1. Die Antragsfrist für die Erhöhung der Baukosten-,
Mietkosten- und Bauunterhaltszuschüsse an
Freie Träger von
Kindertageseinrichtungen (einschließlich der Waldkindergärten) wird um vier
Jahre bis zum 30.04.2030 verlängert
(Vorlage 510/074/2022).
2. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wird geprüft, ob
aufgrund der Kostenentwicklung eine weitere
Erhöhung der Fördersätze erforderlich
ist.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um weitere Kita-Plätze einzurichten und die aktuell bestehende Platzzahl erhalten zu können, sind Neubau- und Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich.
Nachdem mehrere Träger signalisiert hatten, dass geplante Projekte aufgrund der erhöhten Baukosten nicht durchgeführt werden können, wenn nicht mit höheren Zuschüssen gerechnet werden kann, wurde die Erhöhung der Bezuschussung am 19.05.2022 vom Stadtrat beschlossen. Daraufhin haben mehrere Träger mit Planungen begonnen, von denen nun einige in den Jahren 2024 bis 2027 umgesetzt werden könnten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Da im Rahmen des aktuellen Investitionsprogramms allerdings nicht alle bereits angemeldeten Bauvorhaben innerhalb der vom Stadtrat beschlossenen Antragsfrist 30.04.2026 (Nr. 5 der Vorlage 510/074/2022) finanziert werden können, wird die Frist verlängert.
Folgende Fördersätze bleiben daher zunächst bis 30.04.2030 bestehen:
- Baukostenzuschuss von 100 % der nach FAZR förderfähigen Kosten
- Mietkostenzuschuss von 100 % der förderfähigen Miete
- Bauunterhaltszuschuss von 50 % der anerkannten Kosten
Nachdem sich der Kostenrichtwert erhöht hat und die Regierung nur noch 45 % (bisher 50 %) der förderfähigen Kosten bezuschusst, betragen die Mehrkosten für die beim Jugendamt angefragten Bauprojekte mittlerweile mehr als 5 Mio. € (Zuschuss der Regierung bereits berücksichtigt). Die Kosten fallen nur bei tatsächlicher Umsetzung der Projekte an.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
werden in den kommenden Haushaltsjahren angemeldet.
Anlagen: