Die städtische Kulturförderung
bezuschusst regelmäßig sozio-kulturelle Veranstaltungen in den Stadtteilen wie
auch Stadtteilfeste. Für ehrenamtlich organisierte, nicht-kommerzielle
Stadtteilfeste besteht die Möglichkeit, einen Zuschussantrag bei der Kulturförderung
zu stellen.
Der Antrag des Stadtteilbeirates Süd Nr. 021/2024 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Auf
Antragsstellung bei der Kulturförderung hin kann das finanzielle Risiko bei der
Planung von Stadtteilfesten durch einen Zuschuss ausgeglichen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Der jeweilige Zuschussbedarf wird im Vorfeld
ermittelt. Der Zuschuss dient ausschließlich dem Defizitausgleich, wenn die
Aufwendungen für Organisation und Programm die Einnahmemöglichkeiten
übersteigen.
3. Prozesse und Strukturen
Die Kulturförderung ist bereits im Austausch mit den ehrenamtlichen
Organisator*innen des Stadtteilfestes an der Theodor-Heuss-Anlage über eine
finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 410090/25210010/530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antragsnr. 021/2024