Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22.11.2023;
TOP 5 "Förderbedarf Kindergärten"
Vorlage
510/128/2024
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22.11.2023 TOP 5 ist damit
    bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Behandlung des Antrages aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 22.11.2023 TOP 5:

„Alle städtischen Kindergärten sollen mindestens zwei Plätze für Kinder mit Förderbedarf schaffen“.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft:

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII und des „Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes - BayKiBiG“ entscheidet die Aufsichtsbehörde über integrative Plätze in den Kindertageseinrichtungen. Maßgeblich sind dabei räumliche, sozialräumliche und personelle Gegebenheiten. Ebenso berücksichtigt wird bei der Entscheidung der Aufsichtsbehörde der Bedarf vor Ort. Es ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Die Anzahl der integrativen Plätze wird in der jeweiligen Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung niedergeschrieben. Die Genehmigung in der Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung zur Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 ist in einer Rahmenvereinbarung mit dem Bezirk Mittelfranken und entsprechenden Leitlinien zur Integration geregelt. Alle Kindertageseinrichtungen können gemäß der zugrundeliegenden Betriebserlaubnis zweiintegrative Plätze besetzen.

 

Laut der Betriebserlaubnis sind in allen städtischen Kindertageseinrichtungen - Krippen, Kindegärten, Horte, Häuser für Kinder sowie Integrative Spiel-, Lern- und Grundschullernstuben mindestens zwei integrative Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vorhanden.

Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft bieten insgesamt bis zu 152 integrative Plätze, davon 61 in den Krippen, Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder sowie 91 in den integrativen Spiel- und Lernstuben.

 

Der Gegenstand des Antrags ist bereits bei Kindergärten in städtischer Trägerschaft erfüllt.

 

 

 

 

Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft:

Grundsätzlich sind die Kindertageseinrichtungen freier Träger zur Integration von Kindern mit Behinderung oder von wesentlicher Behinderung bedrohter Kinder bereit. Jede Kindertageseinrichtung kann im Rahmen der erteilten Betriebserlaubnisse Kinder mit Förderbedarf aufnehmen. Ob, bzw. wie viele Kinder tatsächlich in den einzelnen Einrichtungen betreut werden können, hängt neben dem tatsächlichen Bedarf auch noch von weiteren, unterschiedlichen Faktoren ab.

So gibt es eine Vielfalt verschiedenster Ausprägungen von Behinderungen / Beeinträchtigungen und jede einzelne erfordert i. d. R. spezielles Fachwissen zur gezielten Förderung sowie unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen.

 

Daher kann es vorkommen, dass Kindertageseinrichtungen nicht in der Lage sind Kinder mit bestimmten Behinderungen / Beeinträchtigungen aufzunehmen, weil sie nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, diese gezielt zu fördern.

 

Stand Dezember 2023 wurden in den Kindertageseinrichtungen freier Träger 148 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf betreut.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: