1. Der Erhöhung der Eintrittspreise (Anlage1) für das Kunstpalais wird zugestimmt.
- Der Anpassung der Honorare für Führungen und Workshops (Anlage 2) im Kunstpalais wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Eintrittspreise des Kunstpalais sind behutsam an die
Haushaltsanforderungen angepasst, ohne ihre Sozialverträglichkeit zu verlieren.
Des Weiteren sind die Honorare für freie Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler des Kunstpalais in Abstimmung mit dem Stadtmuseum und dem Blick in die Metropolregion Nürnberg ebenfalls angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Von einer allzu starken
Erhöhung der Eintrittspreise wird auch weiterhin abgesehen. Der Leitsatz
„Kultur für alle“ verpflichtet zu Eintrittspreisen, die eine Teilhabe aller
ermöglichen.
Bei Sonderführungen und buchbaren Veranstaltungen hingegen muss die Abteilung
Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung kalkulieren (externes
Personal, Materialaufwand). Hier werden die Preise den aktuellen
Refinanzierungsbedarfen angepasst. Manche Formate, wie beispielweise besondere
Kindergeburtstage, werden grundsätzlich kostendeckend kalkuliert.
Für die Kulturfüchse sind Eintritt und Workshops frei, da sie im Rahmen von Schulunterricht stattfinden.
3. Prozesse und Strukturen
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2024 kündigte Amt 47 an, die
Eintrittspreise für das Kunstpalais neu festzulegen.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Honorare für Führungen und Workshops letztmalig 2018 angepasst wurden, insofern auch angehoben werden müssen, da sie dem Vergleich in der Region nicht mehr standhalten. Ziel hierbei ist, die freien Kunstvermittler*innen nicht an andere Institutionen der Metropolregion zu verlieren und im besten Fall ans Haus zu binden, um langfristigere Programme wie beispielsweise die Kulturfüchse, bei denen es auf Beziehungsarbeit ankommt, sinnvoll durchführen zu können. Freie Kunstvermittler*innen arbeiten häufig für mehrere Häuser in der Metropolregion. Eine sehr weite Spreizung der Honorare führt zur Abwanderung der „Freien“ in Häuser, die besser bezahlen.
Mit der Anpassung liegt das Kunstpalais gleichauf mit den Honoraren für die Dozent*innen der Jugendkunstschule, was die Durchführung von beispielsweise 2-stündigen Workshops angeht.
Eine Gegenrechnung, wie viel der Honorarerhöhungen durch die Erhöhung der Eintrittspreise gegenfinanziert ist, ist nicht seriös. Zu unterschiedlich sind die Besucherzahlen und die Anzahl der Anfragen nach Vermittlungsprogrammen und/oder Führungen. Einige Beispiele für angebotene Programme: Ferienworkshops und öffentliche Führungen (auch fremdsprachig), Kleine Meister*innen, Kulturtiere, überregional beachtete Formate wie die Feminist School of Painting, Yoga und Kunst, Familiensamstage, das neue Mehrgenerationenprojekt etc. Hinter ihnen steht ein je unterschiedlicher Vorbereitungs- und Betreuungsaufwand, ein je unterschiedlicher pädagogischer An- und Einsatz (Konzept, Lernphase, Durchführung) und eben auch eine je unterschiedliche Nachfrage.
Das Kunstpalais geht mittelfristig von einer Deckung der Honorarerhöhungen durch die Erhöhung der Eintrittspreise aus.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Erhöhung der
Eintrittspreise
2. Honorar alt _ neu Kunstpalais