Betreff
Ausbildungskapazität 2025
Vorlage
111/009/2024
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Ausbildung

 

Im Jahr 2025 sollen bis zu 45 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

 

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 3 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik

·         8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“
)

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in

 

2. Beschäftigtenlehrgang I

Im Jahr 2025 werden bis zu sieben Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

Im Jahr 2025 werden bis zu drei durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum/zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür bis zu drei Ausbildungsplatzhalter geschaffen.

 

4. Die Haushaltsmittel für 2025 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu sichern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

      Zu Ziffer 1: Ausbildung

      Eine systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Sie sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die „Stadt für alle“ aktiv mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst auszubilden.

Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu gewinnen, weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.

 

      Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)

Die Stadt Erlangen bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.

 

Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I zu
absolvieren. Im Jahr 2024 begannen/beginnen 13 Beschäftigte berufsbegleitend – parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar 2024 starteten darüber hinaus fünf Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt zu dessen Absolvierung (zweiter Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im Nachgang als Personalressource für die Dienststellen zur Verfügung zu stehen. Dieses Konzept soll 2025 fortgeführt werden.



Zu Ziffer 3: Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in

 

Der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll die Chance genutzt werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)

 

     ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen oder

     Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren und darin auch keinen Ansatz mehr finden

 

zum*zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Die im Jahr 2022 begonnene
Maßnahme wird fortgeführt und dadurch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

1) Ausbildung

2024 ganzjährig

Ausschreibung der Ausbildungsstellen – abhängig vom Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt

ab September 2024

Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren

November 2024 bis März 2025

Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur
Erzieher*in

September 2025

Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche

 

2) Beschäftigtenlehrgang I

Mai 2024

Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellter, Steuerfachangestellter, Versicherungskaufmann, Bankkaufmann,
Industriekaufmann, Bürokaufmann, Kaufmann für Büromanagement (w/m/d)

Juni 2024

Durchführung eines eignungsdiagnostischen Verfahrens für die
Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang I

Juli 2024

Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens –
mit Assessment-Modulen unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der „Ausbildungsplanstellen“

Ab 01.01.2025

Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungs-
einsatz zu Lasten eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle

Februar 2025 -
März 2026

Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und der Fachprüfung I

Voraussichtlich                   Mai 2026

Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die Bayerische
Verwaltungsschule

 

3) Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

Juni 2025

Auswahl- und Besetzungsverfahren
sofern Interesse von Mitarbeitenden besteht – intern im Rahmen der Personalentwicklung, ansonsten extern im Rahmen der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit

September 2025

Beginn der Teilzeit-Qualifizierung

Mai 2027

Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausbildung

 

45 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2025

 

 

Sachkosten                                                                                               (Ausbildungskosten im engeren Sinn)                            ohne Eigenbetriebe

133.880 €

Kostenstelle: 110090

Kostenträger: 11150011

Personalkosten (brutto)                                                       ohne Eigenbetriebe

294.621

Kostenstelle: 113011

Kostenträger: 11120010

 

Für das Haushaltsjahr 2025 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:

Sachkosten in Höhe von                                                                                 1.104.988 €
Personalkosten in Höhe von                                                                           2.723.934 €
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich auf                 3.828.922 €

 

In den Personalkosten sind neben den klassischen Ausbildungsberufen auch der
Beschäftigtenlehrgang I und die
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum/zur Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.

 

Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen und Zuschüsse für Weiterbildungen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 werden die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.

 

 

6. Beschlusskontrolle 2024

 

6.1.        Verwaltungsberufe

6.1.1.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)

 

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsstellen besetzt werden.

 

6.1.2.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15 Nachwuchskräfte)

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten vier Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Derzeit läuft das Zulassungsverfahren für den Beschäftigtenlehrgang II. Es wird eine anteilige Kompensation im Bereich der gehobenen Funktionsebene durch entsprechende Zulassungen angestrebt.

 

6.2.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau,                           Verkehrsmanagement

 

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten die beiden Ausbildungsplätze in Amt 66 nicht besetzt werden.

 

6.3.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Naturschutz

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 31 besetzt werden.

 

6.4.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

 

Das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsplatz in Amt 17 ist noch nicht abgeschlossen.

 

6.5.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

 

Aufgrund der Novellierung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) wurde der Einstellungsbeginn auf den 01.01.2025 abgeändert. Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

6.6.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer
Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher

 

Nachdem eine Rekrutierung eines*einer bereits fertig ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurs*Lebensmittelkontrolleurin über die Abteilung Organisation und Personalwirtschaft nicht möglich war, wurde die Kapazität um einen weiteren Ausbildungsplatz erhöht. Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten beide Ausbildungsplätze in Amt 39 besetzt werden.

 

6.7.        Kaufleute für Büromanagement

 

Die beiden Ausbildungsplätze in Amt 24 konnten besetzt werden. Der Ausbildungsplatz im EJC konnte ebenfalls besetzt werden.

 

6.8.        Gewerblich-technische Berufe

 

6.8.1.    EB77

Der Ausbildungsplatz im Beruf Land- und Baumaschinenmechatroniker*in konnte besetzt werden.

Die beiden Ausbildungsplätze im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau konnten besetzt werden.

 

6.8.2.    EBE

Der Ausbildungsplatz im Beruf Bauzeichner*in – Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau wurde aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht besetzt.

 

6.8.3.    Amt 66

Der Ausbildungsplatz im Beruf Straßenbauer*in konnte besetzt werden.

 

6.8.4.    Amt 45

Der Ausbildungsplatz im Beruf Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv konnte besetzt werden.

 

6.9.        Praxisintegrierte Ausbildung zum*zur* Erzieher*in

 

Das Auswahlverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine Besetzung der Ausbildungsstellen als wahrscheinlich.

 

6.10.     Besondere Ausbildungsverhältnisse

 

Es wurden mehrere besondere Ausbildungsverhältnisse realisiert. Die in der Ausbildungskapazität beschlossene Anzahl von zwei Plätzen konnte sogar um einen weiteren Platz erhöht werden.

 

Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im EB77 im Berufsbild „Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ eingegangen. Dieses wurde erfolgreich mit einer Person besetzt, welche bereits eine Einstiegsqualifizierung in diesem Beruf bei der Stadt Erlangen absolviert hat.

 

Ein weiterer besonderer Ausbildungsplatz wird im Eigenbetrieb Jobcenter im Beruf „Kaufleute für Büromanagement“ eingegangen. Auch hier ist es gelungen eine Einstiegsqualifizierung in ein anschließendes besonderes Ausbildungsverhältnis zu überführen. Die betroffene Person hat sich im Vorfeld im Projekt „CARE“ des Erlanger Jobcenters befunden.

 

Darüber hinaus wird ein besonderer Ausbildungsplatz im Beruf „Fachangestellte*r für
Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv“ zusätzlich zur beschlossenen
Kapazität
angeboten.

 

6.11.     Volontariat

 

Ergänzend neben den bereits bestehenden Volontariaten wurde ein weiteres wissenschaftliches Volontariat im Bereich Kunstpalais und Städtische Sammlung des Kulturamtes über einen Ausbildungsplatzhalter neu geschaffen. Das Volontariat wird für die Dauer von zwei Jahren befristet ausgeschrieben und besetzt.

 


Anlage: Ausbildungsbedarfsplanung – Übersicht der tatsächlichen Ausbildungszahlen