1.
Der festgestellte Jahresüberschuss 2022 des
Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe
von 25.144.740,09 Euro wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist
hierdurch einen Bestand von 236.559.488,45 Euro aus.
2. Die Jahresergebnisse 2022 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) = (1) - (3) |
|
in Euro |
|||
Stiftung |
Jahresergebnis 2022 |
Mittel- |
Zuführung/ |
Zuführung/ |
Vermächtnis |
29.629,84 |
24.856,10 |
|
29.629,84 |
Auguste- |
3.566,51 |
1.168,83 |
|
3.566,51 |
Josefine-Riha- |
372,52 |
665,91 |
|
372,52 |
Krumbeck-Stiftung |
7.173,15 |
|
|
7.173,15 |
|
|
-4.208,66 |
4.208,66 |
|
Marianne-Seltner-Stiftung |
-1.174,12 |
|
|
-1.281,76 Zweckrücklage |
107,64 an Zweckrücklage) |
||||
Ilse-Kosmol-Stiftung |
-120,52 |
|
|
-120,52 |
1.
Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der
Stadtrat das Jahresergebnis 2022 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von
25.184.187,47 Euro (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 25.144.740,09 Mio. Euro,
Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 39.447,38 Euro) festgestellt. Auf die
Vorlage 14/182/2024 wird
verwiesen.
Ein Jahresüberschuss, der nicht
zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, ist gemäß § 24 Abs. 2
KommHV-Doppik zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Wie bei den städtischen Tochtergesellschaften (z. B. in der
privaten Rechtsform die ESTW und der GEWOBAU) bekannt, hat der Gesellschafter
über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Analog dazu und auf Empfehlung des
BKPV soll der Stadtrat über die Ergebnisverwendung – trotz der konkreten
Vorgabe aus der KommHV-Doppik – ein Beschluss fassen.
Die Bilanzen der nicht
rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im
Treuhandkapital enthalten.
Die ausgewiesenen Jahresergebnisse
2022 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden
waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.
Bei der Marianne-Seltner-Stiftung hat im Jahr 2022 entsprechend dem
Stiftungszweck eine Ausstellung stattgefunden, sodass eine Entnahme aus der
dafür gebildeten Zweckrücklage vorzunehmen war. Das zunächst negative
Jahresergebnis der Stiftung wird durch diese Entnahme überkompensiert.
Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.
Exkurs zur Ergebnisverwendung – analog
zum HGB: Ein positives Ergebnis kann grundsätzlich an den Gesellschafter ausgeschüttet oder im Unternehmen einbehalten werden. Da eine Ausschüttung hier ausscheidet, bleibt „nur“ der Einbehalt übrig. Wie bei den städtischen Töchtern auch ist die Ergebnisrücklage Teil des Eigenkapitals in der Bilanz auf der Passivseite und hat nichts mit „freie Liquidität“ oder dem Bankguthaben auf der Aktivseite einer Bilanz zu tun. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ausgehend von einem Stand von 211.414.748,36 Euro weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2022 einen Betrag von 236.559.488,45 Euro aus.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital".