1. Der weiteren Anerkennung des Deutschlandtickets i.S.d.
§ 9 Regionalisierungsgesetz und der bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen wird
bezogen auf den Verantwortungsbereich der Stadt Erlangen in der Funktion als
ÖPNV-Aufgabenträger zunächst befristet für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis
einschließlich zum 31.12.2024 zugestimmt.
2. Die bestehende, bis zum 30.04.2024 befristete
Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird entsprechend der
„Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ (siehe Anlage 2) aktualisiert
und bis 31.12.2024 verlängert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Frage
einer über den 31.12.2024 hinausgehenden Fortsetzung des Deutschlandtickets
rechtzeitig zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
4. Herr Oberbürgermeister Dr. Janik wird ermächtigt, in der Sitzung des Grundvertragsausschusses des VGN am 08.05.2024 einer fortgeführten Anerkennung des Deutschlandtickets zuzustimmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Beschluss 613/261/2023, siehe Anlage 1, wurde aufgrund der unklaren Finanzierungslage die ursprünglich bis 31.12.2023 befristete Anerkennung des Deutschlandtickets bis zum 30.04.2024 verlängert.
Die Verkehrsminister wurden beauftragt, rechtzeitig vor dem 01.05.2024 ein Konzept für die weitere Durchführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 vorzulegen. Die Verkehrsministerkonferenz hat hierzu eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus verschiedenen Verbänden (unter anderem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V. etc.) und Vertretungen der Länder gebildet, um die Prognosen der ungedeckten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket zu aktualisieren. Auf Basis dieser Prognosen hat die Verkehrsministerkonferenz entschieden, den monatlichen Ticketpreis von 49 Euro im Jahr 2024 beizubehalten. Die auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder könne jederzeit gewährleistet werden.
Da trotz des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen und die Finanzierungslage für den Zeitraum nach 2024 noch offen ist, muss auf weiterhin ungelöste Problemstellungen hingewiesen werden. Der Deutsche Städtetag weist unter anderem darauf hin, dass die Auskömmlichkeit der Mittel für 2024 laut Prognosen neben der Voraussetzung des Haushaltsübertrags auch unter weiteren Voraussetzungen steht, die im Beschluss nicht konkret thematisiert werden. Dass der Tarif damit bis Ende 2024 verlässlich und auskömmlich verlängert werden kann, stellt der Deutsche Städtetag in Frage. Infolgedessen bestehe damit ein Restrisiko für die Aufgabenträger, wenn die Zusicherung von Bund und Ländern nicht gewährleistet werden kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die „Projektgruppe Deutschlandticket“ des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat für die konkrete Umsetzung des Deutschlandtickets aktualisierte Muster einer allgemeinen Vorschrift für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 herausgegeben. Die Befristung wird damit vom 30.04.2024 auf den 31.12.2024 verlängert. Die Stadt Erlangen wird den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) entsprechend der in den Muster-Vorschriften des StMB angegebenen Zeitraum anpassen. Der Erlass einer allgemeinen Vorschrift ist aufgrund des öDA für die Stadt Erlangen nicht notwendig. Die Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024, siehe Anlage 2, umfasst auch die Regelungen für das bayerische Ermäßigungsticket.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) wird in seiner Gesellschafterversammlung am 08.05.2024 den ebenfalls bis 31.12.2024 befristeten Beschluss zur weiteren Anerkennung des Deutschlandtickets fassen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Beschluss 613/261/2023 Fortgeführte Anerkennung des Deutschlandtickets
Anlage 2: Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024