- Der Erhöhung der Kursentgelte der Jugendkunstschule von aktuell 0,95 € auf 1,50 € pro Unterrichtseinheit (eine UE = 45 Min.) ab dem Wintersemester 2024/2025 wird zugestimmt.
- Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die
angepassten Kursentgelte begegnen adäquat den veränderten Rahmenbedingungen mit
Zugangsdifferenzierungen wie dem Erlangen-Pass. Sie sind ein Hindernis bei
einer allzu lockeren Besucherdisziplin. Sie arbeiten mit an einer
Teil-Refinanzierung der Honorarerhöhungen (s. Vorlage 47/044/2021) bzw. an
einem höheren Deckungsbeitrag des Kursangebots der Jugendkunstschule.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Deckungsbeitrag
Status Quo und erhöhte Entgelte:
|
Entgelthöhe |
Ausgaben Honorar
(1027 UE mal 29,57 €) |
Einnahmen (1027
UE mal durchschnittliche Kinderanzahl (8) mal Entgelthöhe) |
Ist |
0,95
€ / UE |
30.368
€ |
7.805
€ |
Soll |
1,50
€ / UE |
30.368
€ |
12.324
€ |
Basis:
Sommersemester 2023 / Modellrechnung. UE = Unterrichtseinheit von 45 Minuten,
Semester = 6 Monate
Durch die geringfügige Erhöhung der Entgelte besteht die Möglichkeit, die finanziellen Spielräume für die kostenlosen Angebote (Kunsthaltestellen, Programme in der Unterkunft für Geflüchtete, Kulturtafel, KunstCafé etc.) zu stabilisieren.
ErlangenPass-Inhaber erhalten weiterhin 50 % Ermäßigung auf die Kursentgelte.
Kindergeburtstage werden außerhalt der Kursentgelte kostendeckend kalkuliert.
1.
Prozesse und Strukturen
Die Honorare für Dozent*innen der Jugendkunstschule wurden letztmalig am 20.10.2021 im HFPA (47/044/2021) angepasst. Sie liegen nun bei 29,57 €/UE (d.i. 39,75 €/60 Min.). Die Kursentgelte der JuKS stagnieren jedoch seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten. Eine zumindest Teil-Refinanzierung der Honorare bzw. eine Erhöhung des Deckungsbeitrags ist damit nicht möglich.
Die Kursentgelte haben im Gegenteil ein derart niedriges Niveau, dass die Disziplin bei der Teilnahme an den Kursen der JuKS in Teilen unbefriedigend geworden ist: Kurse werden ohne Begründung kurzfristig nicht besucht und somit verhindert, dass Kinder, die auf der Warteliste stehen, nachrücken können. Durch die Erhöhung der Entgelte soll dieser Unsitte vorgebaut werden.
Die Einführung des ErlangenPasses senkt die Kursentgelte für dessen Inhaber*innen trotz der geplanten Entgelterhöhung auf ermäßigte 0,75 €/UE im Vergleich zu der Zeit, als es den ErlangenPass noch nicht gab.
Um einer erneuten allzu langen Stagnation bei den Entgelten vorzubeugen, werden diese zukünftig nach Ablauf von zwei Jahren geprüft und ggf. Anpassungen unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Vereinheitlichungen und Entwicklungen vorgenommen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: