1. Der Fördervertrag (s. Anlage 1 und 2) wird entsprechend und auf Grundlage der vorliegenden Kalkulationen (s. Anlagen 3- 5) beschlossen.

 

  1. Der Betreiberverein ZAM e. V. erhält für den Basisbetrieb des ZAM in den Jahren 2025 und 2026 die folgenden Fördersummen:

2025:              658.000 €

2026:              658.000 €

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel für die Jahre 2025 und 2026 entsprechend in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 

  1. Im ersten Halbjahr 2026 führen die Stadt und der Betreiberverein im Rahmen der Berichtspflicht des Fördervertrags Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen


Der Betreiberverein ZAM e.V. ist durch den Fördervertrag verbindlich in die Lage versetzt, im ZAM einen Basisbetrieb (vgl. Anlage 3) aufzubauen und diesen für die und mit der Erlanger Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Ein Basisbetrieb umfasst die gebäudlichen Notwendigkeiten sowie, neben einer Geschäftsführung und der künstlerischen und der technischen Leitung, eine minimale personelle Ausstattung auf Stundenbasis, die verlässliche Öffnungszeiten einiger offener Werkstätten gewährleisten kann. Im Verbund mit der Einwerbung von Fördermitteln zum Ausgestalten von Programmen für die unterschiedlichen Zielgruppen soll erreicht werden, den Erlangerinnen und Erlangen einen umfassenden Betrieb mit einem breiten Portfolio an Möglichkeiten des Selber Machens zu bieten (s. Anlagen 6 und 7) – „Know-How Teilen macht Städte stark.“

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen


Im Stadtrat am 31.03.2022 wurde der erste Fördervertrag der Stadt Erlangen mit dem ZAM bzw. dem Betreiberverein beschlossen. Ziel war es, Verbindlichkeit zwischen der Stadt und dem Verein herzustellen und den Verein somit zu befähigen, seine satzungsgemäßen Ziele umzusetzen. Gemeinsame Ziele von Stadt und Betreiberverein waren und sind die Stärkung der nördlichen Altstadt Erlangens sowie, bezugnehmend auf die kulturpolitischen Leitlinien der Stadt Erlangen, einen Ermöglichungsraum für kulturelle Stadtentwicklung zu schaffen.

 

      Der Betreiberverein ZAM e.V. hat seine Mitglieder in den letzten zwei Jahren und, fokussiert in den letzten Monaten, auf die Baufertigstellung verpflichtet. Vor allem die Gruppe ZAMräumen baut und hämmert, legt Kabel und schlägt Schächte, malert und räumt – jeden Dienstagabend und jeden Samstag ganztägig, stets im engen fachlichen Austausch mit dem professionellen Architekten und den Fachfirmen. „Baufertigstellung“ meint in dem Zusammenhang die Ertüchtigung der Immobilie insoweit, dass ein satzungsgemäßer Betrieb möglich ist. Im dritten Quartal 2024 werden die Bautätigkeiten, wenn die letzten Planungen und Vergaben wie vorgesehen ablaufen, zu Ende gehen (vgl. Vorlage 47/117/2024 in gleicher Sitzung).

      Weitere Gruppen im ZAM (beispielsweise IT, Energie, PR, Gestaltung, die unterschiedlichen  Werkstatt-Gruppen etc.) können als Infrastrukturgruppen bezeichnet werden, die vor allem daran mitarbeiten, dass das ZAM nach der Baufertigstellung rasch in Betrieb genommen werden kann. Die Infrastrukturgruppen sind der Support für den Basisbetrieb und die zukünftige erweiterte Bespielung des ZAM.

 

      Durch die grundsätzlichen Verzögerungen am Bau und die Umschichtung der ehrenamtlichen Kapazitäten vor allem auf den Baufortschritt hat sich der Zeitplan des „Soft Openings“ nach hinten verschoben. Das ZAM plant nun, im dritten Quartal 2024 mit den ersten offenen Werkstätten und verlässlichen Öffnungszeiten an den Start zu gehen, um im Zusammenspiel mit der Einwerbung von Fördergeldern, der Reflexion des jeweils Erreichten mit der Community, der Einarbeitung neuer Ehrenamtlicher und Kontaktgesprächen mit möglichen Kooperationspartnern das Angebot sukzessive zu erweitern.

      Anlage 7 beschreibt visionär eine Woche im ZAM auf unterschiedlichen Ebenen. Hinter allen Visionen, Zielen und Aktivitäten stehen Menschen, denen es ein großes Anliegen ist, mit anderen Menschen in Kontakt und Austausch zu kommen und Wissen zu teilen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen

 

      Die Kalkulationen, die dem Fördervertrag zugrunde liegen, wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt (s. Anlagen 3-5). Sie beruhen auf bereits gesammelten Erfahrungen und auf Annahmen, die durch Hochrechnungen entstanden sind. Die Kalkulationen umfassen einen so genannten Basisbetrieb.

 

Gebäude / Betrieb

282.500 €

Personal

314.500 €

Werkstätten

30.900 €

Gemeinschaftsbereiche

13.200 €

Programm & Entwicklung

5.000 €

Verein

12.800 €

 

Insgesamt abgerundet in Bezug auf die Feinkalkulation:

658.000 €

 

 

      Intensive Gespräche mit dem Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sowie Erkundigungen in der Förderlandschaft auf Bundes- und Landesebene in den letzten drei Jahren haben gezeigt, dass es deutlich einfacher ist, Fördermittel für beispielsweise Schulprogramme oder Formate, die eine Beteiligung der Bürger*innen vorsehen, einzuwerben, als Strukturförderung für eine Immobilie und deren Betrieb aus externen Fördertöpfen zu erhalten. Deshalb trennt die Kalkulation noch deutlicher als zuvor die drei Bereiche Bau/Umbau, Betrieb und Programme/Projekte:

 

      Der Basisbetrieb soll, durch den Fördervertrag für die nächsten zwei Jahre gesichert, von der Stadt Erlangen abgedeckt werden. Zum Thema Bau und Umbau laufen Gespräche mit Referat VI, damit man im Falle von Notwendigkeiten besser von Städtebaufördermitteln profitieren kann.

 

      Für ein lebendiges Haus der Programme und Projekte wird der Verein höchste Anstrengungen unternehmen, Fördermittel einzuwerben und Refinanzierungsmodelle zu entwickeln (s. Vorlage 47/094/2023), um den satzungsgemäßen Betrieb des ZAM möglichst umfangreich zu gewährleisten.

      Der Betreiberverein verpflichtet sich, in stetem Austausch mit der Stadt Erlangen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Großprojekts sofort zu benennen.

Stellungnahme der Stadtkämmerei:

Grundsätzlich wird befürwortet, dass das ZAM nach den beträchtlichen finanziellen Vorleistungen der Stadt den Betrieb aufnehmen kann. Umfang des Betriebs und Höhe der Förderung müssen jedoch im Gesamtkontext Haushalts- und Finanzplanung kritisch hinterfragt werden.

Zwar konnte die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2024 durch die Verschiebung bzw. Streichung investiver Maßnahmen im Volumen von 33,0 Mio. € hergestellt werden, dies jedoch nur durch den Umstand, dass in den Jahren 2025 – 2027 Kreditaufnahmen nahezu bis zum maximal zulässigen Betrag von insgesamt 108,7 Mio. € aufgenommen werden und die vorhandene Liquidität komplett aufgezehrt wird. Das Ziel, über den Saldo aus laufender Ver-waltungstätigkeit mindestens die ordentlichen Tilgungen und darüber hinaus eine freie Finanzspanne für Investitionen zu erwirtschaften, wird in den Jahren 2025 -2027 komplett verfehlt. Der Fokus des kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren muss deshalb wieder stärker auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, insbesondere aber auf die Auszahlungsseite gerichtet werden. Dies wird zur Notwendigkeit der Priorisierung von Maßnahmen auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit führen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Das ZAM unterstützt vom Konzept her eine Kultur des Teilens, Reparierens und Selbermachens. Damit arbeiten die Menschen dort gegen eine Mentalität des Wegwerfens und für die Wertschätzung des Erhalts und des Handwerks.

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 658.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

1 Fördervertrag Betreiberverein ZAM e. V. 2025/2026

2 Zuschussrichtlinien der Stadt Erlangen + Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse

3 Finanzbedarf Fördervertrag grob

4 Finanzbedarf Fördervertrag mittelfein

5 Finanzbedarf Fördervertrag fein

6 Finanzierungsmöglichkeiten Programm

7 Eine Woche im ZAM (beispielhaft)