Betreff
Mittelbedarfe für den Neubau, den Ausbau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
510/131/2024
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen in Erlangen (AG 78 Kita) besteht seit 2022 und beschäftigt sich mit allen Themen betreffend Kindertageseinrichtungen. Mitglieder sind Vertreter*innen freigemeinnütziger und sonstiger Träger von Kitas sowie Vertreter*innen des Stadtjugendamtes. In der Sitzung am 21.02.2024 wurde der Punkt „Sanierung/Ausbau/Neubau von Kindertageseinrichtungen Freier Träger“ und die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel besprochen. Aus dem Teilnehmerkreis entstand der Wunsch, den JHA über die aktuelle Situation der Investitionsplanung, die Verhältnisse in den Einrichtungen und über die Konsequenzen nicht in naher Zukunft durchführbarer Sanierungen zu informieren. Die Verwaltung hat den Wunsch aufgegriffen und stellt nachfolgend die aktuelle Finanzsituation vor (unter Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung). In der beigefügten Anlage stellen die Freien Träger, vertreten durch das Sprechergremium, ihre derzeitige Situation dar.

 

Aktuelle Finanzsituation

 

Alle in der untenstehenden Tabelle genannten Einrichtungen Freier Träger haben den Wunsch auf einen Neubau/Erweiterung bzw. die Notwendigkeit einer Sanierung geäußert. Die Einrichtungen wurden auch bereits vom Stadtjugendamt in Augenschein genommen und der Sanierungsbedarf bestätigt. Darüber hinaus ist die Sanierung von drei städtischen Einrichtungen dringend erforderlich (Lernstube Hertleinstraße 59a, Erba-Haus, Hort Kleeblatt).

 

Nach Festlegung der Finanzausstattung durch die Kämmerei wurde geprüft, welche Maßnahmen der Freien Träger mit den im Investitionsplan zur Verfügung stehenden Mitteln durchgeführt werden können. Das waren zunächst die Nrn. 1 bis 8 der Tabelle. Mit den Trägern, deren Einrichtungen nicht eingeplant werden konnten, wurden Gespräche geführt bzw. wurden diese durch Anschreiben über die Situation informiert.

 

Nachdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6 Mio. € in 2024 im Investitionsplan beschlossen wurden und ein Teil der Mittelauszahlung bis in das Jahr 2028 verschoben wurde, konnten zwei weitere Maßnahmen angegangen werden (Erweiterung St. Kunigund und Neubau IB,
Nr. 9+10). Somit konnten alle Maßnahmen für die bereits ein Bau- und FAG-Antrag eingereicht und der Baukostenzuschuss im Stadtrat beschlossen war, begonnen werden.

 

 

 

 

Tabelle Maßnahmen Freier Träger

 

Maßnahme

2024

2025

2026

2027

2028

Gesamt

1.-4. Laufende Projekte
(Krakadu, Waldkindergärten, Thomizil, Ausstattung
Kubic+Brucker Bahnhof)

-796.309

-105.000

-901.309 €

5 Sanierung + Erweiterung Albertus-Magnus

-1.000.000

-1.300.000

-594.250

-2.894.250 €

6 Sanierung St. Heinrich

-1.482.720

-1.293.750

-2.776.470 €

7 Neubau Montessori

-702.901

-1.300.000

-1.244.764

-2.593.986

-5.841.651 €

8 Sanierung + Erweiterung Unsere Liebe Frau

-822.500

-600.000

-615.000

-2.037.500 €

9 Erweiterung St. Kunigund

-1.000.000

-612.500

-850.184

-702.858

-3.165.542 €

10 Neubau IB

-1.000.000

-1.350.184

-1.905.052

 

-4.255.236 €

11 Sanierung Heilig Kreuz

12 Sanierung + Erweiterung Arche

13 Sanierung St. Marien

14 Sanierung + Erweiterung Perle

15 Sanierung Hort Büba-Nord

16 Sanierung St. Xystus

17 Sanierung St. Nikolaus

18 Neubau Bambini Büchenbach

19 Neubau Waldhort Bruck

20 Neubau Stadt-Land-Krippe

21 Sanierung St. Martin

22 Sanierung AWO Büchenbach

23 Neubau KiGa Musl. Gem.

Gesamt

-4.101.529

-6.001.651

-4.471.934

-4.000.000

-3.296.844

-21.871.958 €

Investitionsplan (4.000.000 €) + HHRest

6.575.114

6.473.585

4.471.934

4.000.000

4.000.000

Differenz

2.473.585

471.934

0

0

703.156

 

 

Die Anfragen aus der Stellungnahme AG 78 Freie Träger werden wie folgt beantwortet:

 

  • Wie viele städtische Mittel stehen den freien Trägern jährlich für Bauprojekte zur Verfügung?

Im aktuellen Investitionsprogramm sind 4 Mio. € jährlich eingeplant. Die Restmittel aus 2023 von rd. 2,5 Mio. wurden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 

  • Welcher Anteil dieser Mittel ist für die Stadt zum Beispiel durch den Freistaat refinanzierbar und welche Sonderförderprogramme werden ggf. durch die Stadt genutzt?

Den Ausgaben von rd. 21,8 Mio. € für die Maßnahmen 1 bis 10 stehen FAG-Mittel, die der Stadt als Refinanzierung gewährt werden, in Höhe von etwa 9,8 Mio. € gegenüber (Fördersatz aktuell 45 %). Darüber hinaus kann für Projekte, die auch Hortplätze schaffen bzw.

erhalten eine Sonderförderung aus dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau von 6.000 € / Platz beantragt werden, sofern die Bauvorhaben bis Ende 2027 abgeschlossen werden.

 

  • Wie sieht die städtische Planung für die nächsten fünf Jahre aus? Welche Objekte werden in welchem Umfang, zu welcher Zeit eingeplant?

Alle Projekte, die aktuell fest eingeplant sind und finanziert werden können, sind in der Tabelle namentlich benannt und die jeweiligen Zuschusszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2028 verteilt. Hierbei wurden die Maßnahmen, für die bereits formelle Anträge und Beschlüsse vorlagen, vorrangig behandelt. Es handelt sich um Planungskosten, die tatsächlichen Zahlen stehen erst nach Abschluss der Maßnahmen fest.

 

  • Wie soll der Stau an Bauprojekten behoben werden?

Aktuell können mit den derzeit im Investitionsplan vorgesehenen Mitteln 10 Maßnahmen bezuschusst werden. Erst 2028 könnten weitere Baukostenzuschüsse für neue Maßnahmen von etwa 700.000 € ausbezahlt werden, falls das Investitionsprogramm in den kommenden Jahren so beibehalten wird. Eine Bezuschussung weiterer Projekte vor 2028 ist nur möglich, wenn je Baumaßnahme 3 bis 4 Mio. € auf eine Bauzeit von ca. 3 Jahren verteilt zusätzlich in den Investitionsplan eingestellt werden (Refinanzierung 45 %). Das Stadtjugendamt hat die Träger informiert, dass die Maßnahmen in den kommenden Jahren wieder im Haushalt angemeldet werden.

 

  • Welche Mittelfristplanung liegt vor?

Aktuell sind von 2024 bis 2028 jährlich 4 Mio. plus etwaiger Haushaltsreste aus den Vorjahren für Baukostenzuschüsse an Freie Träger eingeplant.

 

 

Für die Sanierung der städtischen Einrichtungen wurden bis auf Planungskosten für das Erba-Haus keine Mittel im Investitionsprogramm eingestellt. Hier werden aktuell die Konsequenzen mit Sicherheitsfachkraft, Lebensmittelhygiene und Regierung geprüft (kleinere Bauunterhaltsmaßnahmen ohne Förderung zur Beseitigung der Mängel möglich? Schließung von Räumen?, Reduzierung der Plätze erforderlich?).

 


Anlagen:        Stellungnahme der Freien Träger der AG 78 Kita