1. Der Stadtrat beschließt die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“ (Zweckverband Ost) in der Fassung des Entwurfs vom 23.01.2024.
2. Mit Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung wird die Satzung aus dem Jahr 1974 aufgehoben.
3. Der Entwurf der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Ost vom 23.01.2024 wird zur Kenntnis genommen.
Der Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum
Erlangen-Ost in Spardorf“ hat seinen Sitz in Erlangen. Verbandsmitglieder sind
der Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie die Stadt Erlangen. Der Zweckverband hat
die Aufgabe, Anlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf,
die sowohl dem vom Landkreis Erlangen-Höchstadt getragenen
Emil-von-Behring-Gymnasium als auch der von der Stadt Erlangen getragenen
Ernst-Penzoldt-Mittelschule dienen (Gemeinschaftsanlagen), zu errichten, zu
betreiben, zu unterhalten, im Bedarfsfalle zu erweitern und zu erneuern. Die
Satzung des Zweckverbandes trat zum 01.01.1974 in Kraft.
Aufgrund von Anmerkungen der örtlichen und überörtlichen
Rechnungsprüfung soll das Verbandsrecht des Zweckverbandes Ost nach über 50
Jahren auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Verbandssatzung soll
aktualisiert werden. Zudem gab es bislang keine Geschäftsordnung des
Zweckverbandes. Diese wurde nun vorbereitet und soll durch die
Verbandsversammlung Ende April erlassen werden. Die
Inhalte, die im Wesentlichen durch die Geschäftsordnung geregelt werden, können
§ 11 der Verbandssatzung entnommen werden. Das Vorgehen wurde im Vorfeld sowohl
mit der Regierung von Mittelfranken als auch mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Nach entsprechender Beschlussfassung der Gremien der Verbandsmitglieder
(Landkreis Erlangen-Höchstadt und Stadt Erlangen) soll der Beschluss zudem in
der Verbandsversammlung am 30.04.2024 herbeigeführt werden.
Der aktuelle Entwurf der Verbandssatzung, der Entwurf der
Geschäftsordnung sowie eine synoptische Gegenüberstellung der geplanten
Änderungen in der Verbandssatzung sind der Anlage zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung zum Stand 23.01.2024
Anlage 2: Entwurf der Geschäftsordnung zum Stand 23.01.2024
Anlage 3: Synoptische Gegenüberstellung der geplanten Änderungen in der Verbandssatzung des Zweckverbandes Ost