1) Der Sammelbeschluss des Stadtrats TOP 14 (Nr.
20/057/2023) wird, soweit er den Finanzhaushalt 2024 (Ziffer 3 des
Beschlussantrags) und die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2023 -
2027 mit Investitionsprogramm (Ziffer 4 des Beschlussantrags) betrifft,
aufgehoben.
2) Der Stadtrat beschließt dafür den vorgelegten Finanzhaushalt 2024 (Anlage 1)
und die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2027 mit
Investitionsprogramm (Anlagen 2 und 3).
3) Der Beschluss des Stadtrats über die Haushaltssatzung 2024 TOP 18 (Nr. 201/059/2023) wird aufgehoben.
4) Der Stadtrat beschließt dafür die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2024
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag
der Erträge von |
537.677.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen von |
532.248.300 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
5.428.700 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
526.604.900 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
501.269.100 Euro |
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und einem Saldo
von |
25.335.800 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
25.034.800 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
88.386.000
Euro |
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und einem Saldo
von |
-63.351.200
Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
5.071.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
5.071.000 Euro |
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und einem Saldo
von |
0 Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-38.015.400
Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
28.947.950 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
27.941.800 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
31.938.600 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
41.962.700 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt |
15.282.500 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
42.416.900 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.888.200 Euro |
(4) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird hiermit festgesetzt:
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
53.288.676 Euro |
in den Aufwendungen mit |
53.288.676 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
53.100 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.371.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.666.900 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 6.275.800 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
72.656.000
Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 6.800.000 Euro festgesetzt.
(3) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
2.095.000 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.824.650 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister
Die mittelfristige Finanzplanung
für die Jahre 2023 - 2027 zum Finanzhaushalt 2024 weist in der vom Stadtrat am
11.01.2024 beschlossenen und der Regierung im Verfahren zur Genehmigung des
Haushalts 2024 vorgelegten Fassung am Ende des Finanzplanungszeitraum einen
Finanzmittelfehlbetrag von 32.774.600 € aus. Die Regierung von Mittelfranken
stuft den Finanzhaushalt 2024 in der vorgelegten Fassung insbesondere unter dem
Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit als nicht genehmigungsfähig ein, da die
dauerhafte Zahlungsfähigkeit einschließlich der Liquidität zur Finanzierung
künftiger Investitionen nicht sichergestellt ist.
Der ausgewiesene Finanzmittelfehlbetrag ist auszugleichen, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts herzustellen. Im Benehmen mit der Regierung von Mittelfranken wird hierzu folgender Weg beschritten werden:
Im Finanzplan 2024 werden die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 29,5 Mio. € reduziert, um die vorhandenen Liquiditätsreserven zu entlasten. Dies soll über die Kürzung bzw. den Einzug der für den Ankauf und den Umbau eines Büroverwaltungsgebäudes vorgesehenen Ansätze im Volumen von 29,5 Mio. € erfolgen (IPNrn. 111.320A „Erwerb bebauter Grundstücke“: Kürzung um 19,5 Mio. € auf 1,5 Mio. €, IPNr. 111.460 „Umbau/Sanierung Büroverwaltungsgebäude: Kürzung um 10,0 Mio. € auf 0 €).
Des Weiteren werden die Investitionsauszahlungen in den Finanzplanjahren 2025 - 2027 durch die Verschiebung von Maßnahmen im Volumen von insgesamt 3,5 Mio. € reduziert.
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Minderauszahlungen in € |
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IPNr. |
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2025 |
2026 |
2027 |
111.320A |
Erwerb unbebauter Grundstücke |
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75.000 |
366D.321 |
Grunderwerb Hutgraben |
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165.000 |
546.470 |
Fahrradabstellanlage Siemens-Campus |
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500.000 |
551.617 |
Grünanlagen BP 328 Güterbahnhof |
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260.000 |
573.405 |
Generalsanierung Heinrich-Lades-Halle |
350.000 |
150.000 |
2.000.000 |
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Summen: |
350.000 |
150.000 |
3.000.000 |
Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten in den Jahren 2025, 2026 und 2027 erfahren eine Anpassung auf 52.789.900 € (+ 2.924.600 €) und 56.969.400 € (-150.000 €) auf 42.395.000 € (- 3.000.000 €). In Summe reduzieren sich bis 2027 geplante Kreditaufnahmen um 225.400 €.
Im Ergebnis weist die mittelfristige Finanzplanung danach am Ende des Planungszeitraums einen Finanzmittelfehlbetrag von Null aus. Der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit wird damit als erbracht angesehen.
Anlagen:
Anlage 2
Finanzhaushalt 2024
Anlage 2_Mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2027 zum FHH
Anlage 3_Investitionsprogramm 2023 – 2027
Änderungen zur bisher beschlossenen Satzung sind in der Beschlussvorlage sowie Änderungen zum Finanzhaushalt 2024 sowie Mittelfristige Finanzplanung (Anlagen Nr. 1 und 2) gelb hervorgehoben.