Betreff
Bergkirchweihgelände - Ergänzende Baumaßnahmen zur Sanierung und Umbau Steinbach Keller Prio 4
Vorlage
23/065/2024
Aktenzeichen
II/23
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden.

Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

- Übersichtsplan Hangmodellierung

- Werk- und Detailplan 01 Grundriss

- Werk- und Detailplan 02 Schnitte A-A, B-B, C-C  

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung nach der Bergkirchweih 2024 zu beginnen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagenen Baumaßnahmen am und oberhalb des Bergkirchweihgeländes wird die Verkehrssicherungspflicht der baulichen Anlagen wiederhergestellt

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände wird der Bereich Steinbach Keller Prio 4 2024/25 umgebaut (DA Bau Beschluss 23/064/2023 vom 05.12.2023).

Um Synergieeffekte für die dringend erforderlichen Maßnahmen oberhalb des oberen Rettungsweges zu nutzen, sind im Zuge der Baumaßnahmen am Steinbach Keller die zwischenzeitlich unaufschiebbar gewordenen nachfolgenden Bereiche zu sanieren:

 

Hangstabilisierung oberhalb des oberen Rettungsweges
Oberhalb des Bergkirchweihgeländes befindet sich zwischen den Grundstücken Flur-Nr. 1309 und 1305 bzw. 1298 und 1294 eine Sandsteinstützmauer. Diese Mauer neigt sich in fast allen Bereichen in Richtung Tal und bedarf dringend einer Stabilisierung in Form einer Geländeanschüttung. Zur Stabilisierung der Sandsteinmauer wurden in den vergangenen Jahren bereits provisorische Maßnahmen, letztmalig im Jahr 2019 im Zuge der Sanierung des Henninger- und Hofbräu Kellers in Form einer Hangaufschüttung als ad-hoc Maßnahme in einem Teilbereich durchgeführt. Durch ein fortwährendes Monitoring wird eine evtl. eintretende Veränderung überwacht und protokolliert. Um jedoch die Stabilität der Sandsteinmauer dauerhaft und abschließend sicherzustellen, ist eine Geländeanschüttung auf eine gesamte Länge vom Pfaffweg bis zum Enkesteig erforderlich.

Erneuerung einer Stützwand
Ergänzend zu den Geländeauffüllungen ist die bestehende Stützwand im Bereich des Ausschanks auf Höhe des Henninger Kellers am oberen Rettungsweg zu erneuern und zu ergänzen, da diese auf eine Länge von ca. 21m marode und nicht mehr standsicher ist. In einem Teilstück von ca. 4m fehlt die Stützwand vollständig. Im Zuge der Baumaßnahme muss die in diesem Bereich befindliche Notschänke ab- und wieder aufgebaut werden. Außerdem müssen Anbindearbeiten an der Oberfläche des oberen Rettungsweges vorgenommen werden. 

Wegerneuerung im Anschluss an den Pfaffweg zum Privatgrundstück Flur-Nr. 1309
Im Zuge der Hangstabilisierung soll auch der marode Zugangsweg zum Anwesen „An den Kellern 19“ abgebrochen und erneuert werden, da die Zuwegung durch die fortwährende Hangerosion in der Vergangenheit stark in Mitleidenschaft gezogen worden war.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme wird im Frühjahr 2024 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2024.     Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung auf ca. 434.000,- € brutto.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima. Um die Rettungswege der Veranstaltung und den Grundstückszugang der Anlieger sicherzustellen ist die Durchführung der Maßnahme zwingend notwendig. Dem Schutz der bestehenden Bäume wird dabei höchste Priorität beigewogen

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 216.000

bei IPNr.: 573.K601

Sachkosten:

€218.000

bei Sachkonto: 521111

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.K601

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   233090/57330080/521111

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Grundriss

                        Schnitte A/B/C

                        Hangmodellierung BKW-Gelände