Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Dorfplatz zu erstellen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Planung für das Haushaltsjahr 2025 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der 2. Sitzung des Ortsbeirates Kosbach vom 20.07.2023 und der 3. Sitzung des Ortsbeirates Kosbach vom 16.11.2023 wurde gemäß den Niederschriften TOP 2 bzw. TOP 4 die Umgestaltung des Dorfplatzes Steudach gefordert.
Nach dem Abbruch der Scheune wurde der entstandene Platz provisorisch geschottert. Um den Höhenunterschied zum südlich und westlich angrenzenden Grundstück abzufangen, wurde die Gebäudewand teilweise stehen gelassen und mit vorgelagerten Sandsteinquadern statisch stabilisiert. Die Fläche wurde mit Bauzäunen abgesichert.
Die Fläche soll als begrünter Platz mit Verweilmöglichkeiten geplant und angelegt werden. Zwischen den westlich und östlich des Platzes bestehenden Gehwegflächen soll eine Wegeverbindung entstehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Platz soll entsiegelt und begrünt werden. Es werden Baumpflanzungen geplant, um den Platz zu beschatten. Diese Maßnahmen tragen zur Verbesserung des Stadtklimas, der Stadtökologie und des Stadt- und Straßenbildes bei.
Sitzmöglichkeiten sollen zum Verweilen einladen und als Treffpunkt dienen. Sie werden durch einen Abfallbehälter ergänzt.
Der Platz wird gegen Befahren und Beparken geschützt.
Die Mauer soll so gestaltet werden, dass die Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet wird.
Es wird eine Wegeverbindung zwischen den westlich und östlich angrenzenden Wegen errichtet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung erstellt unter Beteiligung der Fachdienststellen Vorschläge zur Gestaltung und Begrünung des Platzes einschließlich Gehweg und Mauer. Diese werden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sowie mit dem Ortsbeirat Kosbach abgestimmt.
Der Vorentwurf soll im entsprechenden Ausschuss eingebracht werden.
Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen und Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel umgesetzt werden.
Zur Umsetzung sollen Fachfirmen beauftragt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
70.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage - Übersichtsplan