Betreff
Westliche Stadtmauerstraße: Rückbau Passerelle, „Greinersteg“
Vorlage
66/216/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Rückbau der Passerelle an der Westlichen Stadtmauerstraße, „Greinersteg“ soll wie in der Begründung beschrieben umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung des Rückbaus zu veranlassen.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Stadtrat am 28.04.2022 wurde die Einziehung des Eigentümerweges Fußgängersteg an der Ostseite der Westlichen Stadtmauerstraße aus Fl.Nrn. 125/6 und 4, Gemarkung Erlangen (Greiner-Steg) und dessen Rückbau mehrheitlich beschlossen.
Der Steg hatte seine Verkehrsbedeutung verloren und steht langfristig der städtebauliche Entwicklung des Gebietes im Wege.

Mit Beschluss des BWA vom 29.11.2022 und nachfolgender Veröffentlichung im Amtsblatt wurde die Einziehung rechtskräftig. Seither handelt es sich um einen städtischen Privatweg mit eingeschränkten Unterhaltsleistungen. Der Rückbau des Steges ist der konsequente nächste Schritt für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele in diesem Bereich.

Kleine Teile des Steges müssen aus statischen Gründen und zum Schutz der Nachbar-
bebauung erhalten werden. Diese sollen soweit wie möglich in die Baulast der jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen werden.

An den jeweiligen Abbruchenden müssen neue Geländer zur Absturzsicherung angebracht werden. Zudem muss die Oberflächenentwässerung an den bisherigen Anschlussstellen angepasst werden.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Durch eine geplante Neubaumaßnahme besteht die Möglichkeit vorhandene Synergieeffekte aus der Baustellenabwicklung und Wiederherstellung des anschließenden Hochbauvorhaben zu nutzen. Dieses Ziel wird durch die Verwaltung geprüft und weiterverfolgt. Ein Teil der Stützwand unter dem Steg muss zur Sicherstellung der Standsicherheit von Gebäuden der Altstadtmarktpassage ohnehin erhalten werden und soll als Gebäudebestandteil an den Eigentümer des dahinter liegenden Grundstücks übertragen werden. Teile der Fundamente dieser Stützwand liegen bereits aktuell auf Privatgrund. Die Wandbestandteile auf öffentlichem Grund sollen dauerhaft gestattet werden.
Hierzu wird die Verwaltung entsprechende Vereinbarungen abschließen. Aus der Abstimmung mit dem ZAM hat sich ergeben, dass eine Verbindung zwischen den beiden Gebäudeteilen benötigt wird.

Diesen Belangen wird zunächst mit Erhalt eines Teilstückes der Passerelle zwischen diesen Gebäudeteilen Rechnung getragen. Langfristig soll auch dieser Teil abgebrochen, und durch eine Balkonlösung am Gebäude ersetzt werden.
Im Bereich der Altstadtmarktpassage könnte der Außenbereich des Lesecafés der VHS kurzzeitig betroffen sein. Die Betreiber wünschen sich eine Bautätigkeit erst ab Herbst 2024.

 

Die Kosten für den Abbruch- und Anpassungsleistungen belaufen sich gemäß ersten Schätzungen auf ca. 130.000,- € und sind von der Stadt Erlangen zu tragen. Die Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto bei Amt 66 zur Verfügung.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf Basis dieses DA-Bau Beschlusses wird die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahme vorbereiten.

Die bauliche Umsetzung erfolgt sobald möglich, voraussichtlich im Herbst 2024.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

130.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf SKO

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Lageplan (Anlage 1)

                   Ansicht (Anlage 2)