1. Die Vorstellung des Vereins Treffpunkt e.V. im JHA am
18.04.2024 wird bestätigt.
2. Die Sperre in Höhe von 5.100 € im Sachmittelbudget des
Stadtjugendamtes an der Kostenstelle
516090, Kostenträger 36363010 und
Sachkonto 531801 wird hiermit aufgehoben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Unterstützung des Vereins Treffpunkt e.V. bei der Beratung von Angehörigen Inhaftierter.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Verein Treffpunkt e.V. - Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten (BAI) betreut seit über 30 Jahren betroffene Familien in der Region mit zahlreichen Angeboten. Neben der persönlichen Beratung und verschiedenen Gruppenangeboten für Angehörige steht vor allem die Unterstützung der betroffenen Kinder und deren Eltern im Fokus. In den letzten Jahren nehmen neben den Familien aus Nürnberg und Fürth auch zunehmend Familien aus Erlangen die Angebote wahr. Insbesondere durch die begleiteten Besuche in den Justizvollzugsanstalten Nürnberg und Bayreuth sind immer mehr Erlanger Familien involviert. Um das in der Region einzigartige Beratungsangebot in bestehender Qualität und wachsendem Umfang auch für Erlanger Familien aufrechterhalten und bedarfsgerecht ausweiten zu können, benötigt der Verein dringend einen Zuschuss der Stadt Erlangen.
Von daher wurde im Haushalt 2024 ein Zuschuss für den Treffpunkt e.V. in Höhe von 5.100 € beantragt, der gesperrt ist, bis sich der Verein im JHA vorstellt. Nachdem dies erfolgt ist, kann die Sperre aufgehoben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Aufhebung der vom Stadtrat am 11.01.2024 veranlassten Sperre in Höhe von 5.100 € an der Kostenstelle 516090, Kostenträger 36363010 und Sachkonto 531801.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
5100 € |
bei Sachkonto: 531801 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 516090 / 36363010 / 531801
sind nicht vorhanden
Anlagen: