Der Bericht des Revisionsamtes vom 25.01.2024 über die
ämterübergreifende Prüfung
- Aspekte zum elektronischen Rechnungsworkflow - (Nr. 15/2023) wird zur
Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Die Ämter 20 und 17 haben keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert,
dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den Ämtern 20 und 17 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der Ämter 20 und 17.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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