Den Ausführungen in der
Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der
Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden.
Folgende Pläne werden
ausgehängt und beschlossen:
-
Übersichtsplan Hangmodellierung
-
Werk- und Detailplan 01 Grundriss
-
Werk- und Detailplan 02 Schnitte A-A, B-B, C-C
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung nach der Bergkirchweih 2024 zu beginnen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die vorgeschlagenen Baumaßnahmen am
und oberhalb des Bergkirchweihgeländes wird die Verkehrssicherungspflicht der
baulichen Anlagen wiederhergestellt
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen der
Baumaßnahmen zum Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände wird der Bereich Steinbach
Keller Prio 4 2024/25 umgebaut (DA Bau Beschluss 23/064/2023 vom 05.12.2023).
Um
Synergieeffekte für die dringend erforderlichen Maßnahmen oberhalb des oberen
Rettungsweges zu nutzen, sind im Zuge der Baumaßnahmen am Steinbach Keller die
zwischenzeitlich unaufschiebbar gewordenen nachfolgenden Bereiche zu sanieren:
Hangstabilisierung
oberhalb des oberen Rettungsweges
Oberhalb des
Bergkirchweihgeländes befindet sich zwischen den Grundstücken Flur-Nr. 1309 und
1305 bzw. 1298 und 1294 eine Sandsteinstützmauer. Diese Mauer neigt sich in
fast allen Bereichen in Richtung Tal und bedarf dringend einer Stabilisierung
in Form einer Geländeanschüttung. Zur Stabilisierung der Sandsteinmauer wurden
in den vergangenen Jahren bereits provisorische Maßnahmen, letztmalig im Jahr
2019 im Zuge der Sanierung des Henninger- und Hofbräu Kellers in Form einer
Hangaufschüttung als ad-hoc Maßnahme in einem Teilbereich durchgeführt. Durch
ein fortwährendes Monitoring wird eine evtl. eintretende Veränderung überwacht
und protokolliert. Um jedoch die Stabilität der Sandsteinmauer dauerhaft und
abschließend sicherzustellen, ist eine Geländeanschüttung auf eine gesamte
Länge vom Pfaffweg bis zum Enkesteig erforderlich.
Erneuerung einer
Stützwand
Ergänzend zu den
Geländeauffüllungen ist die bestehende Stützwand im Bereich des Ausschanks auf
Höhe des Henninger Kellers am oberen Rettungsweg zu erneuern und zu ergänzen,
da diese auf eine Länge von ca. 21m marode und nicht mehr standsicher ist. In
einem Teilstück von ca. 4m fehlt die Stützwand vollständig. Im Zuge der
Baumaßnahme muss die in diesem Bereich befindliche Notschänke ab- und wieder
aufgebaut werden. Außerdem müssen Anbindearbeiten an der Oberfläche des oberen
Rettungsweges vorgenommen werden.
Wegerneuerung im Anschluss an den
Pfaffweg zum Privatgrundstück Flur-Nr. 1309
Im Zuge der Hangstabilisierung soll auch der marode Zugangsweg zum Anwesen
„An den Kellern 19“ abgebrochen und erneuert werden, da die Zuwegung durch die
fortwährende Hangerosion in der Vergangenheit stark in Mitleidenschaft gezogen
worden war.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Maßnahme wird im Frühjahr 2024 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2024. Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung auf ca. 434.000,- € brutto.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
In
der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima. Um
die Rettungswege der Veranstaltung und den Grundstückszugang der Anlieger
sicherzustellen ist die Durchführung der Maßnahme zwingend notwendig. Dem Schutz der bestehenden
Bäume wird dabei höchste Priorität beigewogen
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 216.000 |
bei IPNr.: 573.K601 |
Sachkosten: |
€218.000 |
bei Sachkonto: 521111 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.K601
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 233090/57330080/521111
sind nicht vorhanden
Anlagen: Grundriss
Schnitte A/B/C
Hangmodellierung BKW-Gelände