Antrag OBR Kriegenbrunn Nr. 234/2023 vom 02.11.2023
In der Ortsbeiratssitzung Kriegenbrunn am 25.10.2023 wurde
mit einem Antrag erneut eine Verbesserung der Beleuchtung am Bürgerhaus
Kriegenbrunn eingefordert.
Die Verwaltung wird beauftragt die in der Begründung
dargestellte Vorgehensweise umzusetzen.
Der Antrag Nr. 234/2023 des OBR Kriegenbrunn gilt hiermit im Sinne von Art 18
Abs. 4 GO und Art. 23 GschO als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Straßenbeleuchtung im betreffenden Abschnitt der Kriegenbrunner Straße ist in einem dem Anlagenalter entsprechendem Zustand. Langfristig ist eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Verwaltung hatte 2022 eine kurzfristige Erneuerung auf Grund der limitierten Personalkapazitäten abgelehnt. Dies wurde in einem Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 19.07.2022 auch einstimmig beschlossen.
Mittlerweile hat sich die Personalsituation dank erfolgter Stellenneuschaffungen in diesem Fachbereich verändert und die Verwaltung hat die Situation neu bewertet und eine erste Vorplanung der Straßenbeleuchtung in diesem Abschnitt durchgeführt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Umsetzung der vollständigen Erneuerung der Gesamtanlage wird weiterhin auf Grund anderer vordringlicher Projekte zunächst noch nicht umgesetzt. Im Vorgriff auf die Gesamtmaßnahme wird die Verwaltung eine erste Leuchtstelle aus der neuen Vorplanung ggü. dem Bürgerhaus ergänzen.
Der neue Beleuchtungsmast wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Grundsätzlich ist der Einsatz einer energieeffizienten LED-Leuchte mit warmweißem Licht vorgesehen. Die LED Leuchte und der Lichtmast wird entsprechend den Beleuchtungsanforderungen definiert und geplant. Die restliche Anlage in dem Straßenabschnitt bleibt zunächst bestehen.
Hierdurch treten Unterschiede in Masthöhe, Lichtfarbe und -intensität auf, die bis zu einer umfassenden Erneuerung der Anlage die Straßengestaltung beeinträchtigen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Der neue Mast gegenüber dem Eingang des Bürgerhauses kann ab Herbst 2024 errichtet werden. Die bestehende alte Verkabelung wird genutzt um diese Leuchtstelle anzuschließen.
In einer späteren Baumaßnahme soll die restliche Straßenbeleuchtung incl. der alten Verkabelung abgebaut und neu errichtet werden. Hierzu folgt rechtzeitig vor der Baumaßnahme ein Maßnahmenbeschluss nach DA-Bau.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 5.000,- € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541 6001
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Antrag des OBR Kriegenbrunn vom 02.11.2023