Betreff
Fortschreibung Lärmaktionsplan 2024; 2. Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
Vorlage
31/242/2024
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen ist nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 i. V. mit § 47 BImSchG verpflichtet den Lärmaktionsplan (LAP) zur Reduzierung von Umgebungslärm (einschließlich Verkehrslärm) alle fünf Jahre zu überarbeiten. Im Zuge der Fortschreibung ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich erforderlich.

 

Im Juli 2023 hatten die Erlanger Bürger*innen die Möglichkeit an einer Befragung zum Verkehrslärm teilzunehmen. Über 500 Erlanger Personen haben an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen und einen Fragebogen zur Verkehrslärmsituation ausgefüllt. Die Hinweise wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

 

Der Entwurf soll für 5 Wochen (01.03.2024 – 07.04.2024) öffentlich ausgelegt werden. Hier können Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange nochmals ihre Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge einbringen. Diese Hinweise werden ggf. im Lärmaktionsplan aufgenommen.

 

Der endgültige LAP soll in der UVPA-Sitzung am 07.05.2024 erneut behandelt und dem Stadtrat am 15.05.2024 zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Vor der Veröffentlichung des LAP ist abschließend das Einverständnis der Regierung von Mittelfranken einzuholen.

 


Anlage:
1345_LAP-Erlangen_Entwurf