Betreff
Medical Valley Center GmbH: Zustimmung zur Anpassung des Geschäftsführerdienstvertrags
Vorlage
BTM/083/2024
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Der HFPA ermächtigt die Vertretung der Stadt Erlangen, in der Gesellschafterversammlung der Medical Valley GmbH folgendem Umlaufbeschluss zuzustimmen:

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt, die HLB Dr. Hußmann & Kollegen PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 zu beauftragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Herr Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann hat als Mitglied der Kanzlei Fischer & Partner, Fürth für das Geschäftsjahr 2022 erstmals die Abschlussprüfung der Medical Valley Center GmbH (MVC) durchgeführt. In seiner Sitzung am 23.11.2023 hat der HFPA zugestimmt, die Kanzlei Fischer & Partner auch mit der Jahresabschlussprüfung 2023 des MVC zu beauftragen. Aufgrund des sich kurz danach abzeichnenden Wechsels von Herrn WP Kachelmann zu einer anderen Kanzlei wurde bisher kein Prüfungsauftrag erteilt.

Seit 01.01.2024 ist Herr WP Kachelmann bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Hußmann & Kollegen PartG mbB, Nürnberg tätig. Zur Erhaltung der Kontinuität wird vorgeschlagen, die Abschlussprüfung 2023 erneut durch Herrn WP Kachelmann durchführen zu lassen. Er ist bereit, den Auftrag zu den seinerzeit mit Fischer & Partner vereinbarten Konditionen unter dem neuen Dach zu übernehmen. Ein entsprechendes Angebot der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Hußmann & Kollegen liegt vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Da die Abschlussprüfung 2023 zeitnah beginnen muss, wird der Gesellschafterbeschluss zur Wahl des Wirtschaftsprüfers im Umlaufverfahren gefasst. Nach erfolgtem Gesellschafterbeschluss erteilt der Aufsichtsratsvorsitzende den Auftrag.

 


3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die von der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen in nicht-laufenden Angelegenheiten bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates der Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden