Betreff
Erhöhung der Zuschüsse an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen - Verlängerung der Antragsfrist (Vorlage 510/074/2022)
Vorlage
510/130/2024
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1. Die Antragsfrist für die Erhöhung der Baukosten-, Mietkosten- und Bauunterhaltszuschüsse an
    Freie Träger von Kindertageseinrichtungen (einschließlich der Waldkindergärten) wird um vier
   Jahre bis zum 30.04.2030 verlängert (Vorlage 510/074/2022).

2. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wird geprüft, ob aufgrund der Kostenentwicklung eine weitere
    Erhöhung der Fördersätze erforderlich ist.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um weitere Kita-Plätze einzurichten und die aktuell bestehende Platzzahl erhalten zu können, sind Neubau- und Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich.

Nachdem mehrere Träger signalisiert hatten, dass geplante Projekte aufgrund der erhöhten Baukosten nicht durchgeführt werden können, wenn nicht mit höheren Zuschüssen gerechnet werden kann, wurde die Erhöhung der Bezuschussung am 19.05.2022 vom Stadtrat beschlossen. Daraufhin haben mehrere Träger mit Planungen begonnen, von denen nun einige in den Jahren 2024 bis 2027 umgesetzt werden könnten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da im Rahmen des aktuellen Investitionsprogramms allerdings nicht alle bereits angemeldeten Bauvorhaben innerhalb der vom Stadtrat beschlossenen Antragsfrist 30.04.2026 (Nr. 5 der Vorlage 510/074/2022) finanziert werden können, wird die Frist verlängert.

Folgende Fördersätze bleiben daher zunächst bis 30.04.2030 bestehen:

  • Baukostenzuschuss von 100 % der nach FAZR förderfähigen Kosten
  • Mietkostenzuschuss von 100 % der förderfähigen Miete
  • Bauunterhaltszuschuss von 50 % der anerkannten Kosten

 

 

     

      Nachdem sich der Kostenrichtwert erhöht hat und die Regierung nur noch 45 % (bisher 50 %) der förderfähigen Kosten bezuschusst, betragen die Mehrkosten für die beim Jugendamt angefragten Bauprojekte mittlerweile mehr als 5 Mio. € (Zuschuss der Regierung bereits berücksichtigt). Die Kosten fallen nur bei tatsächlicher Umsetzung der Projekte an.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    werden in den kommenden Haushaltsjahren angemeldet.


Anlagen: