1. Im Rahmen der Umsetzung des Seniorenpolitischen Konzepts erhalten Träger, die in Koope- ration mit der Stadt an der Verstetigung und am Ausbau der Quartiersarbeit mitwirken, einen städtischen Zuschuss.
2. Hierzu wird ein Förderprogramm „Quartiersarbeit“ aufgebaut. Entsprechende Förderrichtlinien werden von Amt 50 erarbeitet.
3. Für die Umsetzung des Förderprogramms wird je Quartiersprojekt ein Förderbedarf von 40.000 Euro für jeweils 12 Monate angesetzt.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum Haushalt
2025ff angemeldet.
5.Die notwendigen Fördermittel werden entsprechend des sukzessiven Ausbaus der Quartiersarbeit fortgeschrieben. Von derzeit zwei geförderten Quartiersprojekten erfolgt bis zum Jahr 2026 ein sukzessiver Ausbau auf bis zu insgesamt fünf bis sechs Quartiersprojekte, die dauerhaft strukturell verstetigt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ein zentraler Handlungsansatz des Seniorenpolitischen Konzepts (SPK) der Stadt ist die quartiersorientierte Neuausrichtung der Seniorenarbeit (siehe Beschluss im SGA am 25.09.2019; Vorlagen-Nr. 50/167/2019). Information, Beratung, Unterstützung und Teilhabeangebote werden vorwiegend da erbracht, wo der Lebensmittelpunkt der älteren Menschen ist.
Diese räumliche Nähe erleichtert den Zugang zu Angeboten besonders für zurückgezogen lebende Senior*innen und für Ältere, die in benachteiligten Lebenslagen leben (z.B. mobilitätseingeschränkt; armutsbedroht oder -betroffen; vereinsamt). Durch die Nähe zur Lebenswirklichkeit und die persönliche Ansprache der Menschen werden Barrieren abgebaut. Niedrigschwellige Treffs im Quartier stärken das nachbarschaftliche Zusammenleben und die soziale Teilhabe.
Über Handlungsfelder und erste umgesetzte Maßnahmen des SPK wurde im SGA berichtet (siehe Beschluss des SGA am 28.09.2022; Vorlagen-Nr. 50/083/2022; MzK im SGA am 27.09.2023; Vorlagen-Nr. 50/004/2023). Darüber hinaus haben bereits auch andere Träger Quartiersprojekte aufgebaut (siehe 2).
Damit nachhaltige Quartiersstrukturen im Sinne des Seniorenpolitischen Konzepts entstehen, müssen die in den vergangenen Jahren geschaffenen Projekte über den Projektstatus hinaus verstetigt werden. Erprobte Handlungsansätze müssen bedarfsgerecht und passgenau auf weitere Stadtquartiere mit besonderem Handlungsbedarf übertragen werden. Die bestehenden Projekte bieten hierfür eine praxisbezogene Grundlage, um die Quartiersarbeit systematisch weiter auszubauen. Diese Weiterentwicklung soll mit einem städtischen Förderkonzept unterstützt werden. Damit können zielorientiert Kooperationen zwischen Stadt und Trägern weitergeführt bzw. aufgebaut werden, in denen spezifische Ressourcen und Praxiserfahrungen wirksam werden können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Für die Umsetzung der Quartiersarbeit werden von Amt 50 unterschiedliche, aufeinander bezogene Handlungsansätze verfolgt.
(1) Umsetzung der Quartiersarbeit mit eigenen personellen Ressourcen
Mit den Seniorenanlaufstellen in Abteilung 504 bestehen in ausgewählten Wohngebieten bereits quartiersbezogene Strukturen, die im Sinne des SPK weiterentwickelt werden sollen. Darüber hinaus werden spezifische sozialpädagogische Ansätze für Beratung und die Fortentwicklung von Teilhabeangeboten im Sinne des SPK in der Seniorenquartiersarbeit umgesetzt (derzeit in Büchenbach-Nord).
(2) Kooperation und Förderung von Trägern
Für den Aufbau von Quartiersstrukturen kooperiert Amt 50 bereits teilweise mit Trägern. Hierzu gehören das Seniorennachbarschaftsbüro des Malteser Hilfsdienstes e.V. in Sebaldus im Projekt „miteinander – füreinander“ sowie das Projekt „pERspektiven“ des Caritasverbands zur Unterstützung von armutsgefährdeten oder -betroffenen Senior*innen. Beide Projekte beziehen sich auf ausgewählte Handlungsbereiche des SPK. Für die Umsetzung erhalten die Träger einen projektbezogenen städtischen Zuschuss.
Die weitere Umsetzung des SPK bezieht sich auf den Aufbau und die Stärkung von nachbarschaftlichen Netzwerken sowie auf die Entwicklung von quartiersbezogenen Hilfestrukturen für die Entlastung und Begleitung von hilfe- oder pflegebedürftigen älteren Menschen. Für das Jahr 2024 wurden hierfür städtische Fördermittel beschlossen (siehe Beschluss zu Vorlage Nr. 50/103/2023 vom 08.11.2023). Amt 50 befindet sich bereits in der Abstimmung mit Trägern, um konkrete Umsetzungschancen für diese Handlungsbereiche zu eruieren.
(3) Vernetzung mit Trägern
Zwischen Quartiersprojekten in der Seniorenarbeit besteht ein regelmäßiger praxisorientierter Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus arbeiten Projekte in gemeinsamen Angeboten konzeptionell bereits zusammen oder nutzen gemeinsame Ressourcen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Entwicklung eines Förderprogramms „Quartiersarbeit“
Für die Weiterentwicklung und den Ausbau der begonnenen Quartiersarbeit bestehen folgende Ansatzpunkte:
► Verstetigung der bereits laufenden Quartiersprojekte über 2024 hinaus;
► nach dem Aufbau der für 2024 geplanten Quartiersprojekte ebenfalls Verstetigung über 2024 hinaus;
► Einbeziehung von ein bis zwei weiteren Quartieren mit Handlungsbedarf ab 2025, hier Umsetzung von Quartiersprojekten in Trägerkooperationen sowie Verstetigung darüber hinaus.
Die Entwicklung der Quartiersarbeit erfolgt somit sukzessive in verschiedenen Quartieren und mitunterschiedlichen Handlungsschwerpunkten.
Die Auswahl und Priorisierung von weiteren Quartieren richtet sich nach sozialstrukturellen Merkmalen (z.B. Grundsicherungsquote; Quote alleinlebender älterer Menschen). Außerdem werden infrastrukturelle Merkmale berücksichtigt (z.B. Einrichtungen und Angebote der Seniorenarbeit; teilhabeorientierte Stadtteilangebote; Unterstützungs- und Versorgungsangebote für Ältere).
Konkrete quartiersspezifische Zielsetzungen werden im Rahmen sozialräumlicher Analysen entwickelt (beispielsweise Experteninterviews; Beteiligungsformate für die Bewohnerschaft). Daraus folgende Zielvereinbarungen sind verbindlicher Bestandteil von Kooperationsvereinbarungen als Grundlage einer Quartiersförderung. Sie werden im Verlauf der Quartiersarbeit kontinuierlich reflektiert und fortgeschrieben
Trägerkooperationen werden eng mit der Weiterentwicklung der städtischen Seniorenanlaufstellen und der städtischen Seniorenquartiersarbeit bei Abteilung 504 abgestimmt. Damit werden Doppelstrukturen vermieden.
Entsprechend des hier beschriebenen Vorgehens ist die Verstetigung beziehungsweise die Bewilligung weiterer Zuschussmittel notwendig. Hierfür werden von Amt 50 konkrete Förderrichtlinien im Sinne eines „Förderprogramms Quartiersarbeit“ erarbeitet.
3.2 Förderbedarf
Für die Umsetzung des Förderprogramm sollen bei der Haushaltsplanung die notwendigen Haushaltsmittel beantragt werden. In der Haushaltsplanung werden sowohl die bereits bestehenden Projekte als auch der sukzessive Ausbau der Quartiersarbeit berücksichtigt. Die Förderung bezieht sich auf eine anteilige Personalkostenförderung und eine anteilige Sachkostenförderung im Rahmen eines projektbezogenen Festkostenzuschusses. Für die Personalkosten eines Quartiersprojekts wird eine Stelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten angesetzt. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Personaldurchschnittskosten des TVÖD in der Eingruppierung von EG 9. Insgesamt wird ein städtischer Förderansatz von 40.000 Euro je Projekt für jeweils 12 Monate angesetzt.
Darüber hinaus sollen geeignete Förderprogramme (z.B. Land, Bund, Stiftungen) erschlossen und nach Möglichkeit Fördermittel als Anschubfinanzierung von Projekten akquiriert werden.
Für die städtischen Zuschüsse an
Träger entsteht ein sukzessiv steigender Förderbedarf wie folgt.
* für die Anmietung von Räumen für einen Nachbarschaftstreff und ein Beratungsbüro wurde der Förderbetrag für das Senioren-Nachbarschaftsbüro pauschal um 1.000 Euro erhöht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden für neue Projekte geplant/ beantragt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: