Betreff
Straßenbeleuchtung Kriegenbrunner Straße vor Bürgerhaus Kriegenbrunn
Antrag OBR Kriegenbrunn Nr. 234/2023 vom 02.11.2023
Vorlage
66/214/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

In der Ortsbeiratssitzung Kriegenbrunn am 25.10.2023 wurde mit einem Antrag erneut eine Verbesserung der Beleuchtung am Bürgerhaus Kriegenbrunn eingefordert.

Die Verwaltung wird beauftragt die in der Begründung dargestellte Vorgehensweise umzusetzen. 

Der Antrag Nr. 234/2023 des OBR Kriegenbrunn gilt hiermit im Sinne von Art 18 Abs. 4 GO und Art. 23 GschO als bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Straßenbeleuchtung im betreffenden Abschnitt der Kriegenbrunner Straße ist in einem dem Anlagenalter entsprechendem Zustand. Langfristig ist eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Verwaltung hatte 2022 eine kurzfristige Erneuerung auf Grund der limitierten Personalkapazitäten abgelehnt. Dies wurde in einem Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 19.07.2022 auch einstimmig beschlossen.

Mittlerweile hat sich die Personalsituation dank erfolgter Stellenneuschaffungen in diesem Fachbereich verändert und die Verwaltung hat die Situation neu bewertet und eine erste Vorplanung der Straßenbeleuchtung in diesem Abschnitt durchgeführt. 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Umsetzung der vollständigen Erneuerung der Gesamtanlage wird weiterhin auf Grund anderer vordringlicher Projekte zunächst noch nicht umgesetzt. Im Vorgriff auf die Gesamtmaßnahme wird die Verwaltung eine erste Leuchtstelle aus der neuen Vorplanung ggü. dem Bürgerhaus ergänzen.

Der neue Beleuchtungsmast wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Grundsätzlich ist der Einsatz einer energieeffizienten LED-Leuchte mit warmweißem Licht vorgesehen. Die LED Leuchte und der Lichtmast wird entsprechend den Beleuchtungsanforderungen definiert und geplant. Die restliche Anlage in dem Straßenabschnitt bleibt zunächst bestehen.

Hierdurch treten Unterschiede in Masthöhe, Lichtfarbe und -intensität auf, die bis zu einer umfassenden Erneuerung der Anlage die Straßengestaltung beeinträchtigen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der neue Mast gegenüber dem Eingang des Bürgerhauses kann ab Herbst 2024 errichtet werden. Die bestehende alte Verkabelung wird genutzt um diese Leuchtstelle anzuschließen.

In einer späteren Baumaßnahme soll die restliche Straßenbeleuchtung incl. der alten Verkabelung abgebaut und neu errichtet werden. Hierzu folgt rechtzeitig vor der Baumaßnahme ein Maßnahmenbeschluss nach DA-Bau.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 5.000,- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 541 6001

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Antrag des OBR Kriegenbrunn vom 02.11.2023