Betreff
Verwendung von Fraktionszuschüssen
Vorlage
13/214/2024
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in einem Schreiben vom 06.03.2024 Ausführungen zum Rechtsrahmen für Fraktionszuwendungen gegeben. In diesem Schreiben wurden die Ausführungen der Stadt Erlangen in Vorlage 13/2023/2024, die im HFPA am 21.02.2024 beschlossen wurde, nahezu vollständig bestätigt. Im Unterschied zu den Informationen über die Verwendung der Zuschüsse an Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte sowie Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben die beschlossen wurden, sind aufgrund des Schreibens des Staatsministeriums zur Erfüllung üblicher sozialer Anstandspflichten neben Traueranzeigen, Kränzen und Glückwunschkarten auch Blumensträuße zulässig. Die Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben wurden entsprechend modifiziert und werden in der Anlage zur Kenntnis gegeben.


Anlagen:             Verwendung der Zuschüsse an Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte;
                               Informationen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Ausgaben
                               (Stand: 21.03.2024)