Betreff
Umsetzung der Lehrplanänderung zum Thema Reanimation ab der 7. Jahrgangsstufe
Vorlage
40/195/2024
Aktenzeichen
IV
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit KMS vom 10.07.2019 wurden die Schulen über das Inkrafttreten der neuen Bekanntmachung zur „Ausbildung von Schülerinnen und Schülern“ in Erster Hilfe informiert (Stand 23.06.2019). In der Bekanntmachung wird ein Stufenmodell beschrieben. Demnach sollen bereits Grundschülerinnen und Grundschüler in geeigneter Weise an die Erste Hilfe herangeführt werden. In den weiterführenden Schulen soll allen Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7/8 die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs angeboten werden.

 

Anlässlich des Protokollvermerks aus der 6. Sitzung des Bildungsausschusses vom 16.11.2023, in dem die Verwaltung um Informationen zur Umsetzung der Lehrplanänderung (jeweils beispielhaft pro Schulart) gebeten wurde, wurden das Staatliche Schulamt, die Realschule am Europakanal, die städtische Wirtschaftsschule und das Marie-Therese-Gymnasium befragt, wie die Ausbildung in Erster Hilfe an der jeweiligen Schule erfolgt.

 

Die Rückmeldungen stellen sich wie folgt dar:

Stellvertretend für die Grundschulen und Mittelschulen hat das Staatliche Schulamt auf Grundlage einer Befragung seiner beiden Erste-Hilfe-Beauftragten eine Zusammenstellung mit den wichtigsten Informationen zur Umsetzung der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern im Bereich Erste Hilfe erstellt. Diese sind der Anlage zu entnehmen.

 

An der Realschule am Europakanal wird das bewährte Konzept der Ersten Hilfe fortgeführt und entsprechend erweitert. Die Schule hat zwei ausgebildete Lehrkräfte mit Lehrschein. Vorab bildet die Schule sukzessive die Lehrkräfte und Referendare aus. Regelmäßig finden optimierte Fortbildungen in der 7. und 8. Jahrgangsstufe statt. Im Rahmen von Projekttagen werden dann die noch fehlenden Schülerinnen und Schüler aus beiden Jahrgangsstufen ausgebildet. Darüber hinaus erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Schulsanitätsdienst mitzuarbeiten.

 

Die Städtische Wirtschaftsschule hat freiwillige Schulsanitäter. Diese werden von einer Lehrkraft, die ausgebildete Ersthelferin ist, betreut und ausgebildet und unterstützen bei „kleineren“ Problemen. Generell ist der Hausverwalter Ersthelfer an der Schule.

 

Das Marie-Therese-Gymnasium hat eine für den Schulsanitätsdienst zuständige Ausbilderin, die in diesem Zusammenhang auch die Erste Hilfe Ausbildung organisiert.

Das MTG setzt den Lehrplan folgendermaßen um:

-       Ausbildung von ausgewählten Schulsanitätern bzw. einem P-Seminar zu Junior-Trainern (Ausbildungskonzept Herzensretter aller Hilfsorganisationen); mit dieser Qualifikation dürfen von den Junior-Trainern das Auffindeschema eines Notfallbetroffenen, die Herzdruckmassage und die stabile Seitenlage unterrichtet werden

-       5. Jahrgangsstufe: Einführung in die Erste Hilfe im Rahmen von 2 Unterrichtsstunden durch Junior-Trainer-Teams in geteilten Klassen (ohne Herzdruckmassage)

-       7. und 9. Jahrgangsstufe: 3-stündiges Modul durch Junior-Trainer-Teams mit Erlernen bzw. Auffrischen der Herzdruckmassage

-       8. Klasse: Erste Hilfe Einheit durch Junior-Trainer-Teams im Umfang von 4 Unterrichtsstunden im Rahmen der Projektwoche Alltagskompetenzen

-       10. Klasse: Angebot eines Erste-Hilfe-Kurses durch eine Hilfsorganisation (derzeit ASB) im Umfang von 9 Übungseinheiten (geeignet für den Führerschein)

-       In Planung (bedingt durch den Übergang von G8 auf G9): Übungseinheit zur Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Beatmung und Einsatz eines Defibrillators für die 12. Jahrgangsstufe

 


Anlage:

Protokollvermerk aus BildungsA 16.11.2023

Zusammenstellung über Erste Hilfe an den Grundschulen und Mittelschulen