Kita-Personal: Voraussetzungen für höhere Stundenzahl klären
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2.
Der
SPD-Fraktionsantrag Nr. 101/2023 vom 04.07.2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die
SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung mögliche Voraussetzungen für eine
Stundenerhöhung aus Sicht der Teilzeitbeschäftigten im Kita-Bereich, z. B.
durch eine (ggf. durch Externe durchgeführte) Befragung der Mitarbeitenden
erhebt.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Abteilungen 514 und 515 gibt es
insgesamt 224 Teilzeitbeschäftigte (Stand November 2023). Eine Differenzierung
der Arten von Teilzeitbeschäftigungen ist nicht möglich, da in der
Vergangenheit keine vollständige statistische Erfassung erfolgte. Es handelt
sich teilweise um Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit aus den
unterschiedlichsten Gründen. Das
durchschnittliche Stundenvolumen in den beiden Abteilungen beträgt ca.
31,6 Wochenstunden.
Im Jahr 2023 waren 53,7 % teilzeitbeschäftigt (224 von 417
Beschäftigten), im Jahr 2022 56 % (229 von 409 Beschäftigten), im Jahr 2021 55,2 % (224
von 406 Beschäftigten) und im Jahr 2020
63,7 % (228 von 358 Beschäftigten).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen gewährt bewusst viel Flexibilität
bei Arbeitszeiten und Stundenzahl, was auch ein bedeutender Faktor bei der
Personalgewinnung ist, insbesondere im Kita-Bereich.
Bereits bei Ausschreibungen wirbt die Stadt Erlangen
mit flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitausgleich und Teilzeitmöglichkeiten und
bezeichnet sich als familienfreundliche Arbeitgeberin. Daher besteht
grundsätzlich auch Offenheit für Neueinstellungen in Teilzeit.
Auch bei der Bewilligung von Teilzeitarbeit bei
Bestandsbeschäftigten wird grundsätzlich ein großzügiger Maßstab angelegt,
soweit dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Einrichtungen möglich
ist. Hiermit trägt die Stadt Erlangen dem Rechtsgedanken des § 6 des Teilzeit-
und Befristungsgesetzes (TzBfG) Rechnung, welcher besagt, dass der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer Teilzeit ermöglichen soll.
Dementsprechend wird mit Ablehnungen von Arbeitszeitreduzierungen
grundsätzlich restriktiv umgegangen. Aus rechtlicher Sicht müssen bei
Antragsteilzeit dienstliche Belange entgegenstehen (§ 11 Abs 2 des
Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) i. V. m. § 9a Abs 2 Satz 1
TzBfG bzw. § 8 Abs 4 TzBfG) und bei familienpolitischer Teilzeit zwingende
dienstliche Belange (§ 11 Abs 1 TVöD). Stehen keine (zwingenden) dienstlichen
Belange entgegen, besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die
Arbeitszeitreduzierungen werden stets im Sinne der Mitarbeitenden bearbeitet.
Diese Praxis soll aus Gründen der Personalfürsorge und Haltung des bestehenden
Personals weiterhin verfolgt werden.
Arbeit in Teilzeit schafft Arbeitsstrukturen, die ein gesundes
Arbeiten ermöglichen, und bildet die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie sowie eine gute Work-Life-Balance. Daraus resultieren mehr
Arbeitsleistung durch höhere Zufriedenheit und Motivation sowie bessere
Gesundheit von Teilzeitkräften.
Der Anschluss nach Familienzeiten wird erleichtert und eine
schnelle Rückkehr in das Berufsleben gefördert; dadurch werden Vakanzen
vermieden und wichtiges implizites Wissen bleibt erhalten.
Die Führungskräfte
berücksichtigen besondere familiäre Hintergründe oder ähnliches bei der
Dienstplangestaltung und der Arbeitszeit.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine
Stundenerhöhung ist bei vorhandenen freien Stellenplananteilen grundsätzlich
stets möglich. Teilweise kann damit ein Einrichtungswechsel verbunden sein oder
eine einrichtungsübergreifende Tätigkeit. Dies wird in bestimmten Fällen
bereits praktiziert.
Ein Antrag auf Arbeitszeiterhöhung wird in der Regel bewilligt,
teilweise aufgrund verfügbarer Stellenanteile nur für einen befristeten
Zeitraum. Jedoch stehen zahlreiche Möglichkeiten offen.
Wenn
Mitarbeitende in Teilzeit an einer befristeten oder unbefristeten
Stundenerhöhung interessiert sind, erfolgt in der Regel aus intrinsischer
Motivation eine Anfrage bei den Vorgesetzten oder eine Antragsstellung auf
Arbeitszeitänderung.
Im Bedarfsfall bei Personalausfällen in Einrichtungen wurden die
Mitarbeitenden in Teilzeit in der Einrichtung oder auch
einrichtungsübergreifend bereits in mehreren Fällen zur Bereitschaft auf
(befristete) Stundenerhöhungen aus aktuellem Anlass angefragt und in
Einzelfällen wurde dies wahrgenommen.
Derzeit
befindet sich eine neue Dienstvereinbarung für die Arbeitszeit in den
Abteilungen 514 und 515 in Erstellung, die auf der neuen Dienstvereinbarung für
die gleitende Arbeitszeit bei der Stadt Erlangen basiert und diverse Flexibilisierungen
vorsieht, darunter unter anderem die Möglichkeit im begrenzten Umfang in
Telearbeit zu arbeiten. Dies könnte möglicherweise zukünftig dazu führen, dass
Mitarbeitende etwaige Stundenerhöhungen besser mit den persönlichen Umständen
vereinbaren können und sich zu einer Stundenerhöhung bereit erklären.
Die
Führungskräfte der Kindertageseinrichtungen sind im steten Austausch und gut
mit den Mitarbeitenden im Gespräch und mit dem Hintergrund der Teilzeit
vertraut. Mögliche Voraussetzungen für eine Stundenerhöhung sind in der Regel
bekannt. Eine Befragung der Mitarbeitenden erscheint daher entbehrlich. Die
Möglichkeit zur Erhöhung der Arbeitszeit ist auf Wunsch grundsätzlich gegeben.
Die Erhöhung von Stundenanteilen in großem Maß ist allerdings aufgrund der
Gegebenheiten im Stellenplan nicht umsetzbar, da die Kapazitäten an freien
Stellenplananteilen beschränkt sind. Die Schaffung von zusätzlichen
finanziellen Anreizen im Rahmen von Stundenerhöhungen ist aufgrund von
tarifrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 101/2023 vom 04.07.2023