1.
Der
Jahresabschluss 2022 der Stadt Erlangen zum 31.12.2022 wird in der im
Prüfungsbericht vom 07.02.2024 abgedruckten Fassung festgestellt.
2.
Dem
Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am
06.03.2024 – einstimmig – dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der
Stadt Erlangen festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Hierzu erfolgen mündliche Ausführungen der Vorsitzenden des Revisionsausschusses.
Der Jahresabschluss
2022 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 19.07.2023 durch
die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur
Prüfung über-geben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 07.02.2024 über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 nahm das Revisionsamt seine
Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 i. V. m.
Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung wahr.
Der Prüfungsbericht
dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2022 gemäß
Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.
Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2022 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.
Anlage:
Prüfungsbericht „Örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr.
12/2023) vom 07.02.2024
Hinweis:
Der oben genannte
Prüfungsbericht ist elektronisch als Anlage zu diesem TOP im
Ratsinformati-onssystem Session abrufbar.
Zur Verringerung von Druck- und Papierkosten, stellen wir
gedruckte Prüfungsberichte nur noch
gegen Anforderung zur Verfügung. Diese können per Mail unter
revisionsamt@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter 86-2816 gerne bezogen
werden.