Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 14.02.2024, Anlage) wird beschlossen
1.
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Stadtratsmitglieder; Entschädigung
In § 3 Abs. 2 Buchstabe a bis c der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen
werden Fraktionszuschüsse, die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder
sowie die Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz geregelt. Prozentuale
Steigerungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 5 TVöD)
bzw. prozentuale Steigerungen der Beamtenbesoldung (einheitliche Änderung des
Grundgehalts der Besoldungsgruppe A 14, abgedruckt in einer Anlage zum
Bayerischen Besoldungsgesetz) werden ohne Einmalzahlungen unmittelbar
berücksichtigt.
Bei den 2023 abgeschlossenen Tarifverhandlungen wurde neben einer
steuerfreien Einmalzahlung zum Inflationsausgleich auch vereinbart, dass die
Entgelte zum 01.03.2024 um einen Sockelbetrag
von 200 Euro erhöht werden. Dieser um 200 Euro erhöhte Betrag wird um weitere
5,5 % erhöht, mindestens 340 Euro.
Einmalzahlungen und Mindestbetrag werden bei der Erhöhung der Fraktionszuschüsse und Aufwandsentschädigungen satzungskonform nicht berücksichtigt. Da es sich bei dem (nunmehr vereinbarten) Sockelbetrag jedoch nicht um eine Einmalzahlung handelt, sondern eine dauerhafte monatliche Zahlung, wird aus dem Sockelbetrag und der Erhöhung um 5,5 % eine prozentuale Gesamtsteigerung gebildet.
Je nach Stufe innerhalb der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ergibt sich
rechnerisch eine unterschiedliche prozentuale Gesamtsteigerung. Da in der
Satzung bislang aber keine Stufe festgelegt ist, ist eine Ergänzung der Satzung
dahingehend erforderlich. Neben der Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe in § 3
Abs. 2 Buchst. a), b) und c) soll daher nunmehr auch jeweils eine Stufe
aufgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung an den entsprechenden Stellen jeweils
um die Endstufe der Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe zu ergänzen (geringste
prozentuale Steigerung). Dies ist bei Entgeltgruppe 5 Stufe 6 und bei
Besoldungsgruppe A 14 Stufe 11.
Die entsprechenden Regelungen
lauten sodann wie folgt (Änderungen im
Fettdruck):
- §
3 Abs. 2 Buchst. a) S. 5 (Fraktionszuschüsse):
„Künftige prozentuale Steigerungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(Entgeltgruppe 5 TVöD, Stufe
6) werden ohne Einmalzahlungen unmittelbar berücksichtigt.“
- §
3 Abs. 2 Buchst. b) S. 2 (Aufwandsentschädigungen für Stadtratsmitglieder):
„Prozentuale Steigerungen der Beamtenbesoldung werden ohne Einmalzahlungen
berücksichtigt (Einheitliche Änderungen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A
14, Stufe 11, abgedruckt in einer
Anlage zum Bayerischen Besoldungsgesetz, gelten mit dem gleichen
Vom-Hundert-Satz unmittelbar).“
- §
3 Abs. 2 Buchst. c) S. 2 (Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz):
„Prozentuale Steigerungen der Beamtenbesoldung werden ohne Einmalzahlungen
berücksichtigt (Einheitliche Änderungen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A
14, Stufe 11, abgedruckt in einer
Anlage zum Bayerischen Besoldungsgesetz, gelten mit dem gleichen
Vom-Hundert-Satz unmittelbar).“
2.
Inkrafttreten
Die Änderungen sollen zum Zeitpunkt der Umsetzung des Tarifvertrags, also zum 01.03.2024, in Kraft treten, um die Anpassung der Fraktionszuschüsse entsprechend umsetzen zu können.
Die Satzungsänderung wirkt sich auch auf die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder und für den Fraktionsvorsitz aus, sobald die Anpassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes erfolgt ist. Ein Zeitpunkt hierfür steht derzeit noch nicht fest. Daher können auch die finanziellen Auswirkungen dieser Aufwandsentschädigungen noch nicht benannt werden.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
22.800 € |
bei Sachkonto: 531821 (für
Fraktionszuschüsse) |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf
Kst/KTr/Sk 130090/11110010/531821
(für
Fraktionszuschüsse)
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der
Gemeindesatzung der Stadt Erlangen vom
14.02.2024