- Der Fördervertrag (s. Anlage 1 und 2) wird
entsprechend und auf Grundlage der vorliegenden Kalkulationen (s. Anlagen
3- 5) beschlossen.
- Der Betreiberverein ZAM e. V. erhält für den Basisbetrieb des ZAM in den Jahren 2025 und 2026 die folgenden Fördersummen:
2025: 658.000 €
2026: 658.000 €
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel für die Jahre 2025 und 2026 entsprechend in die Haushaltsberatungen einzubringen.
- Im ersten Halbjahr 2026 führen die Stadt und der Betreiberverein im Rahmen der Berichtspflicht des Fördervertrags Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Der Betreiberverein ZAM e.V. ist durch den Fördervertrag verbindlich in die
Lage versetzt, im ZAM einen Basisbetrieb (vgl. Anlage 3) aufzubauen und diesen
für die und mit der Erlanger Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Ein Basisbetrieb
umfasst die gebäudlichen Notwendigkeiten sowie, neben einer Geschäftsführung
und der künstlerischen und der technischen Leitung, eine minimale personelle
Ausstattung auf Stundenbasis, die verlässliche Öffnungszeiten einiger offener
Werkstätten gewährleisten kann. Im Verbund mit der Einwerbung von Fördermitteln
zum Ausgestalten von Programmen für die unterschiedlichen Zielgruppen soll
erreicht werden, den Erlangerinnen und Erlangen einen umfassenden Betrieb mit
einem breiten Portfolio an Möglichkeiten des Selber Machens zu bieten (s.
Anlagen 6 und 7) – „Know-How Teilen macht Städte stark.“
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Im Stadtrat am 31.03.2022 wurde der erste Fördervertrag der Stadt Erlangen mit
dem ZAM bzw. dem Betreiberverein beschlossen. Ziel war es, Verbindlichkeit
zwischen der Stadt und dem Verein herzustellen und den Verein somit zu
befähigen, seine satzungsgemäßen Ziele umzusetzen. Gemeinsame Ziele von Stadt
und Betreiberverein waren und sind die Stärkung der nördlichen Altstadt
Erlangens sowie, bezugnehmend auf die kulturpolitischen Leitlinien der Stadt
Erlangen, einen Ermöglichungsraum für kulturelle Stadtentwicklung zu schaffen.
Der Betreiberverein ZAM e.V. hat seine Mitglieder in den letzten zwei Jahren und, fokussiert in den letzten Monaten, auf die Baufertigstellung verpflichtet. Vor allem die Gruppe ZAMräumen baut und hämmert, legt Kabel und schlägt Schächte, malert und räumt – jeden Dienstagabend und jeden Samstag ganztägig, stets im engen fachlichen Austausch mit dem professionellen Architekten und den Fachfirmen. „Baufertigstellung“ meint in dem Zusammenhang die Ertüchtigung der Immobilie insoweit, dass ein satzungsgemäßer Betrieb möglich ist. Im dritten Quartal 2024 werden die Bautätigkeiten, wenn die letzten Planungen und Vergaben wie vorgesehen ablaufen, zu Ende gehen (vgl. Vorlage 47/117/2024 in gleicher Sitzung).
Weitere Gruppen im ZAM (beispielsweise IT, Energie, PR, Gestaltung, die unterschiedlichen Werkstatt-Gruppen etc.) können als Infrastrukturgruppen bezeichnet werden, die vor allem daran mitarbeiten, dass das ZAM nach der Baufertigstellung rasch in Betrieb genommen werden kann. Die Infrastrukturgruppen sind der Support für den Basisbetrieb und die zukünftige erweiterte Bespielung des ZAM.
Durch die grundsätzlichen Verzögerungen am Bau und die Umschichtung der ehrenamtlichen Kapazitäten vor allem auf den Baufortschritt hat sich der Zeitplan des „Soft Openings“ nach hinten verschoben. Das ZAM plant nun, im dritten Quartal 2024 mit den ersten offenen Werkstätten und verlässlichen Öffnungszeiten an den Start zu gehen, um im Zusammenspiel mit der Einwerbung von Fördergeldern, der Reflexion des jeweils Erreichten mit der Community, der Einarbeitung neuer Ehrenamtlicher und Kontaktgesprächen mit möglichen Kooperationspartnern das Angebot sukzessive zu erweitern.
Anlage 7 beschreibt visionär eine Woche im ZAM auf unterschiedlichen Ebenen. Hinter allen Visionen, Zielen und Aktivitäten stehen Menschen, denen es ein großes Anliegen ist, mit anderen Menschen in Kontakt und Austausch zu kommen und Wissen zu teilen.
3. Prozesse und Strukturen
Die Kalkulationen, die dem Fördervertrag zugrunde liegen, wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt (s. Anlagen 3-5). Sie beruhen auf bereits gesammelten Erfahrungen und auf Annahmen, die durch Hochrechnungen entstanden sind. Die Kalkulationen umfassen einen so genannten Basisbetrieb.
Gebäude / Betrieb |
282.500 € |
Personal |
314.500 € |
Werkstätten |
30.900 € |
Gemeinschaftsbereiche |
13.200 € |
Programm & Entwicklung |
5.000 € |
Verein |
12.800 € |
|
Insgesamt abgerundet in Bezug auf die Feinkalkulation: 658.000 € |
Intensive Gespräche mit dem Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sowie Erkundigungen in der Förderlandschaft auf Bundes- und Landesebene in den letzten drei Jahren haben gezeigt, dass es deutlich einfacher ist, Fördermittel für beispielsweise Schulprogramme oder Formate, die eine Beteiligung der Bürger*innen vorsehen, einzuwerben, als Strukturförderung für eine Immobilie und deren Betrieb aus externen Fördertöpfen zu erhalten. Deshalb trennt die Kalkulation noch deutlicher als zuvor die drei Bereiche Bau/Umbau, Betrieb und Programme/Projekte:
Der Basisbetrieb soll, durch den Fördervertrag für die nächsten zwei Jahre gesichert, von der Stadt Erlangen abgedeckt werden. Zum Thema Bau und Umbau laufen Gespräche mit Referat VI, damit man im Falle von Notwendigkeiten besser von Städtebaufördermitteln profitieren kann.
Für ein lebendiges Haus der Programme und Projekte wird der Verein höchste Anstrengungen unternehmen, Fördermittel einzuwerben und Refinanzierungsmodelle zu entwickeln (s. Vorlage 47/094/2023), um den satzungsgemäßen Betrieb des ZAM möglichst umfangreich zu gewährleisten.
Der Betreiberverein verpflichtet sich, in
stetem Austausch mit der Stadt Erlangen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des
Großprojekts sofort zu benennen.
Stellungnahme der Stadtkämmerei:
Grundsätzlich wird befürwortet, dass das ZAM nach den beträchtlichen
finanziellen Vorleistungen der Stadt den Betrieb aufnehmen kann. Umfang des Betriebs
und Höhe der Förderung müssen jedoch im Gesamtkontext Haushalts- und
Finanzplanung kritisch hinterfragt werden.
Zwar konnte die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2024 durch die Verschiebung
bzw. Streichung investiver Maßnahmen im Volumen von 33,0 Mio. € hergestellt
werden, dies jedoch nur durch den Umstand, dass in den Jahren 2025 – 2027
Kreditaufnahmen nahezu bis zum maximal zulässigen Betrag von insgesamt 108,7
Mio. € aufgenommen werden und die vorhandene Liquidität komplett aufgezehrt
wird. Das Ziel, über den Saldo aus laufender Ver-waltungstätigkeit mindestens
die ordentlichen Tilgungen und darüber hinaus eine freie Finanzspanne für
Investitionen zu erwirtschaften, wird in den Jahren 2025 -2027 komplett
verfehlt. Der Fokus des kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren muss deshalb
wieder stärker auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, insbesondere
aber auf die Auszahlungsseite gerichtet werden. Dies wird zur Notwendigkeit der
Priorisierung von Maßnahmen auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit führen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Das ZAM unterstützt vom Konzept her eine Kultur des Teilens, Reparierens
und Selbermachens. Damit arbeiten die Menschen dort gegen eine Mentalität des
Wegwerfens und für die Wertschätzung des Erhalts und des Handwerks.
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 658.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1 Fördervertrag Betreiberverein ZAM e. V. 2025/2026
2 Zuschussrichtlinien der Stadt Erlangen + Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse
3 Finanzbedarf Fördervertrag grob
4 Finanzbedarf Fördervertrag mittelfein
5 Finanzbedarf Fördervertrag fein
6 Finanzierungsmöglichkeiten Programm
7 Eine Woche im ZAM (beispielhaft)