Für die Grüne-Liste-Fraktion wird Herr Stephan Fritsch als
Mitglied in den Stadtteilbeirat Süd
berufen. Er rückt für Herrn Heiner Grillenberger nach.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Erlanger Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 28. Juli 2016 den Grundsatzbeschluss zur
Bildung von Stadtteilbeiräten gefasst.
Die Mitglieder des Beirates
werden nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Erlangen über
Orts- und Stadtteilbeiräte berufen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Mitglieder und
Ersatzmitglieder im Stadtteilbeirat sowie alle Betreuungsstadträte werden für
die Amtszeit bis 30. April 2026 bestellt und namentlich genannt.
Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Stadtteilbeirat rücken die
Ersatzmitglieder nach, bzw. werden neue Ersatzmitglieder benannt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine