Betreff
Antrag 009/2024 der CSU-Fraktion: Verzicht auf Gender-Zeichen in Bürgerkommunikation, Beschlussvorlagen und Satzungen der Stadt Erlangen
Vorlage
13-1/016/2024
Aktenzeichen
OBM/13-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen behält die bestehenden Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache bei. Der Antrag Nr. 009/2024 der CSU-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kommunikationsarbeit der Stadt steht vor großen Herausforderungen. Informationen müssen möglichst zielgruppengerecht über unterschiedliche Kanäle verteilt werden.

 

Die bestehenden Regelungen zu Schreibweisen sehen vor, nach Möglichkeit geschlechtsübergreifende Formulierungen (z.B. Mitarbeitende) zu verwenden. Sofern dies sprachlich nicht möglich ist, werden Formulierungen mit dem sog. Genderstern (z.B. Bürger*innen) eingesetzt. Der Einsatz des Gendersterns soll sparsam erfolgen, um Lesbarkeit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auf die Verwendung anderer geschlechterinklusiven Sonderzeichen wird verzichtet.

 

Diese Vorgaben spiegeln bereits eine Abwägung der verschiedenen Anforderungen an die Sprache der Stadtverwaltung (Geschlechtergerechtigkeit, Verständlichkeit, Barrierefreiheit, rechtliche Aspekte und Einheitlichkeit) wider. Sie bieten den städtischen Dienststellen den notwendigen Rahmen, um je nach Zielgruppe der jeweiligen Veröffentlichung eine geeignete und gut verständliche Ansprache zu treffen. An neuen oder abweichenden Regelungen besteht daher kein Bedarf.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die erarbeiteten Vorgaben tragen den Anforderungen an die zeitgemäße Kommunikation der Stadt Erlangen in einer vielfältigen Gesellschaft Rechnung. Hier ist insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 aufzuführen, das Verwaltungen zur Anerkennung der dritten Geschlechtsoption verpflichtet. Die Stadt Erlangen hat sich daher für die Verwendung geschlechtsübergreifender Bezeichnungen bzw. des Gendersterns entschieden, um etwa in Stellenausschreibungen sowohl Rechtssicherheit zu gewährleisten als auch als attraktive und moderne Arbeitgeberin in Erscheinung zu treten. Alternativen wie die Ergänzung des Zusatzes „(m/w/d)“ oder die zweigeschlechtliche Benennung bieten hinsichtlich Lesbarkeit und Rechtssicherheit keine Vorteile bzw. wären sogar nachteilig.

In seiner Sitzung vom 23.3.2022 hatte der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss das Projekt „Viele Sprachen, ein Erlangen“ beschlossen, in dem für die Stadtverwaltung unter anderem die folgenden Zielstellungen festgelegt wurden:

-       Unsere Sprache ist inklusiv, gerecht und fair und wird von allen verstanden.

-       Wir sensibilisieren für die Veränderungen in der Sprache.

Durch den sparsamen Einsatz des Gendersterns und ergänzende Empfehlungen zur verständlichen Sprache werden die Aspekte Barrierefreiheit und Verständlichkeit beachtet. Kommuniziert wurden diese in der Handreichung Kommunikation bzw. nachfolgend im Corporate-Design-Handbuch, im Intranet und im Mitteilungsblatt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die bestehenden Regelungen wurden über die letzten Jahre weiterentwickelt. Um die Einheitlichkeit im Sprachbild der Stadtverwaltung zu verbessern wird die interne Bekanntmachung über Mitteilungen, Informationen im Intranet und Weiterbildungen fortgeführt. Ziel ist es, die Abwägung der verschiedenen Anforderungen an die Sprache der Stadtverwaltung in der jeweiligen Zielgruppenansprache zu erleichtern.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag 009/2024 der CSU-Fraktion