1. Ausbildung
Im Jahr 2025 sollen bis zu 45 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon
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25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 3 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
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1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
·
1 Nachwuchskraft für den
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik
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8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen
Ausbildungsverhältnisses“)
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10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur
Erzieher*in
Im Jahr 2025 werden bis zu sieben Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
Im Jahr 2025 werden bis zu drei durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zum/zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür bis zu drei Ausbildungsplatzhalter geschaffen.
4. Die Haushaltsmittel für 2025 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 1: Ausbildung
Eine
systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten
Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die
dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der
Stadtverwaltung. Sie sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen,
welche die „Stadt für alle“ aktiv mitgestalten und prägen. Daher ist es für die
Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst auszubilden.
Gerade im
Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu
gewinnen, weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt
sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr
soziales Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen
berufliche Perspektiven eröffnet.
Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)
Die Stadt Erlangen
bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst
sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die
Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten
Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.
Nachdem auch
auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem
Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den
letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer
Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I
zu
absolvieren. Im Jahr 2024 begannen/beginnen 13 Beschäftigte berufsbegleitend –
parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar
2024 starteten darüber hinaus fünf Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt
zu dessen Absolvierung (zweiter Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im
Nachgang als Personalressource für die Dienststellen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Konzept soll 2025 fortgeführt werden.
Zu Ziffer 3: Assistenzkraft –
Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
Der
Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll
die Chance genutzt werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für
Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)
• ungelernte und geringqualifizierte
Arbeitnehmer*innen oder
• Personen mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig
waren und darin auch keinen Ansatz mehr finden
zum*zur
Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Die im Jahr 2022
begonnene
Maßnahme wird fortgeführt und dadurch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
1)
Ausbildung |
|
2024 ganzjährig |
Ausschreibung der Ausbildungsstellen –
abhängig vom Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt |
ab September 2024 |
Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren |
November 2024 bis März 2025 |
Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in
der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur |
September 2025 |
Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche |
2)
Beschäftigtenlehrgang I |
|
Mai 2024 |
Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für
den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen
Ausbildung in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellter,
Notarfachangestellter, Steuerfachangestellter, Versicherungskaufmann,
Bankkaufmann, |
Juni 2024 |
Durchführung eines eignungsdiagnostischen
Verfahrens für die |
Juli 2024 |
Durchführung eines strukturierten
Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen
Verfahrens – |
Ab 01.01.2025 |
Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe
1 TVöD; Ausbildungs- |
Februar 2025 - |
Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I
und der Fachprüfung I |
Voraussichtlich Mai 2026 |
Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die
Bayerische |
3) Assistenzkraft –
Teilzeit-Qualifizierung zum*zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in |
|
Juni 2025 |
Auswahl- und Besetzungsverfahren |
September 2025 |
Beginn der Teilzeit-Qualifizierung |
Mai 2027 |
Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausbildung
45 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2025 |
|
|
Sachkosten
(Ausbildungskosten im
engeren Sinn) ohne
Eigenbetriebe |
133.880 € |
Kostenstelle: 110090 Kostenträger: 11150011 |
Personalkosten
(brutto)
ohne Eigenbetriebe |
294.621
€ |
Kostenstelle: 113011 Kostenträger: 11120010 |
Für das
Haushaltsjahr 2025 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:
Sachkosten
in Höhe von 1.104.988
€
Personalkosten in Höhe von 2.723.934
€
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich auf 3.828.922 €
In den Personalkosten sind neben den
klassischen Ausbildungsberufen auch der
Beschäftigtenlehrgang I und die Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zum/zur Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.
Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel
für Aufstiegsfortbildungen und Zuschüsse für Weiterbildungen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 werden
die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.
6. Beschlusskontrolle 2024
6.1.
Verwaltungsberufe
6.1.1.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts
nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsstellen besetzt werden.
6.1.2.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15
Nachwuchskräfte)
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten vier Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Derzeit läuft das Zulassungsverfahren für den Beschäftigtenlehrgang II. Es wird eine anteilige Kompensation im Bereich der gehobenen Funktionsebene durch entsprechende Zulassungen angestrebt.
6.2.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten
die beiden Ausbildungsplätze in Amt 66 nicht besetzt werden.
6.3.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet
Naturschutz
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 31 besetzt werden.
6.4.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
Das
Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsplatz in Amt 17 ist noch nicht abgeschlossen.
6.5.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Aufgrund der Novellierung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) wurde der Einstellungsbeginn auf den 01.01.2025 abgeändert. Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
6.6.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt technischer
Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher
Nachdem
eine Rekrutierung eines*einer bereits fertig ausgebildeten
Lebensmittelkontrolleurs*Lebensmittelkontrolleurin über die Abteilung
Organisation und Personalwirtschaft nicht möglich war, wurde die Kapazität um
einen weiteren Ausbildungsplatz erhöht. Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten
beide Ausbildungsplätze in Amt 39 besetzt werden.
6.7.
Kaufleute
für Büromanagement
Die beiden Ausbildungsplätze in Amt 24 konnten besetzt werden. Der Ausbildungsplatz im EJC konnte
ebenfalls besetzt werden.
6.8.
Gewerblich-technische
Berufe
6.8.1.
EB77
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Land- und Baumaschinenmechatroniker*in konnte besetzt
werden.
Die beiden
Ausbildungsplätze im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
konnten besetzt werden.
6.8.2.
EBE
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Bauzeichner*in – Fachrichtung Tief-, Straßen-
und Landschaftsbau wurde aufgrund
geänderter Rahmenbedingungen nicht besetzt.
6.8.3.
Amt 66
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Straßenbauer*in konnte besetzt werden.
6.8.4.
Amt 45
Der Ausbildungsplatz im Beruf Fachangestellte*r für
Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv konnte besetzt werden.
6.9.
Praxisintegrierte Ausbildung zum*zur*
Erzieher*in
Das
Auswahlverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine
Besetzung der Ausbildungsstellen als wahrscheinlich.
6.10.
Besondere Ausbildungsverhältnisse
Es wurden
mehrere besondere Ausbildungsverhältnisse realisiert. Die in der
Ausbildungskapazität beschlossene Anzahl von zwei Plätzen konnte sogar um einen
weiteren Platz erhöht werden.
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im
EB77 im Berufsbild „Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“
eingegangen. Dieses wurde erfolgreich mit einer Person besetzt, welche
bereits eine Einstiegsqualifizierung in diesem Beruf bei der Stadt Erlangen
absolviert hat.
Ein
weiterer besonderer Ausbildungsplatz wird im Eigenbetrieb Jobcenter im Beruf
„Kaufleute für Büromanagement“ eingegangen. Auch hier ist es gelungen eine
Einstiegsqualifizierung in ein anschließendes besonderes Ausbildungsverhältnis zu überführen. Die
betroffene Person hat sich im Vorfeld im Projekt „CARE“ des Erlanger
Jobcenters befunden.
Darüber
hinaus wird ein besonderer Ausbildungsplatz im Beruf „Fachangestellte*r
für
Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv“ zusätzlich zur beschlossenen
Kapazität angeboten.
6.11.
Volontariat
Ergänzend neben den bereits bestehenden Volontariaten wurde ein weiteres wissenschaftliches Volontariat im Bereich Kunstpalais und Städtische Sammlung des Kulturamtes über einen Ausbildungsplatzhalter neu geschaffen. Das Volontariat wird für die Dauer von zwei Jahren befristet ausgeschrieben und besetzt.
Anlage:
Ausbildungsbedarfsplanung – Übersicht der tatsächlichen Ausbildungszahlen