Betreff
Antrag 126/2023 des Stadtteilbeirates Ost: Rechtsabbiegerampel Kurt-Schumacher-Straße / Drausnickstraße
Vorlage
613/281/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte für die Nachrüstung eines Rechtsabbiegersignals an der Lichtsignalanlage Kurt-Schumacher-Straße/ Drausnickstraße durchzuführen.
  2. Der Antrag 126/2023 des Stadtteilbeirates Ost vom 11.08.2023 ist bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Der Stadtteilbeirat Ost beantragt zu prüfen, ob an der Lichtsignalanlage Kurt-Schumacher-Straße/ Drausnickstraße ein zusätzliches Rechtsabbiegersignal für den von der Kurt-Schumacher-Straße kommenden Verkehr eingerichtet werden kann. Dieses soll dann während der Grünphase des von Osten kommenden Linksabbiegers mit freigegeben wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Prüfung der Situation am Knotenpunkt hat ergeben, dass hinsichtlich Schaltung der Lichtsignalanlage und Schleppkurven der beiden hier gemeinsam freizugebenden Verkehrsströme die Einrichtung einer gemeinsamen Freigabe möglich ist.

 

        Die Drausnickstraße wird an der Lichtsignalanlage in östlicher und westlicher Richtung per Allgemeingrün immer gleichzeitig freigegeben. Zusätzlich wird allerdings der linksabbiegende Verkehr aus Richtung Osten mittels eines Diagonalgrüns zeitweise gesichert geführt.

        Da in der Kurt-Schumacher-Straße (aus Richtung Süden) eine eigene Fahrspur für den rechtsabbiegenden Verkehr eingerichtet wurde, könnte dieser auch innerhalb der Phase des o.g. Linksabbiegers mittels eines zusätzlichen Signals freigegeben werden. Der rechtsabbiegende Verkehr aus Richtung Süden würde dadurch zusätzliche Grünzeit erhalten und ein möglicher Rückstau durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, hier insbesondere nachmittags, könnte verringert werden. Der Verkehrsablauf würde sich somit für diese Fahrbeziehung verbessern. Eine negative Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer durch den Umbau ist nicht zu erwarten.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

        Die Verwaltung wird die Lichtsignalanlage hinsichtlich der Nachrüstung des zusätzlichen Signals überplanen. Auf Basis der Planung soll der tatsächliche Aufwand der Umprogrammierung und Nachrüstung der Anlage geprüft und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 - Antrag 126/2023 des Stadtteilbeirates Ost