1) Der Sammelbeschluss des Stadtrats TOP 14 (Nr. 20/057/2023) wird, soweit er den Finanzhaushalt 2024 (Ziffer 3 des Beschlussantrags) und die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2027 mit Investitionsprogramm (Ziffer 4 des Beschlussantrags) betrifft, aufgehoben.


2) Der Stadtrat beschließt dafür den vorgelegten Finanzhaushalt 2024 (Anlage 1) und die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2027 mit Investitionsprogramm (Anlagen 2 und 3).

 

3) Der Beschluss des Stadtrats über die Haushaltssatzung 2024 TOP 18 (Nr. 201/059/2023) wird aufgehoben.

 

4) Der Stadtrat beschließt dafür die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2024

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)  Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

537.677.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

532.248.300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

5.428.700 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

526.604.900 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

501.269.100 Euro

 

und einem Saldo von

25.335.800 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

25.034.800 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

88.386.000 Euro

 

und einem Saldo von

-63.351.200 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

5.071.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

5.071.000 Euro

 

und einem Saldo von

0 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-38.015.400 Euro

 

(2)  Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

28.947.950 Euro

 

in den Aufwendungen mit

27.941.800 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

31.938.600 Euro

 

 

 

(3)  Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

41.962.700 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

15.282.500 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

42.416.900 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.888.200 Euro

 

(4)  Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird hiermit festgesetzt:

er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

53.288.676 Euro

in den Aufwendungen mit

53.288.676 Euro

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

53.100 Euro

 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.371.000 Euro festgesetzt.

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.666.900 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 6.275.800 Euro festgesetzt.

(4)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 72.656.000
Euro festgesetzt.

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 6.800.000 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
2.095.000 Euro festgesetzt.

(4)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                            425 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              440 v. H.

 

§ 5

1)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000.000 Euro festgesetzt.

2)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.824.650 Euro festgesetzt.

3)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

4)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Erlangen, den

 

 

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister

 


Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027 zum Finanzhaushalt 2024 weist in der vom Stadtrat am 11.01.2024 beschlossenen und der Regierung im Verfahren zur Genehmigung des Haushalts 2024 vorgelegten Fassung am Ende des Finanzplanungszeitraum einen Finanzmittelfehlbetrag von 32.774.600 € aus. Die Regierung von Mittelfranken stuft den Finanzhaushalt 2024 in der vorgelegten Fassung insbesondere unter dem Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit als nicht genehmigungsfähig ein, da die dauerhafte Zahlungsfähigkeit einschließlich der Liquidität zur Finanzierung künftiger Investitionen nicht sichergestellt ist.

Der ausgewiesene Finanzmittelfehlbetrag ist auszugleichen, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts herzustellen. Im Benehmen mit der Regierung von Mittelfranken wird hierzu folgender Weg beschritten werden:

Im Finanzplan 2024 werden die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 29,5 Mio. € reduziert, um die vorhandenen Liquiditätsreserven zu entlasten. Dies soll über die Kürzung bzw. den Einzug der für den Ankauf und den Umbau eines Büroverwaltungsgebäudes vorgesehenen Ansätze im Volumen von 29,5 Mio. € erfolgen (IPNrn. 111.320A „Erwerb bebauter Grundstücke“: Kürzung um 19,5 Mio. € auf 1,5 Mio. €, IPNr. 111.460 „Umbau/Sanierung Büroverwaltungsgebäude: Kürzung um 10,0 Mio. € auf 0 €).

Des Weiteren werden die Investitionsauszahlungen in den Finanzplanjahren 2025 - 2027 durch die Verschiebung von Maßnahmen im Volumen von insgesamt 3,5 Mio. € reduziert.

 

 

Minderauszahlungen in €

IPNr.

 

2025

2026

2027

111.320A

Erwerb unbebauter Grundstücke

 

 

75.000

366D.321

Grunderwerb Hutgraben

 

 

165.000

546.470

Fahrradabstellanlage Siemens-Campus

 

 

500.000

551.617

Grünanlagen BP 328 Güterbahnhof

 

 

260.000

573.405

Generalsanierung Heinrich-Lades-Halle

350.000

150.000

2.000.000

 

Summen:

350.000

150.000

3.000.000

 

Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten in den Jahren 2025, 2026 und 2027 erfahren eine Anpassung auf 52.789.900 € (+ 2.924.600 €) und 56.969.400 € (-150.000 €) auf 42.395.000 € (- 3.000.000 €). In Summe reduzieren sich bis 2027 geplante Kreditaufnahmen um 225.400 €.

Im Ergebnis weist die mittelfristige Finanzplanung danach am Ende des Planungszeitraums einen Finanzmittelfehlbetrag von Null aus. Der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit wird damit als erbracht angesehen.

 


Anlagen:       

Anlage 2  Finanzhaushalt 2024
Anlage 2_Mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2027 zum FHH

Anlage 3_Investitionsprogramm 2023 – 2027

 

Änderungen zur bisher beschlossenen Satzung sind in der Beschlussvorlage sowie Änderungen zum Finanzhaushalt 2024 sowie Mittelfristige Finanzplanung (Anlagen Nr. 1 und 2) gelb hervorgehoben.