Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen (vhs) in der Fassung vom 01.08.2020 wird entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Die Überschrift des §1 wird von „Teilnehmerkreis“ zu „Teilnahme“ geändert. Seit vielen Jahren ist die vhs Erlangen an Erlanger Schulen im Ganztag und in der Optimierten Lernförderung engagiert. §1 wird dementsprechend angepasst.
Im Rahmen der Teilhabe wird für Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen „B“ in ihrem Schwerbehindertenausweis führen, die Möglichkeit zur Begleitung durch eine Assistenzkraft geschaffen. Die Assistenzkraft wird nicht als Teilnehmende gewertet und ist von der Zahlung des Kursentgeltes befreit. Bei Studienfahrten und Exkursionen wird allerdings von der Assistenzkraft eine Aufwandsentschädigung erhoben.
Die aktuelle Benutzungsordnung regelt in §2 die Hörervertretung. Die Hörervertretung wurde von den Teilnehmenden in den letzten Semestern nicht mehr kontaktiert bzw. nachgefragt. Das bisherige Verfahren, dass aus allen Kursen Sprecher*innen gewählt werden, die dann wiederum zwei Hörer*innen-Vertretungen wählen, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Volkshochschule Erlangen nutzt stattdessen für Beschwerden ein prozessgesteuertes Beschwerdemanagement, welches umgehend eine Rückmeldung ermöglicht. Die Leitung der vhs, die pädagogischen Mitarbeitenden sowie die Mitarbeitenden des vhs-Servicebüros stehen für Fragen, Kritik und Wünsche zu den Öffnungs-/Beratungszeiten und auf Anfrage zur Verfügung. Alle Einbringungen der Teilnehmenden werden von den jeweils Zuständigen in der vhs thematisiert. Das Gremium „Hörervertretung wird daher aufgelöst.
In §3 wird der Begriff „Arbeitslosengeld II“ aufgrund der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuerungen zu „Bürgergeld“ abgeändert.
Der Begriff „Direktor der vhs“ wird in der Benutzungsordnung durchgehend durch „Leitung der Volkshochschule“ ersetzt, da dies zwischenzeitlich eine geläufigere Bezeichnung ist. Unter Leitung sind Amtsleitung, stellvertretende Amtsleitung und die Geschäftsführung zu verstehen.
Der Begriff „Programmheft“ wird durch „Programm“ ersetzt, da das Programm der vhs nicht ausschließlich im Programmheft, sondern ebenso auf anderen Plattformen (beispielsweise über die vhs Webseite) veröffentlicht wird.
Die Altersbegrenzung für Studierende, die einen Nachlass von 20% erhalten, wird abgeschafft. Aufgrund des Strebens der Volkshochschule nach Unterstützung des lebenslangen Lernens sollen auch Personen unterstützt werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben dazu entscheiden, ein Studium zu absolvieren.
Für Sprachprüfungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Ein Hinweis zu diesen Rücktrittsbedingungen erfolgt bei den Veröffentlichungen des Programbereichs Sprachen beispielsweise über vhs Webseite.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Budget vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften – vhs Benutzungsordnung