Der Rückbau der Passerelle an der Westlichen
Stadtmauerstraße, „Greinersteg“ soll wie in der Begründung beschrieben
umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung des Rückbaus zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Stadtrat am 28.04.2022 wurde
die Einziehung des Eigentümerweges Fußgängersteg an der Ostseite der Westlichen
Stadtmauerstraße aus Fl.Nrn. 125/6 und 4, Gemarkung Erlangen (Greiner-Steg) und
dessen Rückbau mehrheitlich beschlossen.
Der Steg hatte seine Verkehrsbedeutung verloren und steht langfristig der
städtebauliche Entwicklung des Gebietes im Wege.
Mit Beschluss des BWA vom 29.11.2022 und nachfolgender Veröffentlichung im
Amtsblatt wurde die Einziehung rechtskräftig. Seither handelt es sich um einen
städtischen Privatweg mit eingeschränkten Unterhaltsleistungen. Der Rückbau des
Steges ist der konsequente nächste Schritt für die Umsetzung der
städtebaulichen Ziele in diesem Bereich.
Kleine Teile des Steges müssen aus statischen Gründen und zum Schutz der
Nachbar-
bebauung erhalten werden. Diese sollen soweit wie möglich in die Baulast der
jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen werden.
An den jeweiligen Abbruchenden müssen neue Geländer zur Absturzsicherung
angebracht werden. Zudem muss die Oberflächenentwässerung an den bisherigen
Anschlussstellen angepasst werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch eine geplante
Neubaumaßnahme besteht die Möglichkeit vorhandene Synergieeffekte aus der
Baustellenabwicklung und Wiederherstellung des anschließenden Hochbauvorhaben
zu nutzen. Dieses Ziel wird durch die Verwaltung geprüft und weiterverfolgt.
Ein Teil der Stützwand unter dem Steg muss zur Sicherstellung der
Standsicherheit von Gebäuden der Altstadtmarktpassage ohnehin erhalten werden
und soll als Gebäudebestandteil an den Eigentümer des dahinter liegenden
Grundstücks übertragen werden. Teile der Fundamente dieser Stützwand liegen
bereits aktuell auf Privatgrund. Die Wandbestandteile auf öffentlichem Grund
sollen dauerhaft gestattet werden.
Hierzu wird die Verwaltung entsprechende Vereinbarungen abschließen. Aus der
Abstimmung mit dem ZAM hat sich ergeben, dass eine Verbindung zwischen den
beiden Gebäudeteilen benötigt wird.
Diesen Belangen wird zunächst
mit Erhalt eines Teilstückes der Passerelle zwischen diesen Gebäudeteilen
Rechnung getragen. Langfristig soll auch dieser Teil abgebrochen, und durch
eine Balkonlösung am Gebäude ersetzt werden.
Im Bereich der Altstadtmarktpassage könnte der Außenbereich des Lesecafés der
VHS kurzzeitig betroffen sein. Die Betreiber wünschen sich eine Bautätigkeit
erst ab Herbst 2024.
Die Kosten für den Abbruch- und
Anpassungsleistungen belaufen sich gemäß ersten Schätzungen auf ca. 130.000,- €
und sind von der Stadt Erlangen zu tragen. Die Haushaltsmittel stehen unter dem
Sachkonto bei Amt 66 zur Verfügung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf Basis dieses DA-Bau Beschlusses wird die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahme vorbereiten.
Die bauliche Umsetzung erfolgt sobald möglich, voraussichtlich im Herbst 2024.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
130.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf SKO
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan (Anlage 1)
Ansicht (Anlage 2)