1. Für die Umsetzung der Seniorenquartiersarbeit im Rahmen des Seniorenpolitischen Konzepts besteht grundsätzlich Bedarf für regelmäßig an fünf Wochentagen nutzbare, stadtteil- bzw. quartiersorientierte Räumlichkeiten (z.B. Büro, Quartierstreff).
2. Nach Möglichkeit und verfügbaren Ressourcen werden hierfür bestehende (städtische) Objekte genutzt wie beispielsweise Räumlichkeiten in Bürgerhäusern oder Stadtteilzentren.
3. Sofern keine entsprechenden städtischen Ressourcen bestehen, wird die Anmietung geeigneter Räume im Quartier als Bedarf festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Auf der Grundlage des vom SGA am 25.09.2019 beschlossenen
Seniorenpolitischen Konzepts (SPK) der Stadt (Vorlagen-Nr. 50/167/2019) wurde
ein Handlungsrahmen zur operativen Umsetzung des SPK entwickelt. Im Mittelpunkt
stehen dabei quartiersorientierte Strukturen, Handlungsansätze und Angebote
(siehe Beschluss des SGA am 28.09.2022; Vorlagen-Nr. 50/083/2022; MzK im SGA am
27.09.2023; Vorlagen-Nr. 50/004/2023).
Ein zentraler Handlungsansatz im SPK ist die Information, Beratung und Unterstützung von älteren Bewohner*innen in ihrem Wohnumfeld. Die Seniorenquartiersarbeit fungiert bei Problemstellungen älterer Menschen außerdem als „Lotsenstelle im Quartier“. Sie unterstützt und begleitet ältere Menschen im Sinne eines Case Managements dabei, die für sie notwendige und bedarfsgerechte Hilfe von Fachdiensten und -beratungsstellen zu finden und wahrzunehmen.
Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:
· Für die fachgerechte Umsetzung dieser Aufgaben ist eine leichte Erreichbarkeit für die älteren Menschen notwendig. Auch wenig mobile ältere Bewohner*innen müssen das Angebot einfach und ohne lange Wege erreichen können.
· Um Zugangsbarrieren abzubauen, muss eine regelmäßige Präsenz im Wohnviertel gewährleistet sein. Dadurch ergeben sich im Alltag niedrigschwellige Gelegenheiten zur ersten, auch informellen Kontaktaufnahme. Die Mitarbeitenden der Seniorenquartiersarbeit können als Ansprechpartner*innen zu „Schlüsselpersonen“ für Ältere im Quartier werden.
·
Für das Case Management und die Übernahme der
„Lotsenfunktion“ ist eine enge Vernetzung mit weiteren lokalen Diensten,
Einrichtungen, Trägern und Akteuren im Quartier erforderlich. Dies wird durch
die örtliche Verankerung der Seniorenquartiersarbeit im Wohn
viertel befördert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Entsprechend des oben genannten Auftrags zur Umsetzung des
SPK sind sukzessive weitere Quartiere einzubeziehen, in denen Handlungsbedarf
für den Aufbau wohnungsnaher Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für
Senior*innen besteht.
Für die Etablierung dieser Angebote sind daher jeweils lokale Räumlichkeiten zu erschließen, die als Büro- und Beratungsraum bzw. als Quartierstreff geeignet sind (z.B. gut erreichbar im Quartier; barrierefrei; Ermöglichung von vertraulichen Beratungsgesprächen; möglichst von außen als „Quartiersbüro“ erkennbar; niedrigschwellig zugänglich; Toiletten).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vorrangig werden nach Möglichkeit verfügbare Raumressourcen genutzt, beispielsweise in städtischen Bürgertreffs und Stadtteilzentren von Amt 41 oder in Einrichtungen anderer Träger. Dieser Ansatz wird mit den Seniorenanlaufstellen bei Amt 50 teilweise bereits umgesetzt (zum Beispiel Anlaufstelle Angergebiet Mitte im Stadtteilzentrum ISAR 12; Anlaufstelle Innenstadt in Räumen der Informations- und Beratungseinrichtung des Vereins Dreycedern e.v.). Damit ist eine gute Einbindung in bestehende Stadtteilstrukturen möglich. Daraus können sich Synergieeffekte ergeben (zum Beispiel Nutzung von Gemeinschaftsräumen durch die Quartiersarbeit für Vortragsveranstaltungen).
Erfahrungsgemäß sind solche freien Optionen aber nur noch in sehr begrenztem Maße verfügbar oder fehlen ganz. So war etwa für Büchenbach Nord als Standort für Seniorenquartiersarbeit von Beginn an ein Beratungsbüro in der Odenwaldallee geplant. Dieses Bauvorhaben wurde jedoch nicht wie geplant umgesetzt.
In solchen Fällen sollen alternativ geeignete Büroräume bei anderen Trägern oder auf dem freien Mietmarkt angemietet werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit GME und die Anmietung durch GME.
Mit dem vorliegenden grundsätzlichen Bedarfsbeschluss soll die hierfür notwendige Grundlage hergestellt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden derzeit noch nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: