Betreff
Antrag aus der Bürgerinnenversammlung am 23.11.2023;
TOP 2 "Randzeiten und Notbetreuung"
Vorlage
515/008/2024
Aktenzeichen
V/515
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag aus der Bürgerinnenversammlung am 23.11.2023 TOP 2 ist damit
    bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zwei oder mehr Kitas sollen Betreuung in Randzeiten (vor 7.30 Uhr und nach 16.00 Uhr) anbieten. In den Grundschulen soll es mehr Notbetreuung ab 11.15 Uhr geben. Können Eltern oder ehrenamtliche Helfer*innen Notbetreuungen übernehmen?

Antrag: Der Stadtrat soll sich mit Randzeiten und Notbetreuung in Kitas und Grundschulen ab 11.15 Uhr beschäftigen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Anzahl der Betreuungsplätze ist über die jeweilige Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen festgelegt. Die Öffnungszeiten Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind über die Regelungen der städtischen Kita-Satzung festgelegt. Die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden jeweils vom Träger festgelegt. 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich am Bedarf orientiert. Die Öffnungszeit von mindestens zwei Kindertageseinrichtungen in Erlangen vor 7.30 Uhr sowie nach 16.00 Uhr ist gegeben.

Viele Kindertageseinrichtungen in freier sowie in städtischer Trägerschaft haben bereits ab 7.00 Uhr geöffnet, teilweise in freier Trägerschaft bereits ab 6.45 Uhr. Die überwiegende Anzahl der Kindertageseinrichtungen hat bis 17.00 Uhr geöffnet. Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind im Zeitrahmen 7.00 bis 17.30 Uhr und Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sind im Zeitrahmen von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr laut Konzeption geöffnet.

In der Vergangenheit gab es bereits Einrichtungen, die Betreuung in Randzeiten angeboten haben, beispielweise eine Kinderkrippe mit dem Angebot der Randzeitenbetreuung bis 20 Uhr.  Wie im Antrag 51/108/2016 vermerkt ist, wurde dieses Angebot erst kaum und dann gar nicht mehr in Anspruch genommen. Eine so geringe Inanspruchnahme ist bei einer angespannten Personalsituation im Kitabereich nicht umsetzbar.
Als Angebot steht Alleinerziehenden seitens der Bürgerstiftung im Projekt Mama Mia eine Kinderbetreuung in den Randzeiten zur Verfügung.

       

        Aufgrund von Personalmangel kann es zu einer Kürzung der Öffnungszeiten kommen.

        Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind abhängig vom Personal, von den Buchungszeiten und dem Bedarf vor Ort.

Eltern können gemäß ihrem individuellen Bedarf eine Kita wählen, deren Rahmenbedingungen mit Öffnungszeiten oder pädagogischer Konzeption ihren Vorstellungen entspricht und sich dort für einen Kitaplatz bewerben. Aufgrund der freien Platzwahlmöglichkeiten der Eltern steht ein entsprechendes Angebot stadtweit zur Verfügung.

 

        Die Personalbemessung in den Randzeiten ist abhängig von den gebuchten Zeiten der Kinder. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist ausschließlich in einem entsprechenden Betreuungsverhältnis des Kindes zwischen der Einrichtung, dem Träger und den Eltern möglich. Die Betreuungszeiten werden verbindlich festgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation des Personalmangels in den Kindertageseinrichtungen landesweit hat der Betrieb in den Kernzeiten hohe Priorität. Randzeitenbetreuung ist nur mit entsprechender Personalausstattung möglich.

 

        Die Mithilfe und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen ist grundsätzlich möglich, zum Beispiel als ehrenamtliche Lesepatinnen oder Lesepaten. Jedoch zählen diese nicht zum gesetzlichen Anstellungsschlüssel einer Kindertageseinrichtung, sondern können in bestimmten Situationen unterstützen. Voraussetzung für ehrenamtliche Mithilfe in einer Kita ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Die ehrenamtliche Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung kann zu den regulären Öffnungszeiten mit dem entsprechenden Personal stattfinden. Ehrenamtliche Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung außerhalb der Buchungszeiten – durch die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten - ist nicht durch die gesetzlichen Bestimmungen abgedeckt und es sind datenschutzrechtliche, haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen durch die ehrenamtliche Betreuung entsprechend zu klären, sicherzustellen und mit den Eltern zu vereinbaren.

 

        Die Grundschulen stellen die Betreuung in der regulären Unterrichtszeit gemäß dem Stundenplan sicher. Die Schulkindbetreuung in Horteinrichtungen wird ebenfalls mit Buchungszeiten festgelegt. Aufgrund der Personalbemessung durch die festgelegten Buchungszeiten ist eine Notbetreuung außerhalb dieser Zeiten nicht möglich. Bei Unterrichtsausfall obliegt dies der Grundschule. Auf die Betreuung von Schulkindern gibt aktuell noch keinen Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klasse ab dem Jahr 2026 liegt bei acht Stunden inklusive der Schulzeit, so dass eine Schulkindbetreuung bis 16.00 Uhr entsprechend ausreichend sein wird.

        Obwohl der Rechtsanspruch im Grundschulalter noch nicht in Kraft getreten ist, weißt Erlangen derzeit (im Schuljahr 2024/25) bereits eine Versorgungsquote von 82% auf. Zusätzlich werden weitere Betreuungsmöglichkeiten geplant und rechtsanspruchskonform erweitert.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: