TOP 5 "Förderbedarf Kindergärten"
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am
22.11.2023 TOP 5 ist damit
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Behandlung des Antrages aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22.11.2023 TOP 5:
„Alle städtischen Kindergärten sollen mindestens zwei Plätze für Kinder mit Förderbedarf schaffen“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Kindertageseinrichtungen
in städtischer Trägerschaft:
Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII und des
„Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes - BayKiBiG“ entscheidet die Aufsichtsbehörde über
integrative Plätze in den Kindertageseinrichtungen. Maßgeblich sind dabei räumliche,
sozialräumliche und personelle Gegebenheiten. Ebenso berücksichtigt wird bei
der Entscheidung der Aufsichtsbehörde der Bedarf vor Ort. Es ist eine
Einzelfallprüfung notwendig.
Die Anzahl der integrativen Plätze wird in der jeweiligen
Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung niedergeschrieben. Die
Genehmigung in der Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung zur
Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf mit dem Gewichtungsfaktor 4,5
ist in einer Rahmenvereinbarung mit dem Bezirk Mittelfranken und entsprechenden
Leitlinien zur Integration geregelt. Alle Kindertageseinrichtungen können gemäß
der zugrundeliegenden Betriebserlaubnis zweiintegrative Plätze besetzen.
Laut der Betriebserlaubnis sind in allen städtischen Kindertageseinrichtungen - Krippen, Kindegärten, Horte, Häuser für Kinder sowie Integrative Spiel-, Lern- und Grundschullernstuben mindestens zwei integrative Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vorhanden.
Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft bieten insgesamt bis zu 152 integrative Plätze, davon 61 in den Krippen, Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder sowie 91 in den integrativen Spiel- und Lernstuben.
Der Gegenstand des Antrags ist bereits bei Kindergärten in städtischer Trägerschaft erfüllt.
Kindertageseinrichtungen
in freier Trägerschaft:
Grundsätzlich sind die Kindertageseinrichtungen freier
Träger zur Integration von Kindern mit Behinderung oder von wesentlicher
Behinderung bedrohter Kinder bereit. Jede Kindertageseinrichtung kann im Rahmen
der erteilten Betriebserlaubnisse Kinder mit Förderbedarf aufnehmen. Ob, bzw.
wie viele Kinder tatsächlich in den einzelnen Einrichtungen betreut werden
können, hängt neben dem tatsächlichen Bedarf auch noch von weiteren,
unterschiedlichen Faktoren ab.
So gibt es eine Vielfalt verschiedenster Ausprägungen von
Behinderungen / Beeinträchtigungen und jede einzelne erfordert i. d. R.
spezielles Fachwissen zur gezielten Förderung sowie unterschiedliche
strukturelle Rahmenbedingungen.
Daher kann es vorkommen, dass Kindertageseinrichtungen nicht in der Lage sind Kinder mit bestimmten Behinderungen / Beeinträchtigungen aufzunehmen, weil sie nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, diese gezielt zu fördern.
Stand Dezember 2023 wurden in den Kindertageseinrichtungen freier Träger 148 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf betreut.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: