Betreff
Mietzuschuss für die SSG Erlangen-Büchenbach 1958 e.V.
Vorlage
52/148/2024
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Schützenverein SSG Erlangen-Büchenbach soll einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe der Grundmiete erhalten, um einen Raum für dessen Vereinsangebote anmieten zu können.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsjahre ab 2025 die erforderlichen Mittel anzumelden, um die Grundmiete dauerhaft bezuschussen zu können.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Mietzuschuss soll die Sportschützengesellschaft SSG Erlangen-Büchenbach unterstützt werden, den städtischen Raum in der Kernbergstr. 11 weiterhin für seine Vereinstätigkeiten zu nutzen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die SSG Erlangen-Büchenbach nutzt den städtischen Raum in der Kernbergstr.11, der sich auch im Gebäudekomplex der Vereinssportanlage befindet, seit 2015 mietfrei.

Der Raum soll hauptsächlich für die Jugendarbeit am Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 17:00 Uhr (bis ca. 20:00 Uhr) genutzt und auch von der Jugend verwaltet werden. Darüber hinaus werden an variablen Tagen (meist am Wochenende) verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, wofür der Raum herangezogen wird (Koch- und Backtage, Filmabende, Spielenachmittage Kicker, Dart, Brettspiele, Basteltage z.B. Vorbereitungen Deko Ostern, Weihnachten, Rädli, Vogelschießen uvm. sowie Musiktage).

Weiterhin wird der Raum auch als Schulungs- und Sitzungsraum für interne Schulungen (z.B. Aufsichtenschulung, Waffen- und Bogenkunde) genutzt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um Kostentransparenz bei der Überlassung von bebauten Flächen für Vereine und Organisationen herzustellen, wurde durch Amt 24 im November 2023 angekündigt, den bestehenden Mietvertrag mit der SSG Erlangen-Büchenbach zu kündigen. Hintergrund ist die Umsetzung eines Beschlusses des HFPA vom 18.06.2008, in dem festgelegt wurde, dass nicht Amt 24 durch „versteckte Subventionen“ eine Budgetbelastung zugeordnet wird, sondern dass die jeweils zuständigen Fachämter mit Zuschüssen für die Nutzung von Gebäudeflächen für Vereine und Organisationen belastet werden.

Folglich ist mit der SSG Erlangen-Büchenbach ein neuer Mietvertrag mit der ortsüblichen Miete für den Raum zu schließen. Amt 52 übernimmt dann die Förderung der Raummiete (ca. 4.200 €/Jahr) nach Bereitstellung der Finanzmittel im Jahr 2025. Der Verein hat bereits bei Amt 52 beantragt, dass die Raummiete zur Unterstützung des Vereinsbetriebes übernommen wird.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

X                   nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X                      sind nicht vorhanden