Betreff
Lewin-Poeschke-Anlage: Sachstand und künftige Gestaltung der Freizeitanlage
Vorlage
41/066/2024
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

1.Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Ausstattung der Freizeitanlage soll unter Einbeziehung der Interessen aller Nutzenden der Anlage überarbeitet werden. Die Verwaltung soll hierzu ein Beteiligungskonzept entwickeln und möglichst noch 2024 mit der Durchführung der Beteiligung beginnen.

Die Ergebnisse der Beteiligung werden dem Ausschuss zur gegebenenfalls weiteren Beschlussfassung vorgelegt. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Lewin-Poeschke-Anlage ist – auch außerhalb der Zeit der Bergkirchweih – die mit Abstand am stärksten frequentierte Freizeitanlage in Erlangen.

Neben der Möglichkeit zum Grillen und ein paar wenigen Sitzgelegenheiten gibt es einen Bolzplatz, dessen Tore zurzeit fehlen und durch Bäume ersetzt wurden, einen Basketballkorb und drei ältere Schaukeln. Zwei weitere Spielgeräte mussten in den letzten Jahren bereits wegen gravierender Sicherheitsmängeln an den Spielgeräten abgebaut werden.

 

Aufgrund der intensiven Nutzung der Anlage sind die Verschmutzungen durch Glasscherben, Kronkorken, Zigarettenstummeln u.a. sehr hoch. Obgleich die Anlage sehr regelmäßig und intensiv gereinigt wird, lassen sich Scherben und Kronkorken nicht vollständig entfernen und treten immer wieder in den Wiesenflächen wie auch in den Fallschutzbereichen der Spielgeräte zu Tage.
Da dies vor allem für Kleinkinder ein Sicherheitsrisiko darstellt, wurde ein externes Gutachten (Büro Massstab Mensch) in Auftrag gegeben, um eine sicherheitstechnische Einschätzung hinsichtlich der Mischnutzung der Freizeitanlage zu erhalten.


Das Gutachten kommt zu den folgenden Ergebnissen:

„Im einschlägigen Regelwerk zum Thema Sicherheit von Spielplätzen ist … zum einen festgehalten, dass Kinder einen Umgang mit erkennbaren Gefahren und kalkulierbaren Risiken haben dürfen und sollen und dass der Umgang abhängig vom Alter der Kinder ist. Jüngere, kleine Kinder mehr Schutzbedürfnis - ältere, größere Kinder weniger Schutzbedürfnis. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass (vor allem Kleinkinder) vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen sind. Diese stellen sich hier z.B. in Form von zerbrochenen Flaschen, Gläsern und Scherben ganz allgemein dar. Kein Kind rechnet beim Spielen im Sand oder auf dem Bolzplatz damit, sich hier an Glasscherben zu verletzen. ….

Da mit der bestehenden Personalsituation eine tägliche Inspektion nicht geleistet werden kann und zudem durch die tägliche Inspektion auch keine flächendeckende Freiheit von Scherben sichergestellt werden kann, erscheint diese Maßnahme bei weiterer Mischnutzung der Fläche (Spiel- und Bolzplatz als auch Treffpunkt für Jugendliche) als nicht zielführend.

Durch die aktuell vorhandene Situation kann das Schutzziel der Spielplatz- und Spielplatzgerätenorm - Freiheit von versteckten Gefahren speziell für Kleinkinder - durch die Vielzahl an Scherben ohne übermäßigen Einsatz von Personal und Finanzmitteln …. nicht sichergestellt werden. Es empfiehlt sich eine Trennung der Nutzungen vorzunehmen, in einer Art, die den Bedürfnissen einer möglichst großen Zielgruppe (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche wie auch Eltern u.a.) gerecht wird.

 

Daher würden wir nachfolgende Empfehlungen aussprechen:

  • Verlagerung des Spielplatzes in eine angrenzende Parkfläche mit ausreichend Abstand, um eine Nutzung im Sinne des „Vorglühens“ zu verhindern
  • Veränderung der Belagsart des Bolzplatzes derart, dass die Fläche leicht(er) von Scherben gereinigt werden kann und eine „Verunreinigung mit Scherben“ offensichtlich und leicht erkennbar wird
  • Ersatz der Bepflanzung durch Bolzplatztore…
  • Entfernen der Bolzplatztore während der Zeit der Bergkirchweih
  • Beibehaltung der aktuellen Inspektionsintervalle unter Berücksichtigung der veränderten Gegebenheiten (sind weiter viele Scherben vorhanden, oder hat sich das Verhalten der Nutzenden verändert, ist die Fläche leichter zu reinigen,..?)“

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Verlagerung der Spielgeräte

 

Das Gutachten empfiehlt die Verlagerung der Schaukeln in eine angrenzende Parkfläche.
Die Verwaltung hat alle hierfür infrage kommenden städtischen Flächen in nächster Nähe eingehend geprüft. Diese sind aber entweder naturschutzrechtlich geschützt oder liegen sehr nahe an der Schwabach. Dort müssten die Spielgeräte wegen der Nähe zum Fluss aus Sicherheitsgründen abgezäunt werden, was wiederrum wegen der Lage der Flächen im Überschwemmungsgebiet nicht zulässig ist.

Aus diesem Grund besteht leider keine Möglichkeit, die Schaukeln im näheren Umfeld wieder aufzustellen. Der Abbau wird im Anschluss an die Bergkirchweih 2024 erfolgen.

 

Im Umkreis der Lewin-Poeschke-Anlage liegen jedoch mehrere gut ausgestattete Spielplätze, die je nach Wohnlage fußläufig zu erreichen sind. Dies sind die Spielplätze am Eichenwäldchen, an der Bleiche, am Theaterplatz, am Bohlenplatz, am Bernhard-Plettner-Ring, am Schronfeld und an der Handtuchwiese.

 

Wiederherstellung des Bolzplatzes

 

Der Bolzplatz wird hingegen noch 2024 wiederhergestellt. Wie im Gutachten empfohlen wird hierzu ein festerer Belag geschaffen. Die Tore werden wieder aufgestellt (und wie bisher während der Bergkirchweih entfernt). Die Kosten hierfür liegen inkl. der Kosten für den Abbau der Schaukeln bei rund 60.000,- € und werden zunächst durch Umschichtungen aus dem Deckungskreis der Investitionsmittel des Amtes 41 getragen.

 

Steigerung der Attraktivität

 

Nach dem Abbau der verbleibenden Schaukeln und der Wiederherstellung des Bolzplatzes soll mittelfristig die Attraktivität der Anlage durch entsprechende Ausstattungsergänzungen verbessert werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die Anlage aufzuwerten, sollen die Interessen aller Nutzenden der Anlage im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Berücksichtigung finden.

 

Das Beteiligungsverfahren soll zeitnah, wenn möglich noch 2024 begonnen werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 60.000,-

bei IPNr.: 366E.355
für die Wiederherstellung des Bolzplatzes

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 366E.355

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: