförderung wieder. An diesem Leitbild ist auch das Seniorenpolitische Konzept der Stadt ausgerichtet.
Vergleichbare Ansätze werden darüber hinaus für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im Konzept der „sorgenden Gemeinschaft“ formuliert (siehe Siebter Altenbericht der Bundesregierung). Ziel ist hierbei die Ausbildung von Sorge und Mitverantwortung auf lokaler Ebene in einem Versorgungsmix aus hauptamtlicher Pflege, zivilgesellschaftlich und nachbarschaftlich getragener Unterstützung sowie der Versorgung durch An- und Zugehörige.
Fazit: · Die Versorgung, die Beratung sowie die psychische Unterstützung und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen jeden Lebensalters sowie ihren An- und Zugehörigen ist ein wichtiges Thema für die Stadtgesellschaft, das auch in der Quartiersarbeit thematisiert werden muss. · Die Verwirklichung von (sozialer) Teilhabe, Unterstützung, sorgender Begleitung und Pflege bis zum Lebensende baut auf gemeinsamen und miteinander eng verzahnten Strukturen auf. Tragfähige Sorgenetzwerke in einem Wohnviertel müssen so gestaltet sein, dass sie je nach Lebenslage und sich verändernden Bedarfen in einem Miteinander von hauptamtlich getragenen Einrichtungen und Diensten, Zivilgesellschaft sowie An- und Zugehörigen wirksam werden. So werden im Rahmen der Quartiersarbeit in Amt 50 gemeinsam mit Kooperationspartnern aktuell auch Konzepte für die Teilhabestärkung und Unterstützung von Menschen mit erhöhtem Hilfe- oder Pflegebedarf entwickelt. · Der Quartiersansatz, wie im Seniorenpolitischen Konzept vertreten, wird dabei mittel- und langfristig als geeigneter Rahmen für die Verbindung mit Konzepten wie der „sorgenden Gemeinschaft“ oder der „mitfühlenden Gemeinde“ betrachtet. · Hierfür ist jedoch eine interdisziplinäre Herangehensweise erforderlich, die nicht ausschließlich in der Zuständigkeit von Amt 50 geleistet werden kann. Vielmehr sind nach je nach Zielgruppe und Bedarfslage Akteure mit fachlicher Expertise und spezifischen Erfahrungen hinzuzuziehen und in die Quartiersarbeit einzubinden. So ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern bereits jetzt ein wesentliches Element in der Umsetzung und Weiterentwicklung des Seniorenpolitischen Konzepts, das weiter auszubauen ist. · Insbesondere für die Weiterentwicklung von Sorgestrukturen für schwerstkranke und sterbende Menschen sind die oben genannten Einrichtungen, Angebote und Netzwerke der Hospiz- und Palliativversorgung in Erlangen unerlässliche Akteure und Kooperationspartner, mit denen das Gespräch und die Abstimmung gesucht werden muss. · Darüber hinaus bezieht sich die Thematik der „mitfühlenden Gemeinde“ nicht ausschließlich auf das höhere Lebensalter, sondern erhält Bedeutung für alle Lebensphasen von der Kindheit bis ins sehr hohe Alter. Daher sind perspektivisch über die quartiersorientierte Seniorenarbeit hinaus auch weitere Akteure in einem breiteren Ansatz von Quartiersarbeit einzubeziehen. |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag
Nr. 013/2024_Seniorenbeirat