Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/058/2024
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Der festgestellte Jahresüberschuss 2022 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 25.144.740,09 Euro wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist hierdurch einen Bestand von 236.559.488,45 Euro aus.

 

 

2.    Die Jahresergebnisse 2022 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

 

 

(1)

(2)

(3)

(4) = (1) - (3)

 

in Euro

Stiftung

Jahresergebnis 2022
nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung

Mittel-
verwendungs-
rückstellung

Zuführung/
Entnahme (-)
Umschichtungsrücklage
(Sachanlagen)

Zuführung/
Entnahme (-)
Ergebnisrücklagen mit Ergebnisvortrag

Vermächtnis
Babette Zielbauer

29.629,84

24.856,10

 

29.629,84

Auguste-
Killinger‘sche-
Waisenstiftung

3.566,51

1.168,83

 

3.566,51

Josefine-Riha-
Stiftung

372,52

665,91

 

372,52

Krumbeck-Stiftung

7.173,15

 

 

7.173,15

 

 

-4.208,66

4.208,66

Marianne-Seltner-Stiftung

-1.174,12

 

 

-1.281,76
Entnahme

Zweckrücklage

107,64
Zuführung
(davon 62,28

an Zweckrücklage)

Ilse-Kosmol-Stiftung

-120,52

 

 

-120,52

 


1.    Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2022 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 25.184.187,47 Euro (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 25.144.740,09 Mio. Euro, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 39.447,38 Euro) festgestellt. Auf die Vorlage 14/182/2024 wird verwiesen.

Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, ist gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Wie bei den städtischen Tochtergesellschaften (z. B. in der privaten Rechtsform die ESTW und der GEWOBAU) bekannt, hat der Gesellschafter über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Analog dazu und auf Empfehlung des BKPV soll der Stadtrat über die Ergebnisverwendung – trotz der konkreten Vorgabe aus der KommHV-Doppik – ein Beschluss fassen.

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2022 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung hat im Jahr 2022 entsprechend dem Stiftungszweck eine Ausstellung stattgefunden, sodass eine Entnahme aus der dafür gebildeten Zweckrücklage vorzunehmen war. Das zunächst negative Jahresergebnis der Stiftung wird durch diese Entnahme überkompensiert.

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.

 

Exkurs zur Ergebnisverwendung – analog zum HGB:

Ein positives Ergebnis kann grundsätzlich an den Gesellschafter ausgeschüttet oder im Unternehmen einbehalten werden. Da eine Ausschüttung hier ausscheidet, bleibt „nur“ der Einbehalt übrig. Wie bei den städtischen Töchtern auch ist die Ergebnisrücklage Teil des Eigenkapitals in der Bilanz auf der Passivseite und hat nichts mit „freie Liquidität“ oder dem Bankguthaben auf der Aktivseite einer Bilanz zu tun.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausgehend von einem Stand von 211.414.748,36 Euro weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2022 einen Betrag von 236.559.488,45 Euro aus.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital".