Betreff
Antrag der SPD Fraktion Nr. 101/2023 vom 04.07.2023;
Kita-Personal: Voraussetzungen für höhere Stundenzahl klären
Vorlage
515/009/2024
Aktenzeichen
V/515
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 101/2023 vom 04.07.2023 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung mögliche Voraussetzungen für eine Stundenerhöhung aus Sicht der Teilzeitbeschäftigten im Kita-Bereich, z. B. durch eine (ggf. durch Externe durchgeführte) Befragung der Mitarbeitenden erhebt.

In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Abteilungen 514 und 515 gibt es insgesamt 224 Teilzeitbeschäftigte (Stand November 2023). Eine Differenzierung der Arten von Teilzeitbeschäftigungen ist nicht möglich, da in der Vergangenheit keine vollständige statistische Erfassung erfolgte. Es handelt sich teilweise um Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit aus den unterschiedlichsten Gründen. Das durchschnittliche Stundenvolumen in den beiden Abteilungen beträgt ca. 31,6 Wochenstunden.

Im Jahr 2023 waren 53,7 % teilzeitbeschäftigt (224 von 417 Beschäftigten), im Jahr 2022 56 % (229 von 409 Beschäftigten), im Jahr 2021 55,2 % (224 von 406 Beschäftigten) und im Jahr 2020 63,7 % (228 von 358 Beschäftigten).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen gewährt bewusst viel Flexibilität bei Arbeitszeiten und Stundenzahl, was auch ein bedeutender Faktor bei der Personalgewinnung ist, insbesondere im Kita-Bereich.

Bereits bei Ausschreibungen wirbt die Stadt Erlangen mit flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitausgleich und Teilzeitmöglichkeiten und bezeichnet sich als familienfreundliche Arbeitgeberin. Daher besteht grundsätzlich auch Offenheit für Neueinstellungen in Teilzeit.

Auch bei der Bewilligung von Teilzeitarbeit bei Bestandsbeschäftigten wird grundsätzlich ein großzügiger Maßstab angelegt, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Einrichtungen möglich ist. Hiermit trägt die Stadt Erlangen dem Rechtsgedanken des § 6 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Rechnung, welcher besagt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Teilzeit ermöglichen soll.

Dementsprechend wird mit Ablehnungen von Arbeitszeitreduzierungen grundsätzlich restriktiv umgegangen. Aus rechtlicher Sicht müssen bei Antragsteilzeit dienstliche Belange entgegenstehen (§ 11 Abs 2 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) i. V. m. § 9a Abs 2 Satz 1 TzBfG bzw. § 8 Abs 4 TzBfG) und bei familienpolitischer Teilzeit zwingende dienstliche Belange (§ 11 Abs 1 TVöD). Stehen keine (zwingenden) dienstlichen Belange entgegen, besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Arbeitszeitreduzierungen werden stets im Sinne der Mitarbeitenden bearbeitet. Diese Praxis soll aus Gründen der Personalfürsorge und Haltung des bestehenden Personals weiterhin verfolgt werden.

Arbeit in Teilzeit schafft Arbeitsstrukturen, die ein gesundes Arbeiten ermöglichen, und bildet die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gute Work-Life-Balance. Daraus resultieren mehr Arbeitsleistung durch höhere Zufriedenheit und Motivation sowie bessere Gesundheit von Teilzeitkräften.

Der Anschluss nach Familienzeiten wird erleichtert und eine schnelle Rückkehr in das Berufsleben gefördert; dadurch werden Vakanzen vermieden und wichtiges implizites Wissen bleibt erhalten.

      Die Führungskräfte berücksichtigen besondere familiäre Hintergründe oder ähnliches bei der Dienstplangestaltung und der Arbeitszeit.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Stundenerhöhung ist bei vorhandenen freien Stellenplananteilen grundsätzlich stets möglich. Teilweise kann damit ein Einrichtungswechsel verbunden sein oder eine einrichtungsübergreifende Tätigkeit. Dies wird in bestimmten Fällen bereits praktiziert.

Ein Antrag auf Arbeitszeiterhöhung wird in der Regel bewilligt, teilweise aufgrund verfügbarer Stellenanteile nur für einen befristeten Zeitraum. Jedoch stehen zahlreiche Möglichkeiten offen.

Wenn Mitarbeitende in Teilzeit an einer befristeten oder unbefristeten Stundenerhöhung interessiert sind, erfolgt in der Regel aus intrinsischer Motivation eine Anfrage bei den Vorgesetzten oder eine Antragsstellung auf Arbeitszeitänderung.

Im Bedarfsfall bei Personalausfällen in Einrichtungen wurden die Mitarbeitenden in Teilzeit in der Einrichtung oder auch einrichtungsübergreifend bereits in mehreren Fällen zur Bereitschaft auf (befristete) Stundenerhöhungen aus aktuellem Anlass angefragt und in Einzelfällen wurde dies wahrgenommen.

Derzeit befindet sich eine neue Dienstvereinbarung für die Arbeitszeit in den Abteilungen 514 und 515 in Erstellung, die auf der neuen Dienstvereinbarung für die gleitende Arbeitszeit bei der Stadt Erlangen basiert und diverse Flexibilisierungen vorsieht, darunter unter anderem die Möglichkeit im begrenzten Umfang in Telearbeit zu arbeiten. Dies könnte möglicherweise zukünftig dazu führen, dass Mitarbeitende etwaige Stundenerhöhungen besser mit den persönlichen Umständen vereinbaren können und sich zu einer Stundenerhöhung bereit erklären.

Die Führungskräfte der Kindertageseinrichtungen sind im steten Austausch und gut mit den Mitarbeitenden im Gespräch und mit dem Hintergrund der Teilzeit vertraut. Mögliche Voraussetzungen für eine Stundenerhöhung sind in der Regel bekannt. Eine Befragung der Mitarbeitenden erscheint daher entbehrlich. Die Möglichkeit zur Erhöhung der Arbeitszeit ist auf Wunsch grundsätzlich gegeben. Die Erhöhung von Stundenanteilen in großem Maß ist allerdings aufgrund der Gegebenheiten im Stellenplan nicht umsetzbar, da die Kapazitäten an freien Stellenplananteilen beschränkt sind. Die Schaffung von zusätzlichen finanziellen Anreizen im Rahmen von Stundenerhöhungen ist aufgrund von tarifrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Fraktion Nr. 101/2023 vom 04.07.2023