Betreff
Bedarfsbeschluss zur Raumanmietung für die Seniorenquartiersarbeit
Vorlage
50/112/2024
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1.    Für die Umsetzung der Seniorenquartiersarbeit im Rahmen des Seniorenpolitischen Konzepts besteht grundsätzlich Bedarf für regelmäßig an fünf Wochentagen nutzbare, stadtteil- bzw. quartiersorientierte Räumlichkeiten (z.B. Büro, Quartierstreff).

2.    Nach Möglichkeit und verfügbaren Ressourcen werden hierfür bestehende (städtische) Objekte genutzt wie beispielsweise Räumlichkeiten in Bürgerhäusern oder Stadtteilzentren.

3.    Sofern keine entsprechenden städtischen Ressourcen bestehen, wird die Anmietung geeigneter Räume im Quartier als Bedarf festgestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf der Grundlage des vom SGA am 25.09.2019 beschlossenen Seniorenpolitischen Konzepts (SPK) der Stadt (Vorlagen-Nr. 50/167/2019) wurde ein Handlungsrahmen zur operativen Umsetzung des SPK entwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei quartiersorientierte Strukturen, Handlungsansätze und Angebote (siehe Beschluss des SGA am 28.09.2022; Vorlagen-Nr. 50/083/2022; MzK im SGA am 27.09.2023; Vorlagen-Nr. 50/004/2023).

Ein zentraler Handlungsansatz im SPK ist die Information, Beratung und Unterstützung von älteren Bewohner*innen in ihrem Wohnumfeld. Die Seniorenquartiersarbeit fungiert bei Problemstellungen älterer Menschen außerdem als „Lotsenstelle im Quartier“. Sie unterstützt und begleitet ältere Menschen im Sinne eines Case Managements dabei, die für sie notwendige und bedarfsgerechte Hilfe von Fachdiensten und -beratungsstellen zu finden und wahrzunehmen.

Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:

·         Für die fachgerechte Umsetzung dieser Aufgaben ist eine leichte Erreichbarkeit für die älteren Menschen notwendig. Auch wenig mobile ältere Bewohner*innen müssen das Angebot einfach und ohne lange Wege erreichen können.

·         Um Zugangsbarrieren abzubauen, muss eine regelmäßige Präsenz im Wohnviertel gewährleistet sein. Dadurch ergeben sich im Alltag niedrigschwellige Gelegenheiten zur ersten, auch informellen Kontaktaufnahme. Die Mitarbeitenden der Seniorenquartiersarbeit können als Ansprechpartner*innen zu „Schlüsselpersonen“ für Ältere im Quartier werden.

·         Für das Case Management und die Übernahme der „Lotsenfunktion“ ist eine enge Vernetzung mit weiteren lokalen Diensten, Einrichtungen, Trägern und Akteuren im Quartier erforderlich. Dies wird durch die örtliche Verankerung der Seniorenquartiersarbeit im WohnTextfeld: Fazit: 
Ein lokal angesiedeltes Quartiersbüro ist erforderlich, damit sich die Seniorenquartiersar-beit etablieren kann und sowohl von den älteren Menschen selbst als auch den von lokalen Akteuren als fester Bestandteil wohnungsnaher Unterstützungsstrukturen im Sinne des SPK erfahren und genutzt wird.
viertel befördert.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entsprechend des oben genannten Auftrags zur Umsetzung des SPK sind sukzessive weitere Quartiere einzubeziehen, in denen Handlungsbedarf für den Aufbau wohnungsnaher Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Senior*innen besteht.

Für die Etablierung dieser Angebote sind daher jeweils lokale Räumlichkeiten zu erschließen, die als Büro- und Beratungsraum bzw. als Quartierstreff geeignet sind (z.B. gut erreichbar im Quartier; barrierefrei; Ermöglichung von vertraulichen Beratungsgesprächen; möglichst von außen als „Quartiersbüro“ erkennbar; niedrigschwellig zugänglich; Toiletten).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Vorrangig werden nach Möglichkeit verfügbare Raumressourcen genutzt, beispielsweise in städtischen Bürgertreffs und Stadtteilzentren von Amt 41 oder in Einrichtungen anderer Träger. Dieser Ansatz wird mit den Seniorenanlaufstellen bei Amt 50 teilweise bereits umgesetzt (zum Beispiel Anlaufstelle Angergebiet Mitte im Stadtteilzentrum ISAR 12; Anlaufstelle Innenstadt in Räumen der Informations- und Beratungseinrichtung des Vereins Dreycedern e.v.). Damit ist eine gute Einbindung in bestehende Stadtteilstrukturen möglich. Daraus können sich Synergieeffekte ergeben (zum Beispiel Nutzung von Gemeinschaftsräumen durch die Quartiersarbeit für Vortragsveranstaltungen). 

      Erfahrungsgemäß sind solche freien Optionen aber nur noch in sehr begrenztem Maße verfügbar oder fehlen ganz. So war etwa für Büchenbach Nord als Standort für Seniorenquartiersarbeit von Beginn an ein Beratungsbüro in der Odenwaldallee geplant. Dieses Bauvorhaben wurde jedoch nicht wie geplant umgesetzt. 

      In solchen Fällen sollen alternativ geeignete Büroräume bei anderen Trägern oder auf dem freien Mietmarkt angemietet werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit GME und die Anmietung durch GME.

      Mit dem vorliegenden grundsätzlichen Bedarfsbeschluss soll die hierfür notwendige Grundlage hergestellt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden derzeit noch nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: